RockCity Hilfsfonds: 2. Runde startet im November

RockCity Hamburg e.V. und die Haspa Musik Stiftung haben den Hilfsfonds für Projekte im März 2021 gemeinsam ins Leben gerufen, um die musikalische Produktivität der Hamburger Musiker*innen und Musikschaffenden, die in diesen Pandemie-geprägten Zeiten immer noch um ihren Verdienst bangen, gezielt zu unterstützen. Dank einer großzügigen Starteinlage von 50.000€ durch die Haspa Musik Stiftung, wurden in der ersten Runde 50 Projekte bezuschusst. In der aktuellen zweiten Runde konnten nun erneut 50.000€ durch die Haspa Musik Stiftung und private Spenden über die RockCity-Spendenkampagne #musicsupportHH gesammelt werden. Antragsberechtigt sind Musiker*innen, DJs und Musikschaffende aus dem Bereich Popularmusik inkl. experimenteller Randbereiche, die ihren Wohnsitz in Hamburg oder der Metropolregion Hamburg haben. Mit der Vergabe der Gelder ist ein Auswahlgremium betraut, bestehend aus RockCity-Vorstand und -Geschäftsstelle. Die 2. Förderrunde geht von 01. November 2021, 12 Uhr bis einschließlich 07. November 2021, 23:59 Uhr. Bei Fragen und Infobedarf meldet euch hier. Die Förderung erfolgt ohne Gegenleistung und ohne Nachweispflicht.

01.11.2021

Hamburger Gagenfonds: 2. Förderrunde gestartet (Antragsfrist: 20.12.2020)

Die 2. Förderrunde ist bereits gestartet: beim Hamburger Gagenfonds von RockCity e.V. können Musiker*innen, Bands, Musikprojekte, Kollektive oder künstlerische DJs aus Hamburg Anträge für Konzerte & Livestreams stellen, die keine oder nur eine geringe Gage einbringen. Der Gagenfonds stockt diese Gagen auf, damit Musiker*innen und DJs in Zeiten von COVID-19 weiter kreativ und innovativ sein können. Noch bis 20.12.2020 könnt ihr eure Anträge einreichen, berücksichtigt werden auch Spenden- und Benefizkonzerte. Hier hat RockCity e.V. professionell kuratierte Livestream-Formate zusammengestellt, wo ihr eure Konzerte veranstalten und streamen könnt. Durch die vielen Anträge liegt die Bearbeitungszeit aktuell bei ca. 30 Tagen.

07.12.2020

Hilfsfonds für Hamburger Künstler*innen

Gemeinsam mit der Hamburgischen Kulturstiftung hat die Dorit & Alexander Otto Stiftung einen Hilfsfonds für freie Künstler*innen aus allen Sparten (Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film, Fotografie, Kinder- und Jugendkultur, kulturelle Bildung sowie interdisziplinäre Vorhaben) initiiert und stellt dafür 1 Million Euro zur Verfügung. Einzelne Künstler*innen können sich um eine Förderung von bis zu 2.000 Euro und Gruppen um bis zu 4.000 Euro bewerben. Die Antragstellung für die erste Förderrunde ist vom 13. bis zum 20. November 2020 nur online möglich. Für die erste Jahreshälfte 2021 ist eine weitere Förderrunde geplant.

17.11.2020

Neue Antragsrunde der hamburgischen Kulturstiftung

Der Hilfsfonds »Kunst kennt keinen Shutdown der hamburgischen Kulturstiftung geht in die zweite Runde. vom 25. bis  30. Juni 2020 können Kunstschaffende aus Hamburg erneut Anträge stellen. Das Ziel ist es, Künstler*innen der freien Szene dabei zu unterstützen, weiterzuarbeiten, ihre Arbeit sichtbar zu machen und neue Formate auszuprobieren. Ganz gleich ob via Website, Podcast, Streaming, Hörspiel, Online-Kurs, Aufnahme, gedruckte Form, Recherche-Report, Werkarchiv etc. – die Präsentationsform liegt bei den Antragsteller*innen und kann provisorischen, experimentellen Charakter haben. In Hamburg arbeitende freie Künstler*innen(-gruppen) aller Sparten (Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film, Fotografie, Kinder- und Jugendkultur, kulturelle Bildung sowie interdisziplinäre Vorhaben) können einen Antrag stellen, wenn ihre Einkommenssituation durch die Absage von Kulturveranstaltungen existenzbedrohend beeinträchtigt ist.

