Bayern startet Stipendienprogramm für künstlerischen Nachwuchs
Das niedrigschwellige Programm soll Künstler*innen ganz konkret in ihrer künstlerischen Entwicklung und beim Aufbau ihrer beruflichen Existenz unterstützen. Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihrer professionellen künstlerischen Existenz mit bestehendem Hauptwohnsitz oder einem Arbeitsschwerpunkt in Bayern (Stichtag: 1. Januar 2021), die das letzte Studienjahr an einer bayerischen Kunsthochschule oder an einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung in Bayern absolvieren, in den letzten fünf Jahren ein künstlerisches Studium oder eine künstlerische Ausbildung an einer bayerischen Kunsthochschule oder an einer nicht-bayerischen Kunsthochschule oder an einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung oder einen Aufbaustudiengang literarische Übersetzung abgeschlossen haben, in den letzten fünf Jahren eine sonstige künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben oder in den letzten fünf Jahren auf anderem Wege eine künstlerische Tätigkeit erstmals aufgenommen oder nach einer Pause von erheblicher Länge wiederaufgenommen haben. Erziehungs- und Pflegezeiten werden auf die Fünfjahresfrist jeweils nicht angerechnet. Die Frist verlängert sich um den entsprechenden Zeitraum. Die Stipendien sollen den Freiraum für künstlerisches Arbeiten mit dem damit verbundenen geistigen, kreativen, zeitlichen und materiellen Aufwand ermöglichen. Sie dienen zur Weiterentwicklung von künstlerischen Fertigkeiten und Methoden in allen Disziplinen und zur Umsetzung von künstlerischen oder kunstvermittelnden Vorhaben. Einzelne exemplarische Vorhaben werden im Rahmen einer Online-Kampagne der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Vergabe der Stipendien erfolgt in Form von zeitlich begrenzten Aufrufen für eine Antragstellung („Calls“). Beginn und Schluss für die einzelnen Calls werden jeweils vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bekanntgegeben. Pro antragstellender Person ist pro Call ein Antragsversuch möglich. Wer bereits ein Stipendium über das Stipendienprogramm bzw. eine Bewilligung für ein Stipendium erhalten hat, kann kein weiteres Stipendium erhalten. Die Anträge für den ersten Call des Stipendienprogramms können im Zeitraum von 23. März bis 31. Mai 2021 auf der Webseite von Bayern Innovativ gestellt werden.