Deutsche Jazzunion schließt sich Honoraruntergrenzenempfehlung des Deutschen Musikrats an
Als einer der ersten Verbände hat die Deutschen Jazzunion bereits 2014 eine Mindestgagenempfehlung herausgegeben, die sich bisher an den durchschnittlich gezahlten Gagen orientiert hat. Nun geht die Interessenvertretung der Jazzmusiker*innen in Deutschland einen wichtigen Schritt und schließt sich in einer Pressemitteilung der gemeinsamen Honoraruntergrenzenempfehlung des Deutschen Musikrats an. Für selbstständige Musiker*innen soll für die Jahre 2025/2026 bei zu mind. 50 Prozent durch den Bund geförderten Projekten ein Tagessatz von mind. 300 Euro (sowohl für Proben- als auch Konzerttage) gezahlt werden. Dabei handelt es sich um eine politische Kompromissgröße, die gleichzeitig ein wichtiges Signal im Prozess der Etablierung fairer Honorare sendet, sich aber an der politischen und wirtschaftlichen Realität orientiert, wie die beteiligten Verbände klar herausstellen. Unter Mitwirkung vieler Verbände, die sich unter dem Dach des Deutschen Musikrats in der AG Faire Vergütung mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, wurde unter Einbezug rechnerischer Größen wie unsichtbarer Arbeit, Betriebskosten und durchschnittlicher Anzahl der Arbeitstage eigentlich ein Tagessatz einer auskömmlichen Untergrenze von 622 Euro errechnet. Wie Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, in der Pressemitteilung dazu betont, muss es weiterhin eine Forderung an die Politik sein, die Fördertöpfe für Musik zu erhöhen, damit ein Wegbrechen wichtiger Strukturen verhindert wird.
Honoraruntergrenzen für Künstler*innen kommen zum 01. Juli
Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrates im September 2023 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Kulturstaatsministerin Claudia Roth angekündigt, dass eine Förderung von Kulturprojekten durch den Bund künftig an die Zahlung von Mindesthonoraren für Künstler*innen gebunden sein soll. Jetzt ist es so weit: Projekte oder Institutionen, die zu mindestens 50 Prozent durch die BKM gefördert werden, müssen ab dem 1. Juli 2024 Honoraruntergrenzen einhalten. In den Ländern werden verpflichtende Honoraruntergrenzen bei öffentlicher Förderung derzeit diskutiert, zum Teil auch schon umgesetzt.
Bund führt Honoraruntergrenzen für die Kulturförderung ein
Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat am 13.02.2024 im Bundeskanzleramt den Verbänden und Gewerkschaften ihre Pläne zur Aufnahme von Honoraruntergrenzen in den Bestimmungen der Kulturförderung der BKM vorgestellt. Demnach soll es für professionelle, freie Kreative in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung eine garantierte Mindestvergütung geben, wenn sie für Empfänger*innen von Fördermitteln bestimmte Tätigkeiten auf Honorarbasis ausführen. Die Verpflichtung betrifft alle Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt. Sie wird ab sofort Bestandteil der zu erlassenden Bescheide und grundsätzlich zum 1. Juli 2024 verbindlich. Maßstab für die einzuhaltenden Honoraruntergrenzen sind die entsprechenden bundesweiten Empfehlungen der jeweils einschlägigen Berufs- und Fachverbände der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen. Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Als Kulturstaatsministerin ist es mir ein Herzensanliegen, dass künstlerische und kreative Arbeit angesichts ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwerts auch angemessen vergütet wird. Die öffentliche Kulturförderung steht hierbei in besonderer Verantwortung mit gutem Beispiel voranzugehen und verbindliche Mindestvergütungsstandards einzufordern.“ Mit der Einführung förderbezogener Honorarmindestanforderungen setzt die Staatsministerin ein zentrales Vorhaben im Kulturkapitel des Koalitionsvertrages um.