Irland führt Grundeinkommen für Künstler*innen ein

Jahrelang wurde über das Für und Wider einer Grundsicherung gesprochen, jetzt prescht Irland vor und startet im März 2022 ein Pilotprojekt: 2000 Kunstschaffende bekommen dann drei Jahre lang ein bedingungsloses Grundeinkommen von 325 Euro pro Woche. Damit unterstützt Irlands Regierung nicht nur eine Berufsgruppe, die von Corona besonders hart getroffen wurde. Kulturministerin Catherine Martin erhofft sich auch davon, dass die Kulturbranche dadurch wachsen und erfolgreicher werden wird.

22.10.2021

Deutscher Musikrat setzt sich in einem Offenen Brief für Soloselbständige ein

In einem offenen Brief hat sich der Deutsche Musikrat am 20.04.2020 an den Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, gewandt und auf dringende Nachsteuerungsbedarfe in Bezug auf die aktuellen Hilfsmaßnahmen für Soloselbständige hingewiesen. In dem Brief von Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates, und Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates, heißt es: „Wer als Soloselbstständiger seine Lebensgrundlage auf seiner persönlichen Arbeits- und Leistungsfähigkeit aufgebaut hat, steht jetzt oftmals schlicht vor der Existenzfrage. Denn diejenigen, die nicht kapitalintensiv arbeiten und daher wenig Betriebskosten vorweisen können, erhalten aufgrund der aktuellen Vergaberegelung derzeit keine Soforthilfen vom Bund. Kredite und Stundungen helfen Soloselbständigen auch nicht weiter, da diese in der Regel ihre Leistungen nicht nachholen und damit ihre Einnahmeausfälle nicht kompensieren können. Der übergangslose Weg andererseits vom steuerzahlenden Kleinstunternehmer zum ALG II-Empfänger ist für die systemrelevante Arbeit der Kulturschaffenden kritikwürdig. So führen die aktuellen Regelungen zu doppelter Bürokratie und Systemverdruss.

Um die Existenzbedrohung Kulturschaffender und die langfristige Zerstörung der bildungskulturellen Infrastruktur in unserem Land zu vermeiden, bitten wir Sie gleichermaßen herzlich wie nachdrücklich, den einstimmig verabschiedeten Vorschlag der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder vom 07. April 2020, Soloselbständigen der Kulturbranche eine Pauschale von „bis zu 1.000 Euro je Monat (für max. drei Monate)“ zu zahlen, zu übernehmen.“

Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder hatte in einem Schreiben vom 08. April 2020 die aktuelle, ungerechte Verteilung der Hilfsgelder in Bezug auf die Soloselbständigen thematisiert. In dem Brief wird eine zeitlich befristete Pauschalzahlung vorgeschlagen, durch die Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von freiberuflichen Kreativen ein Stück weit ausgeglichen werden.

28.04.2020

Deutsche Jazzunion fordert unbürokratisches Grundeinkommen als Corona-Soforthilfe

Die Deutsche Jazzunion schließt sich der Forderung des Deutschen Musikrats nach einer unbürokratischen Auszahlung von Soforthilfen in Form eines befristeten Grundeinkommens für Musiker*innen. Sie begrüßt zwar die von der Bundesregierung angekündigten „Soforthilfen für Solo-Selbstständige, kleine Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe“ in der Corona-Krise. Allerdings seien zahlreiche Fragen weiterhin offen. Die Deutsche Jazzunion fordert darum die Bundesregierung auf, die Lebens- und Arbeitssituation von Jazzmusiker*innen und anderen Kunst- und Kulturschaffenden bei der Detailplanung und Umsetzung der Soforthilfen zu berücksichtigen.

In einem offenen Brief hat die Deutsche Jazzunion Politik und Musikwirtschaft zu Solidarität aufgerufen und auf die existenzbedrohenden Verdienstausfälle für Jazzmusiker*innen hingewiesen. Auf Basis der Daten der von der Bundesregierung finanzierten Jazzstudie 2016 geht die Deutsche Jazzunion davon aus, dass für bis zu 70% der Jazzmusiker*innen mit einem Betrag von mindestens 1.000 Euro/Monat kurzfristige Liquidität gewährleistet werden kann.

Bei größeren Verdienstausfällen sollen auch entsprechend höhere Hilfszahlungen beantragt werden können. Langfristig entstehende Folge-Einnahmenausfälle durch ausbleibende CD-Verkäufe, GEMA-Vergütungen und vieles mehr sowie Einbußen durch ausbleibende Folgeengagements müssen ebenso berücksichtigt werden wie getätigte Ausgaben, zu denen u.a. Reisekosten, Visakosten, Werbung und Proberaummieten zählen.

Besondere Unterstützung benötigen Musiker*innen mit Kindern, die aktuell eine zusätzliche Belastung haben und von den Folgekosten besonders betroffen werden.

Die Deutsche Jazzunion hat der Bundesregierung Mitwirkung bei der konkreten Ausgestaltung der Soforthilfe-Maßnahmen angeboten, um der Realität in der Jazzszene möglichst gerecht werden zu können. Diese Zusammenarbeit hat sich bereits in vielen erfolgreichen Projekten wie dem Spielstättenprogrammpreis APPLAUS oder dem Musikfonds bewährt.

25.03.2020