NEUSTART KULTUR fördert Musikfestivals und Veranstalter*innen

Das Bundesprogramm NEUSTART KULTUR fördert in zwei Teilprogrammen Musikclubs, Musikfestivals und Livemusik-Veranstalter*innen. Spielstätten und Musikclubs können – gestaffelt nach der Publikumskapazität – Fördermittel bis zu einer Höhe von 150.000 Euro erhalten. Der Förderanteil beträgt dabei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Im Fokus stehen vor allem die Programmplanung sowie die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs, z.B. durch pandemiegerechte Formate zur Nachwuchsförderung und Gender Equality. Antragsberechtigt sind Betreiber*innen von Musikclubs mit einer Gesamtkapazität bis maximal 2.000 unbestuhlte Plätze und einer Veranstaltungsfläche von bis zu 1.000 qm. Sie müssen nachweisen, dass sie bis zur pandemiebedingten Schließung im März 2020, seit mindestens einem Jahr einen regelmäßigen und kuratierten Konzertbetrieb realisiert haben. Der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland LiveMusikKommission (LiveKomm) unterstützt die Initiative Musik dabei als Partner mit seiner fachlichen Expertise aus der Clubbranche. Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31. Oktober 2020. Die Anträge für die Förderung für Musikfestivals und Livemusik-Veranstalter*innen – ebenfalls gestaffelt bis zu einer Höhe von 150.000€ pro Antragssteller*in – starten am 06.09.2020. Telefonische Antragsberatung gibt die Initiative Musik ab dem 01.09.2020. Oder ihr schaut euch dieses kompakte Erklärvideo an:

 

25.08.2020

NEUSTART KULTUR für Musikfestivals und Veranstalter*innen

Für Veranstalter*innen von Musikfestivals und Livemusik-Programmen aller Genres stellt das Bundesprogramm Neustart Kultur 80 Millionen Euro an Fördermitteln bereit. Weitere Hilfs- und Fördermaßnahmen für Clubs und Livemusik-Spielstätten, Musikverlage und den Musikfachhandel sind geplant. Musikfestivals können durch das Förderprogramm bis zu 250.000 Euro erhalten, Veranstalter*innen von Livemusik-Programmen bis zu 800.000 Euro. Die Fördermittel dienen vor allem der Wiederaufnahme des Spielbetriebs. Auch alternative, pandemiegerechte Kulturerlebnisse sowie nachhaltige und barrierefreie Livemusik-Formate werden gefördert. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind ab dem 7. September 2020 auf der Website der Initiative Musik zu finden. Die Initiative Musik bietet ab dem 1. September 2020 dazu eine telefonische Beratung an.

19.08.2020

Neustart Kultur – wie wird das Programm umgesetzt?

Das großangelegte und groß angekündigte Hilfsprogramm des Bundes für den Kultur- und Medienbereich wird langsam konkreter. Die Bundesregierung selbst beschreibt das Ziel der Maßnahmen so: „Das milliardenschwere Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten.“ Wie aber kann wer genau davon profitieren? Und hält es das, was es verspricht?

Neustart Kultur wird in verschiedenen Teilprogrammen über bereits etablierte Förderwege an die Künstler*innen gebracht. So ist zum Beispiel die Künstler*innenförderung der Initiative Musik um 10 Millionen Euro aufgestockt worden. Diese Maßnahme begrüßen die Musikwirtschaftsverbände: „Das seit vielen Jahren intensiv genutzte Programm hilft Künstler*innen und ihren wirtschaftlichen Partnern bislang durch eine Förderung von 40 Prozent der Kosten. Dieser Förderanteil wird nun für einen befristeten Zeitraum um 50 Prozent auf 90 Prozent angehoben. Antragsteller*innen müssen damit anstatt 60 Prozent nur noch einen Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten aufbringen. Insgesamt ist eine Förderhöhe bis zu 67.500 Euro je Projekt möglich. Zusätzlich zu Produktion, Marketing und Tourneen können nun auch die Werkkreation, Probe- und Vorproduktionszeiten gefördert werden.“ Anträge für die aktuelle 51. Förderrunde könnt ihr noch bis zum 11.08.2020, 18.00h einreichen! Alle aktuellen Fristen sind hier nachzulesen.

