BMCO veröffentlicht Überblickspublikation „Grundlagen für das Musizieren unter Pandemiebedingungen“

Für eine größtmögliche Sicherheit müssen Schutz- und Hygienekonzepte sowie Verordnungen die aktuellen wissenschaftlichen Forschungsergebnisse berücksichtigen. Erstmals steht jetzt der Forschungsstand führender Forschungsinstitute in einer Überblickspublikation für Verantwortliche und Entscheider*innen bereit. Die Publikation „Grundlagen für das Musizieren unter Pandemiebedingungen“ wurde in mehrmonatiger Arbeit vom Cluster „Wissenschaftliche Grundlagen“ des Kompetenznetzwerks NEUSTART AMATEURMUSIK im Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V. erstellt (gefördert von der Staatsministerin für Kultur und Medien im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR). Damit steht Verbänden, Institutionen und Politik ab sofort eine – regelmäßig aktualisierte – Zusammenstellung der wesentlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu pandemiebezogenen Schutzmaßnahmen zur Verfügung. Die SARS-CoV-2-Pandemie hat Chöre und Orchester in einem bisher nie dagewesenen Ausmaß getroffen. 14,3 Millionen Menschen in Deutschland musizieren in ihrer Freizeit, seit Beginn der Pandemie musste ein Großteil dieser Ensembles ihre Aktivitäten einstellen oder digital fortführen. Durch die Zusammenfassung der wissenschaftlichen Grundlagen kann die Auswahl und Zusammenstellung wirksamer Schutzmaßnahmen künftig verlässlicher und schneller getroffen werden. Zudem werden Verantwortliche entlastet, indem nicht mehr jede*r individuell dem wissenschaftlichen Forschungsstand folgen muss. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V. stellt diese Grundlagenpublikation als Service für alle Interessierten – in regelmäßig aktualisierten Fassung – online bereit.

22.04.2021

Sichere Konzerte sind auch in Corona-Zeiten möglich

Die Studie RESTART-19 simulierte Mitte August im großen Stil Konzerte in verschiedenen Szenarien, um festzustellen, wie hoch die Corona-Infektionsgefahr bei Konzerten ist (wir berichteten). Die Ergebnisse wurden jetzt an der Uni in Halle bekannt gegeben: ein pauschales Verbot von Großveranstaltungen ist möglicherweise nicht sinnvoll. Die Wissenschaftler*innen um den Infektiologen Stefan Moritz und den Epidemiologen Rafael Mikolajczyk hatten ein Popkonzert organisiert, das eigentlich aus drei kurzen Konzerten in unterschiedlichen Varianten bestand: eine „normal“ ausverkaufte Halle mit 8700 Zuschauer*innen, mit 4000 Zuschauer*innen mit kleinem Ein-Sitz-Abstand im Schachbrettmuster gesetzt, und eine paarweise besetzte Halle mit Abstand zum nächsten Paar von mindestens 1,50 Metern. Die Zuschauer*innen bekamen allesamt Sender mit einer Technologie, die es ermöglichte,  Aufenthaltsorte und Abstände zu anderen fast zentimetergenau zu bestimmen und zu verfolgen. In Konzertpausen konnte man Catering-Stände nutzen, für alle galt Maskenpflicht. Dazu kam eine Modellierung der Luftströme unter verschiedenen Lüftungskonzepten.

Die Studie ergab, dass Konzerte, sportliche und ähnliche Großveranstaltungen, die vollbesetzt und ohne Hygienekonzept stattfänden, zwar die Verbreitung des Virus deutlich beschleunigen könnten. Doch allein eine Halbierung der Zuschauermenge, kombiniert mit Maskenpflicht, festen Sitzplätzen und einem Einlasskonzept, dass die Schlangen kurz hält, könnte nach den Berechnungen sogar bei Inzidenzwerten um die 50 dazu führen, dass der Beitrag einer solcher Veranstaltungen zur Ausbreitung des Virus in einer Stadt wie Leipzig sehr gering wäre. Auch bei höheren Inzidenzwerten seien noch Events mit niedriger Gefahr möglich, allerdings bei weiter reduzierter Besucherzahl wie im Szenario mit paarweiser Besetzung der Reihen und Mindestabstand 1,50 Meter.

Die Modellierung der Luftströme allerdings belegte, dass eine leistungsfähige, die physikalischen Gegebenheiten des Ortes berücksichtigende Zu- und Ableitung von  Luft mitentscheidend sein dürfte. Moritz fordert denn auch ein Investitionsprogramm, das Veranstalter*innen eine Umrüstung ermöglicht, und eine massive ingenieurswissenschaftliche Anstrengung, um ein infektiologisches Bewertungssystem für Lüftungsanlagen in großen und kleineren Veranstaltungsräumen zu entwickeln.

Die Ergebnisse vor einem peer-review-Prozess und vor Publikation in einem Fachmagazin der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ist ungewöhnlich. Man habe sich dazu entschlossen, weil man auf die Dauer des Begutachtungsprozesses keinen Einfluss habe, sagte der Dekan der Medizin-Fakultät, Michael Gekle. Es gehe hier um Erkenntnisse, die relevant für die „öffentliche Daseinsfürsorge“ seien, und es sei notwendig, die Daten und Schlussfolgerungen „auch schon im derzeitigen Reifegrad“ den Verantwortlichen zu übergeben. (Quelle)

30.10.2020

Neue Verordnung in Rheinland-Pfalz bringt Lockerungen für Kulturszene

Vor einigen Tagen hat der rheinland-pfälzische Ministerrat über die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung beraten. Die Verordnung, die ab dem 16. September in Kraft tritt, bringt weitere Lockerungen für die Kulturszene und die Veranstaltungsbranche in Rheinland-Pfalz. So wird der Mindestabstand in Räumen mit fester Bestuhlung oder mit Sitzplan auf einen Sitzplatz gesenkt. Die Publikumsbegrenzungen werden bei weiterhin geltenden Hygiene- und Abstandsregeln auf 250 Personen in Innenräumen und 500 im Freien erhöht. Zusätzlich wurde in Abstimmung mit dem Landesmusikrat Rheinland-Pfalz ein umfassendes Hygienekonzept für den Musikbereich auf den Weg gebracht. „Die Lockerungen sind ein wichtiger Schritt für die rheinland-pfälzische Kulturszene. Uns ist bewusst, dass die Einrichtungen stark unter den notwendigen Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung leiden. Mit dem Herbst werden Veranstaltungen in Innenräumen zunehmen. Durch angepasste Abstandsgebote wollen wir ermöglichen, dass mehr Menschen als bisher in den Genuss von Kultur kommen können und dabei gleichzeitig geschützt sind. Auch den Musikbereich stärken wir durch eine Abstandverringerung und machen Proben sowie Auftritte einfacher“, spricht sich Kulturminister Wolf für die Anpassungen aus.

21.09.2020