Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes fördert große Projekte

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können; die Mindest-Antragssumme beträgt 50.000 Euro. Die nächste Jurysitzung findet im Frühjahr 2025 statt. Der Einsendeschluss für die 47. Jurysitzung ist der 31. Januar 2025.

20.01.2025

Kulturstiftung des Bundes unterstützt große Projekte mit „Allgemeiner Projektförderung“

Im Bereich „Allgemeine Projektförderung“ können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind jedoch große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Die Antragssumme muss mindestens 50.000 € betragen und die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen. Der Einsendeschluss ist der 31. Juli 2024. Die nächste Jurysitzung findet im Herbst 2024 statt.
28.06.2024

Elbkulturfonds für Projekte ab 50.000 Euro

Der Elbkulturfonds der Behörde für Kultur und Medien fördert Projekte in verschiedenen Sparten von Performance, Musik bis Bildende Kunst könnt ihr eure Projekte einreichen. Wichtig ist: das Projekt sollte überwiegend in Hamburg erarbeitet werden und die Fördersumme sollte mindestens (!) 50.000 Euro betragen! Bewerbungsschluss: 01.06.2024
24.05.2024