Der Musikfonds plant als Teilprogramm von NEUSTART ein Stipendienprogramm für Musiker*innen. Die Stipendien können für einen Zeitraum von sechs Monaten mit einem einmaligen Betrag von 6.000 EUR vergeben werden. Sie sollen professionellen, freischaffenden Künstler*innen der aktuellen Musikszene die Möglichkeit eröffnen, neue Arbeitsvorhaben umzusetzen. Bündnis 90/Die Grünen kritisieren diese Form der Förderung. Stipendien seien keine Lösung für die existenzbedrohende Situation vieler Soloselbständiger im Kulturbereich, da in den Hilfspaketen des Bundes immer noch keine Erstattung der Lebenshaltungskosten vorgesehen ist. Ein Schlag ins Gesicht für die Soloselbständigen sei insbesondere die Aussage der Kulturstaatsministerin, dass „vor allem Stipendien die Kreativen zur produktiven künstlerischen Tätigkeit motivieren“. Dies unterstelle, dass unsere Kulturschaffenden in der Krise unmotiviert zu Hause sitzen. Sie fordern an erster Stelle ein Existenzgeld von 1.200 Euro monatlich für Soloselbständige und freie Kulturschaffende, mindestens für die Dauer der Krise, und insbesondere für die, die noch immer von Auftrittsverboten betroffen sind und zukünftig sein werden. Dieses könne dann durch Stipendien und andere Fördermöglichkeiten aufgestockt werden.

Ein weiteres Standbein des Programms NEUSTART ist die Förderung von Investitionen in Institutionen, beispielsweise für Umbauten von Lüftungsanlagen, Kassenbereiche etc. Für Musikaufführungsstätten, Musikclubs und Festivals wird dieses Teilprogramm von der GEMA verwaltet. Für Kulturzentren und Soziokulturelle Zentren ist der Bundersverband Soziokultur der Projektträger. Dieser führt auch eine Projektförderung für  Einrichtungen bzw. Trägern der kulturellen Bildung und Medienbildung, der Soziokultur und Kulturarbeit in freier Trägerschaft durch. Im Fokus stehen Teams aus freien und festen Mitarbeiter*innen sowie Netzwerke vor Ort, die neue Formen und Wege kultureller Arbeit mit gesellschaftlicher Wirkung erproben und mittelfristig etablieren möchten. Dort können erst demnächst Anträge gestellt werden. Für diesen Teil des Programms gibt es in Rheinland-Pfalz weitere Unterstützung: Das Land hat angekündigt, den Eigenanteil für Kultureinrichtungen zu übernehmen.

Weitere Teilprogramme werden im August umgesetzt – wir halten euch auf dem Laufenden!

29.07.2020

Künstlerinnenförderung der Initiative Musik – 50. und 51. Runde

Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands, die in Deutschland leben. Gefördert wird eine breites Genrespektrum: neben Rock, Pop, Jazz und Hip-Hop auch Metal, experimentelle und elektronische Musik. Die Initiative Musik unterstützt mit diesem Förderprogramm insbesondere Newcomer*innen dabei, auf dem deutschen sowie dem internationalen Markt Fuß zu fassen. Gemeinsam mit ihren wirtschaftlichen Partnerunternehmen können Musiker*innen finanzielle Unterstützung für Albumproduktionen und -veröffentlichungen sowie für Konzerttourneen beantragen. Entscheidend für eine Förderung sind Originalität, musikalische Sprache und musikwirtschaftliches Potenzial. Grundsätzlich gibt es vier Förderrunden jährlich. In der 50. Förderrunde wurden 95 Künstler*innen gefördert. Die Initiative Musik stellt diese in einer Playlist vor. Und schon geht es weiter: Anträge für die 51. Förderrunde (Projektzeitraum 28. September 2020 bis 27. September 2021) können bis 11. August 2020, 18 Uhr, eingereicht werden. Die Jury ist paritätisch besetzt.

14.07.2020

Hilfs- und Förderprogramme der Initiative Musik: Neue Antragsrunde

Das Corona-Hilfsprogramm für Musiker*innen der Initiative Musik geht in die zweite Runde. Weiterhin sammelt die Initiative Spenden, die Musiker*innen, die mindestens 5 ausgefallene Konzerte nachweisen können, mit 1.000 Euro unterstützen sollen. Anträge können von Freitag, den 24. Juli 2020, um 10 Uhr bis Montag, 27. Juli 2020 um 19:59 Uhr bei der Initiative Musik gestellt werden. Über die Vergabe entscheidet eine dreiköpfige Jury. Auch die Tourförderung der Initiative Musik wird wieder aufgelegt. Sie unterstützt Musiker*innen und Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland. Der Antrag auf Internationale Tourförderung muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt  eingegangen sein – sowohl online als auch postalisch (Initiative Musik, Friedrichstr. 122, 10117 Berlin).

14.07.2020

Künstler*innenförderung der Initiative Musik

Die nächste Förderrunde der Künstler*innenförderung der Initiative Musik rückt näher, Anträge für die 51. Förderrunde (Projektzeitraum 28. September 2020 bis 27. September 2021) können bis 11. August 2020 (18 Uhr) eingereicht werden. Sie richtet sich an Solokünstler*innen und Bands, die in Deutschland leben. Gefördert wird ein breites Genrespektrum: neben Rock, Pop, Jazz und Hip-Hop auch Metal, experimentelle und elektronische Musik. Die Initiative Musik unterstützt mit diesem Förderprogramm insbesondere Newcomer*innen dabei, auf dem deutschen sowie dem internationalen Markt Fuß zu fassen. Gemeinsam mit ihren wirtschaftlichen Partnerunternehmen können Musiker*innen finanzielle Unterstützung für Albumproduktionen und -veröffentlichungen sowie für Konzerttourneen beantragen.