16.06.2020

VUT fordert Hilfsfonds in Höhe von fast vier Millionen und Härtefallregelung

Die Absage von zum Teil jahrelang geplanten Veranstaltungen und Tourneen betrifft die gesamte musikwirtschaftliche Wertschöpfungskette und alle Gewerke: Von ausbleibenden Gagen für Künstler*innen und ihr Live-Team (Booker*innen, Tourmanager*innen, Techniker*innen) und fehlenden Einnahmen aus Tonträger- und Merchandise-Verkäufen bei Künstler*innen, Labels und Vertrieben über fehlende GEMA-/GVL-Einnahmen für Künstler*innen und Musikverlage bis hin zu nicht bezifferbaren negativen Auswirkungen für die Karrieren durch fehlenden Sichtbarkeit. Um die Musikwirtschaft zu unterstützen, fordert der VUT einen Dreiklang aus möglichst unbürokratischen und schnellwirkenden Maßnahmen:

  1. Einen Hilfsfond in Höhe von 3,9 Milliarden Euro für alle Gewerke der Musikwirtschaft: Laut einer 2015 durchgeführten Studie des Bundeswirtschaftsministeriums* übertrifft die Musikwirtschaft mit insgesamt 127.000 Selbständigen und Arbeitnehmer*innen die Erwerbstätigenzahlen jeder anderen Medienbranche. Die Bruttowertschöpfung lag dabei mit rund 3,9 Milliarden Euro sogar über der von Filmwirtschaft, Radioveranstaltern, Buch- oder Zeitschriftenverlagen. Innerhalb der sieben Teilbranchen der Musikwirtschaft wiederum haben die Musikveranstaltungen (27%) und Musikaufnahmen (22%) die höchste Bruttowertschöpfung, gefolgt von den Bereichen Musikinstrumente (19%), Kreative (15%), Musikunterricht (10%), Musikverlage (5%) und Verwertungsgesellschaften (2%). 
  2. Eine Härtefallregelung für kleine Unternehmer*innen und Selbständige: Im VUT sind rund 1.200 Musikunternehmer*innen zusammengeschlossen, viele davon sind Einzelunternehmer*innen und kleine Unternehmen. Diese arbeiten meist mit einer Mischkalkulation, Gewinne werden oft sofort in neue Projekte investiert, erfolgreiche Künstler*innen oder Projekte finanzieren Newcomer. Ausfälle über Wochen oder Monate sind für diese Akteure existenzbedrohend. Um Insolvenzen zu verhindern, muss es für solche Notfälle einen unkomplizierten Auffangplan (z.B. Überbrückungskredite mit geringen Zinsen) geben.
  3. Der VUT bittet darüber hinaus die Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL, ihre Jahresverteilungen vorzuziehen und ihren Mitgliedern und Berechtigten als Soforthilfe eine Vorauszahlung in Höhe der letztjährigen Abrechnungen auszuzahlen.

Zusätzliche Anregungen:

  • Der VUT fordert Landesregierungen auf, klare und eindeutige Verhältnisse zu schaffen und die Verantwortung über Absagen nicht den Veranstaltenden überlassen. Wenn die Spielstätten und Festivals auf eigene Faust absagen, sind sie in der Haftung und müssen ggf. Gagen erstatten trotz Ausfall.
  • Banken sollten kleinen und mittleren Unternehmen der Musikwirtschaft eine unkomplizierte Kreditvergabe mit geringen Zinsen ermöglichen.
  • Konsument*innen sollten – wenn es für sie tragbar ist – ihre gekauften Tickets nicht zurückgeben und die Kosten zurückfordern, um Spielstätten, Veranstalter*innen und Künstler*innen nicht zusätzlich finanziell zu belasten.
16.03.2020