Tagung „Nachhaltigkeit von Integration durch Musik“ 24.11.2018

Der Landesmusikrat NRW engagiert sich seit 2015 landesweit bei der Förderung von Musikprojekten mit geflüchteten Menschen. Auf der Tagung „Nachhaltigkeit von Integration durch Musik“, die er am 24.11.2018 von 10-17 Uhr in Düsseldorf veranstaltet, werden die Ergebnisse und Erfahrungen dieser Arbeit in Form von Impulsreferaten und beispielhaften Musikbeiträgen präsentiert. Im Fokus stehen dabei Good-Practice-Modelle und übertragbare Konzepte, welche die Bedeutung der sozialen und kulturellen Teilhabe hinsichtlich einer nachhaltigen Integration herauszustellen. Ziel ist die Entwicklung von Perspektiven für verbesserte inklusive Ansätze und nachhaltige Wirkungen neuer Musikprojekte.

Die Tagung richtet sich an einheimische und geflüchtete Musiker*innen und Musikpädagog*innen sowie an ehrenamtliche und professionelle Akteur*innen aus den Bereichen der musikalischen, kulturellen und sozialpädagogischen Flüchtlingsarbeit. Die Veranstaltung wird moderiert von Yinka Kehinde, die als interkulturelle Trainerin tätig ist und den Verein für interkulturelle Initiativen Interaktion e.V. ins Leben gerufen hat. Interessierte können sich unter ed.wr1722075830n-rml1722075830@hcoh1722075830.s1722075830 anmelden.

Veranstaltungsort: Bach-Saal, Johanneskirche Stadtkirche Düsseldorf, Martin-Luther-Platz 39, 40212 Düsseldorf

24.07.2018

Paritätisches Bildungswerk fördert Kulturprojekte mit geflüchteten jungen Frauen

Das Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V. kann bis zum 1.10.2018 Kulturmaßnahmen mit geflüchteten Frauen im Alter von 18-26 Jahre mit insgesamt 700.000 € fördern. Es handelt sich um eine 100% Förderung, die im Auftrag des Bundesbildungsministeriums im Programm „Kultur macht stark“ vergeben wird. Wieso das Bildungswerk sich den Frauen widmet, begründet die Projektleiterin Indre Bogdan so: „Frauen haben besonders unter den Kriegs- und Fluchtlasten und der ihnen zugeschriebenen Geschlechterrolle gelitten. Mit unserem „Frauen iD“ Projekt möchten wir geflüchtete Frauen ins öffentliche Bewusstsein rücken. Die Bildungsprojekte in einem geschlechtshomogenen Rahmen, ermöglichen den Frauen sich künstlerisch auszudrücken und sich mit anderen Frauen auszutauschen. Die sinnstiftende Auseinandersetzung ermöglicht den Frauen somit wieder neue Perspektiven, die sie für sich entdecken können“.

Unter dem Titel „Frauen iD“ können regionale Bündnisse für Bildung, die aus mindestens 3 Partnerorganisationen bestehen, Anträge stellen. Ziel ist es, das Selbstwertgefühl und die Selbstlernkompetenzen der geflüchteten Frauen „in Deutschland“ („iD“) durch kulturelle Bildungsangebote zu fördern. Gefördert werden Kulturangebote aus allen Sparten wie Malerei, Theater, Musik, Tanz und angewandte Kunst. Die Angebote richten sich an geschlechtshomogenen Gruppen mit mindestens acht teilnehmenden Frauen im Umfang von 20 bis zu 160 Unterrichtstunden und sollen von weiblichen Fachkräften aus Kunst und Pädagogik geleitet werden. Ehrenamtliche Mentorinnen sollen in den Angeboten Vorbild-, Austausch- oder Helferfunktionen übernehmen und die teilnehmenden Frauen darin unterstützen, ihre Fluchtsituation oder Rollenbilder künstlerisch zu reflektieren und persönliche Perspektiven in der Aufnahmegesellschaft zu entwickeln. Abschluss der Projekte soll eine öffentliche Präsentation der gemeinschaftlich geschaffenen Werke sein.
Die Bündnisse können sich z.B. aus Betreuungsorganisationen vor Ort, Familienzentren, Jugendämtern, Jugendbildungswerken sowie lokalen Kooperationen der bürgerschaftlichen Flüchtlingshilfe oder auch MigrantInnenselbstorganisationen, Mehrgenerationenhäusern, Nachbarschaftszentren und Organisationen, zusammen setzen, die Frauen fördern.

Ansprechpartnerin ist Indre Bogdan; hier geht es zum Antrag: https://foerderung.buendnisse-fuer-bildung.de/massnahmebeschreibung/119/

21.11.2017

Tagung „Refugee Citizen“ 23.11.2017 widmet sich Netzwerken der kulturellen Geflüchtetenarbeit

