NRW legt als erstes Bundesland verbindliche Honoraruntergrenzen fest

Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen am 1. August eine verbindliche Honoraruntergrenze für Künstler*innen in allen Projekten eingeführt, die vom Land gefördert werden. Das Ziel ist, die oft prekäre Lage vieler Kulturschaffender zu verbessern, die trotz Vollzeitarbeit und abgeschlossenem Studium nicht von ihrer Kunst leben können. Die Einführung erfolgt in zwei Phasen: Zuerst gelten ab dem 1. August die Honoraruntergrenzen für selbstständige, hauptberufliche Künstler*innen in den landesgeförderten Programmen der kulturellen Bildung. Ab Januar 2026 werden die Untergrenzen auf alle Sparten ausgeweitet, bei denen das Land nicht Hauptförderer, aber an der Förderung beteiligt ist. „Im Musikbereich können Komponist*innen, Musiker*innen und Interpret*innen mit einer Mindestentlohnung für Auftritte, Workshops und Kompositionsaufträge rechnen“, heißt es. Die Festlegung der Honoraruntergrenzen sei unter Einbeziehung einer unabhängigen Fachkommission und relevanter Verbände erfolgt. Berücksichtigt wurden dabei Art und Dauer der Veranstaltung sowie die Größe des Publikums. „Hier bleibt die Frage, inwiefern dies relevant sein kann, wenn etwa ein Free-Jazz-Clubkonzert einem Klassik-Open Air Konzert gegenübergestellt wird. Ist die in den Auftritt investierte Arbeit, wie Komposition, Probe, Organisation, nur dann mehr „wert“, wenn vor einem größeren Publikum gespielt wird?“, fragt die Zeitung Jazz thing in einem Artikel. Um die Wirksamkeit des Pilotprojekts zu überprüfen, sind regelmäßige Evaluierungen geplant. Zuerst Ende 2025 und 2026, danach alle vier Jahre.

13.08.2024

LiveKomm ruft zur Umverteilung von Übergewinnen auf

Der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland Live Musik Kommission e.V. (kurz LiveKomm) ruft zu einer Umverteilung im Live-Musikmarkt auf, damit bestehende Kulturstätten erhalten bleiben und neue Künstler*innen in der Zukunft eine Chance haben. In seiner Pressemitteilung vom 18.03. erklärt LiveKomm, die finanzielle Verteilung in der Livebranche sei im Ungleichgewicht, da einige wenige Branchen-Giganten aus der Musikindustrie selbst in der Pandemie durch Livekonzerte erhebliche Übergewinne verzeichnet haben, viele Clubs und Festivals aber existenziell bedroht seien und daher keine Nachwuchsmusiker*innen mehr engagieren könnten. „Es ist an der Zeit, dass Teile der Überschüsse, die bspw. von großen Ticketing-Firmen erzielt werden, fairer und gerechter auf die gesamte Branche verteilt werden und dass die Player des
Ökosystems Live Entertainment gemeinsam daran arbeiten, die kulturelle Vielfalt nachhaltig zu sichern und die wirtschaftliche Entwicklung der Branche gemeinsam voranzutreiben“, schreibt der Verband, der mehr als 730 Musikclubs und Festivals in über 100 Städten und Gemeinden repräsentiert und in seiner Mitteilung auch zwei konkrete Vorschläge macht. Die Veranstaltungswirtschaft könne sich zu einer freiwilligen Abgabe bspw. in die Bundesstiftung Livekultur oder vergleichbaren Institutionen entschließen. Als zweite Lösung schlägt der Verband die Schaffung einer gesetzlichen Live-Ticket-Abgabe analog zum Modell der Filmabgabe vor.

