MUSICARES sammelt Spenden für Not leidende Musiker*innen in LA
Als Reaktion auf die extremen Brände und die beispiellose Verwüstung in Los Angeles hat MusiCares Katastrophenhilfemaßnahmen gestartet, um qualifizierten Musikprofis in Not direkt zu helfen. Über die finanzielle Unterstützung hinaus stellt MusiCares Ressourcen für die psychische Gesundheit, wöchentliche Selbsthilfegruppen und zusätzliche Hilfe bereit, um Einzelpersonen und Familien bei der Genesung zu helfen. Zu den Brandhilfemaßnahmen von MusiCares gehören finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.500 US-Dollar und eine Lebensmittelkarte im Wert von 500 US-Dollar für kurzfristige Bedürfnisse wie Bedarfsgüter und Evakuierungskosten. MusiCares bietet außerdem zusätzliche, umfassendere Unterstützung für Personen mit erheblichen Auswirkungen, einschließlich Hilfe bei beschädigter Ausrüstung, medizinischem Bedarf und Mietunterstützung. Die Recording Academy und MusiCares haben 1 Million US-Dollar zugesagt, um den sog. Los Angeles Fire Relief Effort zu starten und Musikprofis, die von diesen verheerenden Waldbränden betroffen sind, wichtige Hilfe zu leisten.
Seit mehr als drei Jahrzehnten reagiert MusiCares auf Krisen in der Musikindustrie und leistet in Katastrophenzeiten wichtige Unterstützung. Von der COVID-19-Pandemie über die jüngsten Hurrikane Helene und Milton bis hin zu den Waldbränden in Maui und Kalifornien war MusiCares eine wichtige Ressource für die Musikgemeinschaft.
Kulturfonds Energie gestartet
Über den Kulturfonds Energie des Bundes können Kultureinrichtungen, z.B. Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen oder Bibliotheken, sowie Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen eine Unterstützung zur Abfederung der durch die Energiekrise verursachten Härten beantragen. Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Bei der Berechnung der Fördersumme werden die Wirkungen der Preisbremsen und das allgemeine Einsparziel von mindestens 20 % im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise berücksichtigt – der konkrete Nachweis einer bestimmten Einsparleistung wird jedoch nicht vorausgesetzt. Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Dieses vom Bund finanzierte und von Bund und Ländern entwickelte Hilfsprogramm baut auf den bereits erprobten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt durch die örtlich zuständigen Länder. Die Förderung unterscheidet zwei Fallgruppen: Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Künstler*innen individuell sind nicht antragsberechtigt.
Neues Förderprogramm für Musiker*innen mit Behinderung
Die Initiative Musik startet ein neues Hilfsprogramm für Musiker*innen mit Behinderung. Antragsberechtigt sind professionelle und semiprofessionelle in Deutschland lebende Musiker*innen mit Behinderung. Je Musiker*in können bis zu 1.000 Euro, je Band bis zu 2.000 Euro vergeben werden. Aktuell stehen mehr als 100.000 Euro zur Verfügung. Anträge können vom 20. Juli bis 31. August 2022 gestellt werden. Partner sind dzb lesen, GVL und Handiclapped. Ermöglicht wird das Programm durch Spenden. Unter folgender Bankverbindung werden weiterhin Spenden gesammelt: Initiative Musik gemeinnützige Projektgesellschaft mbH, DE04 2008 0000 0383 9539 15, BIC: DRESDEFF200, Verwendungszweck: Hilfsprogramm.
Dritte Spendenaktion der Initiative Musik abgeschlossen
Bis zum 9. März 2021 hat die Initiative Musik Spenden für ihr Hilfsprogramm für Musiker*innen gesammelt. Dabei sind von über 3.200 Privatpersonen und Unternehmen unglaubliche 866.000 Euro zusammengekommen. Die Spendenaktion ist damit beendet.
Für die dritte Runde des Hilfsprogramms stehen 433.000 Euro zur Verfügung, die in Kürze an insgesamt 242 Solokünstler*innen, Bands, Tourmusiker*innen, Booker*innen und soloselbstständige Einzelpersonen aus der Livemusikbranche ausgezahlt werden. Es waren über 1.500 Anträge eingegangen. Die Auswahl erfolgte durch ein Gremium aus vier Mitgliedern der Jury für Künstler*innenförderung der Initiative Musik sowie weiteren Expert*innen der Musikwirtschaft. Die Zu- und Absagen werden in den nächsten Tagen verschickt.
Initiative Musik setzt Hilfsprogramm fort (Antragsfrist: 03.02.!)