Nach über zwei intensiven Jahren und Hunderten gelungener Projekte mit Geflüchteten fragen sich viele Akteure, wie es jetzt weitergehen soll? Welche hilfreichen Strukturen und Netzwerke sind entstanden? Wie hält man sie lebendig und welche Ressourcen und Kenntnisse werden gebraucht, um ein künftiges gesellschaftliches Miteinander erfolgreich zu gestalten? Das wollen PraktikerInnen und ExpertInnen aus NRW am Donnerstag, 23. November 2017, von 10 bis 18 Uhr im Bergkamener Rathaus diskutieren. Die vierte Tagung „Refugee Citizen“, von den Kultursekretariaten in Nordrhein-Westfalen und der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW veranstaltet, lädt ein, über neue Kommunikationsplattformen und veränderte gesellschaftliche Bündnisse zu debattieren.
Kommunale Netzwerke und ländlicher Raum – unter diesem Titel bietet »Refugee Citizen« mit Vorträgen und Diskussionsforen Raum für Austausch und Perspektiven. Im Fokus stehen neue interdisziplinäre Bündnisse, kommunale und regionale Netzwerke sowie digitale Plattformen – nicht nur, aber auch im ländlichen Raum. Welche neuen Konzepte sind hier auch ohne die Ressourcen urbaner Zentren entstanden? Wie sehen nachhaltige Strukturen für ein gelungenes gesellschaftliches Miteinander aus und welche Rolle kommen dabei Kunst und Kultur zu? Über diese und weitere Fragen werden KünstlerInnen, PolitikerInnen und ExpertInnen aus verschiedenen Praxisfeldern der Geflüchtetenarbeit diskutieren. Sandra Hoch vom Landesmusikrat NRW referiert über „Neue Bündnisse gegen die Unübersichtlichkeit: Wege zu nachhaltigen Musikprojekten“. In einem Forum zum Thema „Das Netz der Netze: Was leisten digitale Portale?“ berichtet Anne Tüshaus, die das Projekt „Brückenklang“ des Landesmusikrats durchführt, von den Erfahrungen mit einem Brückenklang-Portal, das Akteure vernetzen soll. Die Ergebnisse dieser und viele weiterer Vorträge und Foren werden anschließend veröffentlicht.

(Quelle: miz.org)

21.11.2017

Deutscher Integrationspreis der Hertie-Stiftung – Bewerbungen sind bis zum 27.11.2017 möglich

Ob eine gute Idee oder ein bereits laufendes Projekt – mit dem Deutschen Integrationspreis fördert, finanziert und prämiert die Gemeinnützige Hertie-Stiftung vielversprechende Integrationsprojekte. Noch bis zum 27. November 2017 können Vereine, Sozialunternehmen, gemeinnützige Organisationen und private Initiativen ihre Bewerbung für den Deutschen Integrationspreis 2018 einreichen. Besonders gesucht: Innovative Ideen, bei denen sich Menschen mit eigener Flucht- oder Migrationserfahrung aktiv engagieren. Im Fokus des Deutschen Integrationspreises 2018 steht ein Ziel: zusammen mit Geflüchteten den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und die demokratische Beteiligung von Menschen mit Fluchterfahrung fördern. Der Deutsche Integrationspreis besteht aus zwei Stufen: der Crowdfunding-Phase und der späteren Auszeichnung mit dem Preis. Alle teilnehmenden Projekte starten in einem Crowdfunding-Contest auf der digitalen Plattform Startnext. Dort stellen sie ihre Ideen vor, geben Einblicke in ihre Arbeit und werben für Unterstützer. Die Hertie-Stiftung unterstützt die Projekte bei der Vorbereitung darauf durch Workshops, Qualifizierungs- und Netzwerkangebote.

Die 25 Projekte, die in der Fundingphase die meisten Unterstützer erreichen, erhalten eine Stiftungsförderung von bis zu 15.000 Euro pro Projekt. Alle Projekte, die ihr Fundingziel erreichen, gehen in die Umsetzung. Nach sechs Monaten prüft eine Jury die Erfolge und die besten erhalten den Deutschen Integrationspreis, der nochmals mit insgesamt 100.000 Euro dotiert ist. Der Deutsche Integrationspreis 2018 wird vom Stifterverband der deutschen Wissenschaft e.V. im Rahmen der Initiative „Integration durch Bildung“ gefördert.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Daher gilt: schnell bewerben unter http://deutscher-integrationspreis.de/projekte!

(Quelle: miz.org)

21.11.2017

Land Brandenburg fördert Integrationsprojekte mit kulturellem Hintergrund

Das Land Brandenburg setzt bei der Integration weiterhin auf Kultur. Das 2016 gestartete Kultur-Förderprogramm zur Integration von Flüchtlingen wird auch im Jahr 2017 in Höhe von 300.000 Euro fortgeführt. Gemeinnützig tätige Kulturinstitutionen und Vereine sowie Kommunen können noch bis zum 16. Januar 2017 ihre Anträge einreichen. Kulturministerin Martina Münch betont, dass das Kultur-Förderprogramm in diesem Jahr ein großer Erfolg gewesen sei.

Mehr als 40 kreative, aktionsreiche und integrative Kulturprojekte von Musik, Theater und Tanz über Fotografie und Malerei bis zu Handwerk haben das gesellschaftliche Miteinander und den kulturellen Dialog im Land deutlich befördert und zu zahlreichen Begegnungen zwischen Geflüchteten und Brandenburgerinnen und Brandenburgern geführt. Ich danke allen Akteuren und Teilnehmern der Kultur-Projekte sehr herzlich für ihr Engagement“, so Münch. „Ich freue mich, dass wir dieses Kultur-Förderprogramm auch im kommenden Jahr fortsetzen können. Kultur ist einer der wichtigsten Mittler, um Menschen zusammenzubringen. Das Land Brandenburg hat mit seinem reichhaltigen kulturellen Leben und den vielen in der Kultur engagierten Menschen beste Voraussetzungen, um Integration durch gemeinsame Aktivitäten zu gestalten.“

Die Ausschreibungsfrist für das Programm „Kulturprojekte zur Integration und Partizipation von Geflüchteten im Land Brandenburg“ läuft seit Ende November und endet am 16. Januar 2017. Die Förderung ist für alle Sparten offen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Bereich leicht zugänglicher Angebote. Zudem soll die Förderung eine möglichst breite Wirkung in der Fläche des Landes erzeugen. Eine externe Jury berät das Kulturministerium bei der Entscheidung darüber, welche Projekte gefördert werden. Die Fördergrundsätze und das dazugehörige Antragsformular können auf der Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur hier abgerufen werden.

(Quelle: http://www.miz.org)

03.01.2017