30.06.2020

Erste Fördergelder aus Corona-Hilfsprogramm der Initiative Musik ausbezahlt

200.000.-€ konnte das Corona-Hilfsprogramm der Initiative Musik in seiner ersten Förderrunde an 176 Solokünstler*innen und Bands sowie ihre Booker*innen auszahlen. Eine bedeutende Nothilfe für Musiker*innen aus 14 Bundesländern. Eine weitere Runde des Hilfsprogramms ist für Ende Juli bzw. Anfang August 2020 geplant. Die kommenden Spendeneinnahmen werden für diese zweite Runde eingesetzt. Für das Hilfsprogramm bewerben konnten sich Solokünstler*innen und Bands aus Deutschland, die aufgrund der fehlenden Einnahmen aus Club- und Festivalauftritten in der Zeit vom 13. März bis Ende Mai 2020 in eine finanzielle Notlage geraten sind. Dabei mussten die Musiker*innen für den Zeitraum mindestens 5 ausgefallene Shows nachweisen. Die Höhe des Zuschusses aus dem Hilfsprogramm beträgt 1.000.-€ pro Solokünstler*in oder Band. Zusätzlich war es möglich, einen Zuschuss von 250.-€ für die jeweiligen Booker*innen zu beantragen. Wie groß der Bedarf tatsächlich ist, zeigte sich an der Anzahl der Anträge. Es gingen 1.932 Anträge mit einem Durchschnitt von 7,5 ausgefallenen Konzerten im In- und Ausland pro Antragstellendem ein. Insgesamt wurden Auftritte in 94 Ländern angegeben. Aufgrund des bundesweiten Verbots von Großveranstaltungen – vor allem Open-Air-Festivals – bis Ende August, wird die Spendenaktion fortgesetzt.

08.06.2020

Corona-Hilfsprogramm der Initiative Musik

Mit einem Hilfsprogramm unterstützt das deutsche Förder- und Exportbüro Initiative Musik 176 Musiker*innen in der aktuellen Ausnahmesituation. Das Programm wird durch die Einnahmen einer Spendenaktion ermöglicht, die von namhaften Künstler*innen und Bands wie Alice Merton, Barbara Morgenstern, BergeFiva und Hannah & Falco unterstützt wird. Leider konnte nur ein sehr kleiner Teil der vielen eingegangenen Anträge positiv beschieden werden, obwohl fast alle Anträge nachvollziehbar gewesen seien und Unterstützung verdient hätten, so die Jury. Für das Hilfsprogramm bewerben konnten sich Solokünstler*innen und Bands aus Deutschland, die aufgrund der fehlenden Einnahmen aus Club- und Festivalauftritten in der Zeit vom 13. März bis Ende Mai 2020 in eine finanzielle Notlage geraten sind. Es gingen 1.932 Anträge mit einem Durchschnitt von 7,5 ausgefallenen Konzerten im In- und Ausland pro Antragstellendem ein. Insgesamt wurden Auftritte in 94 Ländern angegeben. Bis Ende August, wird die Spendenaktion fortgesetzt. Eine weitere Runde des Hilfsprogramms ist für Ende Juli bzw. Anfang August 2020 geplant. Die kommenden Spendeneinnahmen werden für diese zweite Runde eingesetzt. Alle weiteren Förderprogramme der Initiative Musik werden momentan an die schwierige Ausnahmesituation angepasst, um Musiker*innen und Musikclubs sinnvoll zu unterstützen. So können im Clubprogramm Live 100 mittlerweile auch Live-Streamings von Konzerten für den Zeitraum des verordneten Veranstaltungsverbotes eingereicht und abgerechnet werden. 

04.06.2020

Initiative Musik startet Hilfsprogramm und Spendenaktion für Musiker*innen

Viele Musiker*innen und Partnerunternehmen sind momentan auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um ihre Existenz zu sichern. Aktuelle Hilfsmaßnahmen fallen derweil abhängig vom Bundesland sehr unterschiedlich aus. Mit dem Hilfsprogramm für Musiker*innen will die Initiative Musik möglichst unbürokratisch helfen.

