Vereine in Hessen können Ausgleich von Energie-Mehrkosten beantragen

Um die hohen Energiekosten infolge des Ukrainekriegs zu dämpfen, können gemeinnützige Vereine in Hessen ab 1. März 2023 einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für ihre Energiemehrkosten stellen. Die Landesregierung hatte das Hilfspaket im Dezember vergangenen Jahres aufgelegt, um dort passgenau und subsidiär helfen zu können, wo die vom Bund beschlossenen Hilfen zur Milderung der Energiekosten nicht wirken. Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen (in einigen Bereichen ist zusätzlich eine Dachverbandsmitgliedschaft zu beachten) können die Hilfe beantragen, wenn die Mehrkosten für Energie nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent und höchstens 5.000 Euro erstattet. In begründeten Härtefällen kann eine Ausgleichszahlung auch über den Höchstbetrag hinaus gewährt werden. Die Hilfen können rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2023 von Vereinen beantragt werden.

27.02.2023

Zweiter Lockdown: Hilfen für Soloselbstständige

Ab Montag ist er also da, der zweite Lockdown, der den Kulturbetrieb im November schließt. Angekündigt sind wieder vollmundig Hilfen für vom Lockdown betroffene Betriebe und Soloselbstständige – ob die Hilfen wirklich bei Musiker*innen, Techniker*innen usw. ankommen, bleibt abzuwarten. Was schon bekannt ist: An Soloselbstständige sollen Ausfallzahlungen ausgezahlt werden, die sich am Umsatz des Monats November 2019 orientieren. Selbstständige, die schwankende Einnahmen und im letzten November eher wenig Einkünfte hatten, können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen monatlichen Vorjahresumsatz 2019 (oder den Durchschnitt mehrerer Monate) zugrunde legen. Die Bundesregierung arbeitet noch daran, die Beantragung und effiziente Bearbeitung der Hilfen so schnell wie möglich durchführbar zu machen. Die Möglichkeit einer Abschlagszahlung wird geprüft, damit der Zeitraum bis zur Anpassung der IT-Plattform (was einige Tage dauern kann) überbrückt werden kann. Die Anträge sollen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können.

Außerdem wird ein KfW-Schnellkredit auch für Solo-Selbstständige angeboten und die Überbrückungshilfen werden für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (= Überbrückungshilfe III) verlängert und die Konditionen verbessert. Denn es sei zu erwarten, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Dies betreffe etwa den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft.

30.10.2020

Weiteres Hilfspaket für Kultur und Tourismus in Sachsen

Sachsen stellt zusätzlich 67,8 Millionen Euro bereit, um den besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Einrichtungen und Akteuren in Kultur und Tourismus zu unterstützen. Konkret sind mehrere Einzelmaßnahmen geplant. Den größten Baustein bildet ein umfassendes Paket für freie Kultureinrichtungen, die bislang zu wenig oder gar nicht auf Hilfsprogramme zugreifen konnten. Allein 30 Millionen Euro sind unter anderem für freie Theater, Festivals und kulturelle Vereine vorgesehen. Der Zuschuss beträgt bis 10.000 Euro, in begründeten Einzelfällen können bis zu 50.000 Euro ausgereicht werden. Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen erhält sieben Millionen Euro. Damit wird unter anderem das Stipendienprogramm »Denkzeit« aufgestockt. Dieses Förderstipendium richtet sich vor allem an freie Künstler, die von den anderen Hilfsprogrammen nicht partizipieren konnten. Pro Antrag werden bis zu 2.000 Euro ausgereicht. Sachsen ist Vorreiter bei dieser Art der Unterstützung. Neu ist, dass mit dem Programm »Denkzeit Event« auch die Veranstaltungsbranche in den Blick genommen wird. Dafür sind zwei Millionen Euro vorgesehen. Gefördert werden sollen Konzepte und Maßnahmen zur Umsetzung für Veranstaltungsformate in Zeiten von Corona.

10.06.2020