Viele Musiker*innen und Partnerunternehmen sind durch die Corona-Pandemie auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um ihre Existenz zu sichern. Aktuelle Hilfsmaßnahmen fallen derweil abhängig vom Bundesland sehr unterschiedlich aus. Mit dem Hilfsprogramm für Musiker*innen will die Initiative Musik möglichst unbürokratisch und schnell helfen. Für die dritte Runde des Hilfsprogramms stehen aktuell 419.000 Euro bereit. Im Mittelpunkt stehen in Deutschland lebende professionelle Musiker*innen in finanzieller Notlage – aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Metal, experimentelle und elektronische Musik. Können im Zeitraum vom 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 mindestens 5 ausgefallene, öffentliche Auftritte nachgewiesen werden, kann ein Zuschuss in Höhe von 1.000.-€ pro Solokünstler*in/Tourmusiker*in gewährt werden. Bei einem Künstler*innenensemble (Band) gilt diese Summe pro Kopf, der Zuschuss ist jedoch abhängig vom Spendenaufkommen auf 3.000.-€ pro Band gedeckelt. Dem im Antrag angegebenen Mitglied der Crew (Tournee oder vor Ort) kann zusätzlich ein Zuschuss von 1.000.-€ gewährt werden. Das Antragsverfahren läuft noch bis 3. Februar 2021, 17.59 Uhr! Hier geht es zum Antragsformular.
Förderungen des Bayrischen Musikrats
Ab sofort können freischaffende Künstler*innen sowie Angehörige kulturnaher Berufe in Bayern Anträge für das Soloselbstständigenprogramm des Bayrischen Musikrats stellen. Die Anträge gelten rückwirkend für den Zeitraum von Oktober bis Dezember und belaufen sich auf eine einmalige Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen. Das Programm soll mit den Bundeshilfen im Bereich der Wirtschaftsförderung kumulierbar sein. Antragsberechtigt sind Künstler*innen und Angehörige kulturnaher Berufe mit Hauptwohnsitz in Bayern. Die Anträge können ab 18. Dezember, 12 Uhr, bis spätestens 31. März 2021 hier gestellt werden.
Auch für die Laienmusik hat der Bayrische Musikrat ein Hilfsprogramm aufgelegt. Dieses wird nun bis zum 30.06. verlängert. Es richtet sich an alle gemeinnützigen Laienmusikvereine, die Mitglied in einem der 22 Dachverbände der Laienmusik in Bayern sind. Pro Laienmusikverein stellt der Freistaat bis zu 1.000 Euro bereit. Für jedes weitere Ensemble eines Vereins erhöht sich die Summe um zusätzlich bis zu 500 Euro. Im Rahmen des Hilfsprogramms können beispielsweise auch Maßnahmen zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten oder die vorübergehende Anmietung von möglicherweise erforderlichen Proberäumen gefördert werden, wofür 5 Millionen Euro zur Verfügung stehen werden. Vereine können von 1. bis 31. Juli 2021 die Förderanträge bei den jeweiligen Dachverbänden abrufen und rückwirkend für die Monate Januar bis Juni 2021 einreichen. Sie werden bereits jetzt dazu aufgerufen, ihre Einnahmen und Ausgaben im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 zu dokumentieren, um dann problemlos den Antrag im Juli stellen zu können. Damit kann auf eine Verwendungsbestätigung verzichtet werden, was den Antragsprozess um einen Arbeitsschritt verkürzt. Alle Infos findet ihr hier.
2. Ausschüttung des RockCity Soforthilfe-Fonds für Musiker*innen aus HH
Akut in existenzielle Not geratene Musiker*innen und Musikschaffende können sich noch bis 13.12.2020 für die zweite Ausschüttungsrunde des RockCity Soforthilfe-Fonds bewerben. In den letzten Wochen und Monaten hat der Verein mit seiner Kampagne #musicsupportHH erneut großzügige Unterstützer*innen gewonnen, deren Spenden euch jetzt zugute kommen sollen. Antragsberechtigt sind Musiker*innen und Musikschaffende, die in Hamburg oder der Metropolregion leben bzw. schwerpunktmäßig arbeiten und die durch die Raster der November- und Dezemberhilfen fallen. Pro Person/Firma/Band werden nach Bewilligung 400 Euro Förderung zeitnah bis Ende Dezember ausgezahlt.
