Gesetzesvorschlag zur KSK: bald mehr Zuverdienst möglich?

Das Bundeskabinett hat am 12. Mai einen Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gebilligt, wonach Künstlerinnen und Künstler übergangsweise deutlich mehr Geld als sonst mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz in der Künstlersozialkasse (KSK) zu verlieren. Die Verdienstgrenze für selbstständige, nicht künstlerische Arbeit, die normalerweise wie für Minijobs bei 450 Euro liegt, wird bis Ende 2021 auf 1.300 Euro pro Monat angehoben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse bestehen bleiben, den die Kulturschaffenden andernfalls verlören.

Die Künstlersozialkasse soll außerdem 2022 zur finanziellen Stabilisierung der Künstlersozialabgabe eine weitere Erhöhung des Bundeszuschusses um 84,5 Millionen Euro erhalten, um fehlende Einnahmen auszugleichen. Kultureinrichtungen und kulturwirtschaftliche Betriebe müssen eine prozentuale Abgabe auf an Künstler*innen gezahlte Honorare an die Künstlersozialkasse zahlen. Weil ihre Einnahmen wegbrechen, zahlen sie seit Beginn der Pandemie auch entsprechend wenig in die KSK ein.

26.05.2021

Deutscher Musikrat begrüßt geplante Ausnahmeregelung der KSK zu Nebeneinkünften

Statt derzeit 450 Euro sollen in der Künstlersozialkasse Versicherte künftig monatlich 1300 Euro aus freiberuflicher nichtkünstlerischer Arbeit dazuverdienen können, ohne ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Gemeinsam mit dem Deutscher Tonkünstlerverband und dem Verband deutscher Musikschulen begrüßt der Deutsche Musikrat diese von Arbeitsminister Hubertus Heil angekündigte Ausnahmeregelung, die auf die derzeit schwierige Erwerbssituation von freiberuflichen Kreativschaffenden reagiert und bis Ende 2022 gelten soll. Zudem soll der Abgabensatz zur KSK auch im Jahr 2022 stabil bei 4,2% gehalten werden, wofür – nach Ankündigung von Hubertus Heil – Bundesmittel von insgesamt etwa 85 Millionen Euro an die KSK fließen sollen. Die Vorschläge von Hubertus Heil sollen im Mai verabschiedet werden.

12.05.2021