Culture Moves Europe bietet Mobilitätsstipendien

Culture Moves Europe bietet Mobilitätsstipendien für Künstler*innen und Kulturschaffende in allen 40 Ländern des kreativen Europas. Es umfasst die Bereiche Architektur, Kulturerbe, Design und Modedesign, literarische Übersetzung, Musik, darstellende Kunst und bildende Kunst. Das Programm folgt dem erfolgreichen i-Portunus-Pilotprojekt, das zwischen 2018 und 2022 stattfand. Mit einem Budget von 21 Millionen Euro bietet Culture Moves Europe von 2022 bis 2025 Mobilitätsstipendien für rund 7.000 Künstler*innen, Kulturschaffende und Gastorganisationen. Gefördert durch das Programm creative Europe der Europäischen Union, wird Culture Moves Europe vom Goethe-Institut umgesetzt. Bewerben können sich Künstler*innen ab 18 Jahre, die in einem „kreativen“ europäischen Land wohnen und mit einem Partner (z.B. einer/einem anderen Künstler*in, ein Veranstaltungsort o.ä.) für ein Projekt zusammenarbeiten; egal, ob sie  Newcomer*in oder bereits etabliert sind und sich als Einzelkünstler*in oder Band bewerben wollen. Bewerbungsschluss: 31.05.2023

17.04.2023

Neues Mobilitätsprogramm „Culture Moves Europe“

Culture Moves Europe – unter diesem Titel startet im Oktober das neue Mobilitätsprogramm, das durch Kreatives Europa KULTUR finanziert und vom Goethe-Institut geleitet wird. Culture Moves Europe ist aus dem erfolgreichen Pilotprojekt i-Portunus hervorgegangen. Es unterstützt die Mobilität von Künstler*innen und Kulturschaffenden aus all den Ländern, die an dem Programm Kreatives Europa KULTUR teilnehmen. Culture Moves Europe läuft bis Juli 2025, es erlaubt ca. 7000 Künstler*innen und Kulturschaffenden, für ihre künstlerische Entwicklung und internationale Kollaborationen ins Ausland zu reisen und ihre Werke einem neuen Publikum zu präsentieren. Beim Vorgängerprogramm i-Portunus wurde u.a. Christina Fuchs unterstützt, die auf Forschungsreise nach Island gereist ist, um die Auswirkungen des Klimawandels künstlerisch auszuloten. Die erste Ausschreibung wird im Oktober veröffentlicht. Am 10. Oktober 2022 findet von 16-18 Uhr die hybride Auftaktveranstaltung statt.

19.09.2022

„i-portunus houses” startet Förderung von Residenzen

Mit dem Förderbereich „i-portunus houses“ geht das Pilotprogramm zur Mobilitätsförderung in eine neue Phase. Gefördert werden Organisationen oder etablierte Einzelkünstler*innen, die sich für ein Projekt mit zwei bis fünf weiteren Personen zusammenschließen. Das Projekt muss die physische Mobilität einiger beteiligten Personen beinhalten, kann aber durch digitales Zusammenarbeiten ergänzt werden. Sowohl die antragstellende Organisation sowie die am Projekt beteiligten Künstler*innen erhalten eine finanzielle Förderung. Projekte aus allen Sparten und Bereichen des Kultursektors können gefördert werden (ausgenommen rein audio-visuelle Projekte). Bewerbungsschluss: 30.06.2021

14.06.2021

i-Portunus veröffentlicht letzte Ausschreibungen

Das Pilotprogramm i-Portunus hat die letzten Ausschreibungen zum kulturellen Erbe und Musik veröffentlicht. Aufgerufen sind Künstler*innen, Kreative und Kulturschaffende, die im Bereich des kulturellen Erbes tätig sind sowie Komponist*innen, Musiker*innen und Sänger*innen (vorzugsweise der Genres Klassik, Jazz und traditionelle Musik), ihre Bewerbungen einzureichen. Für den Bereich Musik können sich Interessierte bis 15.04.2021 bewerben, zugelassen sind Solomusiker*innen und Ensembles bis 5 Mitglieder. Das Förderprogramm unterstützt Musiker*innen ab 18 Jahren aller Niveaus, die in Creative Europe-Ländern wohnen, bei den Reise- und Unterkunftskosten ins europäische Ausland. Die Tour muss zwischen 7-60 Tagen andauern und vor dem 30.11.2021 beendet sein. Alle Details findet ihr in der Ausschreibung.