Im Mittelpunkt stehen in Deutschland lebende professionelle Musiker*innen in finanzieller Notlage – aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Metal, experimentelle und elektronische Musik. In der ersten Phase des Hilfsprogramms geht es um die fehlenden Einnahmen aus Auftritten in der Zeit vom 13. März bis Ende Mai 2020. Die Musiker*innen müssen für diesen Zeitraum mindestens 5 ausgefallene Shows nachweisen. Die Höhe des Zuschusses aus dem Hilfsprogramm soll 1.000 Euro pro Musiker*in betragen. Onlineanträge sind auf der Website der Initiative Musik voraussichtlich ab Ende April 2020 möglich. Die ersten Zuschüsse werden voraussichtlich ab Anfang Mai 2020 überwiesen.

Das Hilfsprogramm wird durch die Einnahmen einer Spendenaktion ermöglicht, die heute startet. Spenden sind ab sofort bei startnext.com und direkt über das Spendenkonto der Initiative Musik möglich. Spotify Germany hat sich entschieden, die Initiative Musik kurzfristig in sein internationales Hilfsprogramm Spotify COVID-19 Music Relief aufzunehmen. Der Musik Streaming Service wird eine Spende leisten und zudem die eingehenden Spenden verdoppeln (bis zu einem Gesamtbetrag von 10 Millionen Dollar weltweit), so dass in der ersten Projektphase des Programms zahlreiche Musiker*innen unterstützt werden.

17.04.2020

Initiative Musik fördert Kurztouren im Ausland

Noch gibt es die Reisebeschränkungen durch den Corona-Virus und an Konzerttouren ins Ausland ist nicht zu denken. Für die Zeit danach solltet ihr euch allerdings die Kurztourförderung im Hinterstübchen merken: diese unterstützt Musiker*innen und Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland. Ziel ist es Künstler*innen damit den Markteintritt auf einem fremden Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu helfen sich dort weiter zu etablieren. Für maximal fünf Auftritte, Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunksendungen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten gewährt werden. Der Fokus der Förderung liegt dabei auf absatzstarken Zielmärkten wie die USA, Japan, Australien, Großbritannien, Skandinavien, Frankreich, Korea, China, Kanada oder Brasilien. Der Antrag auf Kurztourförderung muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt bei uns eingegangen sein – sowohl online als auch postalisch (Initiative Musik, Friedrichstr. 122, 10117 Berlin).

31.03.2020

50. Förderrunde Künstler*innen- und Infrastrukturförderung: Abgabeschluss 28.04.20

Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands, die in Deutschland leben. Gefördert wird eine breites Genrespektrum: neben Rock, Pop, Jazz und Hip-Hop auch Metal, experimentelle und elektronische Musik. Die Initiative Musik unterstützt mit diesem Förderprogramm insbesondere Newcomer*innen dabei, auf dem deutschen sowie dem internationalen Markt Fuß zu fassen. Gemeinsam mit ihren wirtschaftlichen Partnerunternehmen können Musiker*innen finanzielle Unterstützung für Albumproduktionen und -veröffentlichungen sowie für Konzerttourneen beantragen. Entscheidend für eine Förderung sind Originalität, musikalische Sprache und musikwirtschaftliches Potenzial. Grundsätzlich gibt es vier Förderrunden jährlich.

Mit der Infrastrukturförderung werden Projekte unterstützt, die günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Künstler*innen schaffen. Neben dem Aufbau neuer Infrastrukturen für die Popularmusik in Deutschland fördert die Initiative Musik auch auf den Export ausgerichtete Projekte bei wichtigen Festivals und Konferenzen in Deutschland. Bei Showcase-Formaten können Newcomer*innen und ihre Partner*innen so Kontakte zu Fachgästen aus dem Ausland wie Festivalveranstalter*innen oder Labelbetreiber*innen aufbauen, um stärker in den dortigen Musikmärkten Fuß zu fassen.

Der Abgabeschluss für die nächste, 50. Förderrunde der Künstler*innen- und Infrastrukturförderung ist am 28.04.2020 um 18 Uhr. Die Projekte müssen im Zeitraum vom 22. Juni 2020 bis 21. Juni 2021 stattfinden.

31.03.2020

Initiative Musik sucht Geschäftsführer*in

Die Initiative Musik gGmbH ist die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft. Sie wird getragen von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und dem Deutschen Musikrat sowie finanziell unterstützt von der GVL und der GEMA. Sie erhält Fördermittel von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Auswärtigen Amt. Die Gesellschaft erweitert ihre Geschäftsfelder. Sie sucht daher im Auftrag der Gesellschafter zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n weitere*n Geschäftsführer*in in Vollzeit. Sie sollen vornehmlich die Leitung der Bereiche Events, Export, New Business, politische Kommunikation sowie Eigen- und Kooperationsprojekte übernehmen. Beide Geschäftsführer*innen sollen gleichberechtigt die unter ihnen aufgeteilten Aufgabenbereiche der Einrichtung wahrnehmen.

12.02.2020