05.04.2024

Faire Bezahlung für Orchesteraushilfen? Die „Aushilfenampel“ informiert…

unisono, der Berufsverband und die Gewerkschaft der professionellen Musiker*innen in Deutschland, hat eine „Aushilfenampel“ veröffentlicht. Damit werden die an Orchesteraushilfen gezahlten Honorare, für die es bislang keine Tarifregelungen gibt, transparent gemacht. Die derzeit tatsächlich in Berufsorchestern an Aushilfskräfte gezahlten Honorare werden wie bei einer Ampel mit grün, gelb oder rot gekennzeichnet. Eine grüne Kennzeichnung bedeutet, dass das Honorar den aktuellen unisono-Empfehlungen entspricht. Eine rote Kennzeichnung bedeutet, dass das Honorar weit unterhalb der Empfehlungen liegt, eine gelbe, dass das Honorar noch nicht ganz den Empfehlungen entspricht. unisono-Geschäftsführer Gerald Mertens sagt: „Die Tariflöhne in Berufsensembles sind in den vergangenen zwanzig Jahren um ca. 40 Prozent gestiegen. Demgegenüber sind die daraus abgeleiteten Honorare von Aushilfen in Berufsorchestern und -chören in diesem Zeitraum vielerorts nicht angemessen angepasst worden. Insbesondere bei freischaffenden Aushilfen und Studierenden wird von Arbeitgebern die Marktmacht ausgenutzt und Dumping betrieben. Es bedarf einer ehrlichen Diskussion hierüber und einer Anpassung der Aushilfenhonorare. Mit der Aushilfenampel stellen wir Transparenz her, fordern die Orchesterträger auf, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen und Aushilfen fair zu vergüten.“

29.01.2024

Gender Pay Gap 2022 in ausgewählten künstlerischen Berufen in Deutschland

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat das Büro für Kulturwirtschaftsforschung (KWF) in Köln damit beauftragt, Daten der Künstlersozialkasse (KSK) mit Blick auf konkrete Zahlen zum Gender Pay Gap von selbstständigen Kulturschaffenden auszuwerten. Die Ergebnisse zeigen, dass Frauen, die in der KSK versichert sind, im Schnitt 24 Prozent weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. In der Sparte Musik beträgt der Geschlechterunterschied 23 Prozent. Der unbereinigte Gender Pay Gap liegt bei selbstständigen Kulturschaffenden (generell und in den Musikberufen) damit deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von 18 Prozent im Jahr 2022. Bei Musiklehrkräften sinkt die Lohnlücke kontinuierlich und liegt derzeit bei 14 Prozent. Allerdings sei das bei der KSK gemeldete Durchschnittseinkommen wie bei vielen anderen Berufen sehr gering. Weibliche Lehrkräfte verdienen laut Einkommensschätzung jährlich im im Schnitt 12.425 Euro, männliche 14.426 Euro. Aufgrund des geringen Einkommens nimmt die ver.di an, dass Musiklehrer*innen noch weiteren Beschäftigungsformen nachgehen müssen. In der bildenden Kunst und im Design ist über alle in der KSK gemeldeten Berufsgruppen die Lohnlücke mit insgesamt 30 Prozent noch höher als in der Sparte Musik. Ebenso gravierend sei die Lage im Bereich Theater und Film mit über 34 Prozent Einkommensunterschied zwischen den Geschlechtern.

26.04.2023

Musikalische Aktion #GoodPlayFairPay für höhere Honorare 09.09.2022

Am 9.9. findet um 9 Uhr in Mainz und Wiesbaden (und insgesamt 16 Landeshauptstädten) eine Aktion der Deutschen Orchestervereinigung für höhere Honorare statt. „Unser Verband engagiert sich seit langem im Rahmen der Kampagne #GoodPlayFairPay für faire Honorare für freischaffende Berufsmusiker*innen. Die Pandemie hat noch einmal überdeutlich gezeigt, wie dringend der Handlungsbedarf ist. In diesem Jahr haben wir nach dem viel beachteten Flashmob Ende April auf dem Rathausplatz in Münster mit 120 Mitwirkenden für September einen weiteren Meilenstein geplant (…) Damit fordern wir die Kulturminister*innen zur Schaffung verbindlicher Honorarmindeststandards bei öffentlich geförderten Projekten auf“, schreibt die Deutsche Orchestervereinigung in ihrer Ankündigung. Vor allen 16 Kulturministerien bzw. Senatsverwaltungen treten bundesweit zur selben Zeit am 9.9. um 9 Uhr Ensembles aus freischaffenden und festangestellten Berufsmusiker*innen auf. Gemeinsam und solidarisch fordern sie mit der extra für die Kampagne #GoodPlayFairPay entstandenen Fassung des Bach-Chorals Himmelschreiende Sünde aus der Markus-Passion einen gerechten Lohn für die hochqualifizierte musikalische Tätigkeit von Freischaffenden. Im Anschluss an die Musikaktion übergeben Aktive den Kulturminister*innen einen offenen Brief mit den DOV-Forderungen. Geht hin und nehmt teil (gerne mit Instrument)!