16.03.2021

Mobilitätsförderung i-portunus fördert auch digitale Formate

Das Pilotprogramm i-portunus geht 2020 in die zweite Runde. Im Auftrag der EU-Kommission testet das Konsortium unter Leitung des Goethe-Instituts erneut die Förderung individueller Künstler*innenmobilität. Von Dezember 2020 bis Februar 2021 wird es drei Einreichfristen geben. Gefördert werden (soweit möglich) die physische Mobilität, aber auch digitale oder hybride Formate. Die Ausschreibungen richten sich an Künstler*innen und Kulturschaffende aus den Bereichen Musik, Literaturübersetzungen, Architektur und Kulturerbe. Der Aufruf in der Sparte Musik richtet sich an Komponist*innen, Musiker*innen und Sänger*innen, insbesondere aus den Bereichen klassische Musik, Jazz und traditionelle Musikgenres, unabhängig von ihrer formalen Qualifikation oder ihrem Erfahrungslevel. Im Rahmen des Programms werden Mittel für internationale Reisen zur Verfügung gestellt. Angesprochen sind jeweils Einzelpersonen oder Gruppen von bis zu fünf Personen. Wenn die Bedingungen es erlauben, wird i-Portunus Künstler*innen zwischen Juni/Juli und November 2021 für einen Zeitraum zwischen 7-60 Tagen mit einem Höchstbetrag von 3.000 Euro für Auslandsreisen (Transport- und Unterkunftskosten) unterstützen. Die Reisedauer muss dabei mindestens 7 und kann längstens 60 Tage betragen. Eine Aufteilung des Gesamtreisezeitraums auf mehrere kürzere Reisen ist möglich. Gefördert werden Reisen und Auslandsaufenthalte, die den Aufbau einer internationalen Zusammenarbeit oder die Mitwirkung an einem produktionsorientierten Residenzstipendium bzw. an einem Projekt der beruflichen Weiterentwicklung im Aufnahmeland zum Ziel haben. Antragsschluss: 28.02.2021 (18.00 Uhr)

15.12.2020

i-Portenus fördert projektbezogene Reisen von Künstler*innen (Performative/Bildende Kunst)

i-Portunus ist ein Pilotprojekt, das durch die Ausschreibung „Mobility scheme for artists and/or culture professionals“ der Europäischen Kommission gefördert wird. Ziel ist es, möglichst effektive Förderinstrumente für die grenzüberschreitende Mobilität von Künstler*innen aus den Bereichen der Performativen und Bildenden Kunst zu entwickeln (Visual  & Graphic arts sowie Performing arts (Zirkus, Tanz, Oper, Performance, Puppenkunst, Street Art und Theater). Insgesamt werden 350-500 Kurzaufenthalte (15-85 Tage) für einzelne Künstler*innen gefördert. Kulturschaffende aus den Bereichen der Performativen und Bildenden Kunst (ausgenommen ist der audiovisuelle Sektor) und aus allen am Programm KREATIVES EUROPA KULTUR beteiligten Ländern sind antragsberechtigt. Die zweite Ausschreibung wurde am 03. Juni veröffentlicht und gilt für projektbezogene Reisen zwischen dem 25. Juli und dem 31. Dezember 2019.

Bewerbungsschluss: 24. Juni 2019 (14:00 Uhr MEZ)

04.06.2019