Deutscher Musikrat und Landesmusikräte fordern die Bundesregierung zur Koordination der Corona-Studienlage auf

Derzeit werden bundesweit zahlreiche Studien zur Gefahr einer Corona-Ansteckung durchgeführt. Die vielfältigen und zum Teil sehr unterschiedlichen Erkenntnisse dieser Untersuchungen werden zur Begründung herangezogen, wenn es um konkrete Hygienekonzepte und Verordnungen geht. So beruft sich auch der Berliner Senat in seiner aktuellen Corona-Verordnung, in der gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen pauschal verboten wird, auf aktuelle Erkenntnisse der Wissenschaft. Der Deutsche Musikrat fordert die Bundesregierung angesichts dieser großen Bandbreite an Erkenntnissen und Meinungen unterschiedlicher Akteure dazu auf, die Studiesnlage zu koordinieren. Es gehe dabei um um Orientierung und Einordnung der natürlicherweise großen Bandbreite an Erkenntnissen. Ziel sei es, auch dem Musikleben unter Wahrung der Hygienevorschriften größere Handlungsspielräume zu eröffnen. Der Deutsche Musikrat hatte bereits am 03. Juni 2020 in einer Pressemitteilung das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt dazu aufgefordert, gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut federführend Corona-Grundlagenforschung zur Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen zu betreiben, zu koordinieren und zur Verfügung zu stellen. In Reaktion auf die aktuelle Corona-Verordnung des Berliner Senats hat der Deutsche Musikrat diese Forderung in einer Pressemitteilung vom 29. Juni 2020 nochmals bekräftigt.

08.07.2020