Hamburg startet Hilfsprogramm für Amateurchöre
Seit Juli 2020 ist es Chören in Hamburg trotz der coronabedingten Einschränkungen wieder erlaubt zu proben. Allerdings erweist sich die Einhaltung der notwendigen Hygieneregeln (insbesondere des Abstands von 2,5 Meter in geschlossenen Räumen) oftmals als Herausforderung. Dadurch werden größere Räume benötigt, um Chorproben abhalten zu können; und diese kosten meist auch mehr Miete. Der Landesmusikrat Hamburg (LMR) startet nun das zweigleisige Hilfsprogramm CHORona #SaveOurChoirs für Hamburgs Amateurchöre. Das Programm hilft den Chören, corona-taugliche Probenräume zu finden und diese zu finanzieren. Über eine eigens entwickelte Datenbank (www.chorona.lmr-hh.de) stellt der Landesmusikrat im ersten TEil des Programms Kontakt zu den Anbietern von Probenräumen her. Im zweiten Teil können Chöre, die durch einen vergrößerten Probenraum Mehrkosten für Miete und Reinigung zu verkraften haben, einen Zuschuss beantragen. Dieser kann für die Monate Juli bis Dezember 2020 beantragt werden, auch rückwirkend. Er ist auf 300 € pro Monat begrenzt und steht auch Chören offen, die selbst einen neuen Probenraum gefunden haben. Die Datenbank für die Probenräume befindet sich im Aufbau. Deshalb ruft der Landesmusikrat Hamburg Unternehmen und Institutionen, die über Räume verfügen, zur Mithilfe auf. Bitte stellen Sie Räume für Chöre, für Kultur und Musik zur Verfügung!
Hilfs- und Förderprogramme der Initiative Musik: Neue Antragsrunde
Das Corona-Hilfsprogramm für Musiker*innen der Initiative Musik geht in die zweite Runde. Weiterhin sammelt die Initiative Spenden, die Musiker*innen, die mindestens 5 ausgefallene Konzerte nachweisen können, mit 1.000 Euro unterstützen sollen. Anträge können von Freitag, den 24. Juli 2020, um 10 Uhr bis Montag, 27. Juli 2020 um 19:59 Uhr bei der Initiative Musik gestellt werden. Über die Vergabe entscheidet eine dreiköpfige Jury. Auch die Tourförderung der Initiative Musik wird wieder aufgelegt. Sie unterstützt Musiker*innen und Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland. Der Antrag auf Internationale Tourförderung muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt eingegangen sein – sowohl online als auch postalisch (Initiative Musik, Friedrichstr. 122, 10117 Berlin).
Erste Fördergelder aus Corona-Hilfsprogramm der Initiative Musik ausbezahlt
200.000.-€ konnte das Corona-Hilfsprogramm der Initiative Musik in seiner ersten Förderrunde an 176 Solokünstler*innen und Bands sowie ihre Booker*innen auszahlen. Eine bedeutende Nothilfe für Musiker*innen aus 14 Bundesländern. Eine weitere Runde des Hilfsprogramms ist für Ende Juli bzw. Anfang August 2020 geplant. Die kommenden Spendeneinnahmen werden für diese zweite Runde eingesetzt. Für das Hilfsprogramm bewerben konnten sich Solokünstler*innen und Bands aus Deutschland, die aufgrund der fehlenden Einnahmen aus Club- und Festivalauftritten in der Zeit vom 13. März bis Ende Mai 2020 in eine finanzielle Notlage geraten sind. Dabei mussten die Musiker*innen für den Zeitraum mindestens 5 ausgefallene Shows nachweisen. Die Höhe des Zuschusses aus dem Hilfsprogramm beträgt 1.000.-€ pro Solokünstler*in oder Band. Zusätzlich war es möglich, einen Zuschuss von 250.-€ für die jeweiligen Booker*innen zu beantragen. Wie groß der Bedarf tatsächlich ist, zeigte sich an der Anzahl der Anträge. Es gingen 1.932 Anträge mit einem Durchschnitt von 7,5 ausgefallenen Konzerten im In- und Ausland pro Antragstellendem ein. Insgesamt wurden Auftritte in 94 Ländern angegeben. Aufgrund des bundesweiten Verbots von Großveranstaltungen – vor allem Open-Air-Festivals – bis Ende August, wird die Spendenaktion fortgesetzt.
Verbände der Musikwirtschaft fordern schnelles Hilfsprogramm
Die maßgeblichen Verbände und Verwertungsgesellschaften der Musikwirtschaft (BDKV – Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V., BVMI – Bundesverband Musikindustrie e.V., BV POP – Bundesverband Popularmusik e. V., DMV– Deutscher Musikverleger-Verband e.V., EVVC – Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V., GVL – Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten, GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, LIVEKOMM – Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V., SOMM – Society Of Music Merchants e. V., VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V.) haben auf der Grundlage ihres Schadensberichtes den Finanzbedarf der diversen Sektoren des Wirtschaftsbereichs dargestellt. Es bedarf eines unverzüglichen Hilfsprogramms in Höhe von 582,17 Millionen Euro. Anderenfalls muss damit gerechnet werden, dass bis zum Ende diesen Jahres rund die Hälfte der ausübenden Künstler_innen, Urheber_innen und Unternehmen des Wirtschaftsbereichs zahlungsunfähig werden.