07.09.2022

Verankerung fairer Vergütung in Förderrichtlinien in Vorbereitung

Die Kultur-Minister*innenkonferenz (Kultur-MK) hat die dringend notwendigen Verbesserungen der Einkommenssituation und der sozialen Absicherung selbstständiger Künstler*innen in den Fokus ihrer Arbeit gestellt. Erste Ergebnisse der von der Ministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen eingesetzten „Kommission für faire Vergütung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler“ wurden in der Sitzung am 9. März 2022 diskutiert; die abschließenden Empfehlungen werden für den Herbst erwartet. Die 19 Mitgliedsverbände der Allianz der Freien Künste (AFK) befürworten die Verankerung von Mindeststandards zur Vergütung in öffentlichen Förderprogrammen, wie es in einer Presse-Mitteilung vom 17.03.2022 heißt. Sie bietet außerdem an, ihre langjährigen Erfahrungen in der Entwicklung branchenspezifischer Honorar- und Gagenempfehlungen einzubringen. „Mit diesem dringend notwendigen Schritt muss eine entsprechende finanzielle Ausstattung der Fördereinrichtungen und -töpfe einhergehen, so dass eine faire Vergütung künstlerischer Leistungen auch tatsächlich realisiert werden kann und die Anzahl geförderter Projekte nicht einbricht“. Denn wenn Livespielstätten nicht stärker gefördert werden, können sie auch keine höheren Gagen zahlen.

21.03.2022

Höhere Honorare für Lehrbeauftragte an mehreren Musikhochschulen

Lehrbeauftragte an Musikhochschulen in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sollen mehr Geld erhalten. Dazu hat auch der intensive Dialog der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) mit Kultusministern, Parlamentariern und Hochschulrektoren beigetragen. „Seit langem setzen wir uns dafür ein, die prekäre Situation der Lehrbeauftragten zu beenden. Inzwischen ist in das Honorargefüge Bewegung gekommen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens.

Die bundesweit mehr als 85.000 Lehrbeauftragten an Universitäten und Hochschulen leisten in der Lehre die gleiche Arbeit wie ihre fest angestellten Kollegen, erzielen jedoch nur einen Bruchteil von deren Einkommen. Deshalb fordert die DOV vor allem eine Anpassung der Stundensätze an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.

An der Musikhochschule München wird es künftig nur noch zwei statt drei Honorargruppen für Lehrbeauftragte geben. Für den Bereich Begleitung und Korrepetition, der keine eigene Honorargruppe mehr bildet, bedeutet das eine Anhebung der Honorare. Künftig liegen die Honorare bei 36€ bzw. 45€. Für die beiden verbleibenden Gruppen ist das ein Plus von 15 bzw. 20 Prozent. In Nürnberg und Würzburg wurden ebenfalls Verbesserungen beschlossen.

Auch in Baden-Württemberg liegen konkrete Ergebnisse vor. An der Musikhochschule Karlsruhe sollen die Honorare bis zum Jahr 2020 in mehreren Stufen um insgesamt 20 Prozent angehoben werden. In Stuttgart sollen Lehrbeauftragte mit Pflichtfachunterricht künftig 40€ statt wie bislang 30€ erhalten, nach 5 Jahren 45€ statt 35€. Für Lehrbeauftragte mit Hauptfachunterricht soll der Honorarsatz von 40€ bzw. 45€ auf 50€ steigen.

Erfolgsmeldungen aus Nordrhein-Westfalen gab es bereits im vergangenen Jahr. Für alle Lehrbeauftragten an Musikhochschulen stiegen die Honorare um 2,95 Prozent, was der Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst für das Jahr 2014 entspricht.

(Quelle: www.miz.org)

29.07.2015