Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Die Antragssumme muss mindestens 50.000 € betragen, mit einem gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts. Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Jury tagt anschließend im November 2026, eingereichte Projekte dürfen nicht vor der Jurysitzung beginnen. Hier kannst du checken, ob dein Projekt für die Förderung in Frage kommt. Einsendeschluss: 31. Juli 2026, 12:00 Uhr (MEZ)
Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes fördert große Projekte
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können; die Mindest-Antragssumme beträgt 50.000 Euro. Die nächste Jurysitzung findet im Frühjahr 2025 statt. Der Einsendeschluss für die 47. Jurysitzung ist der 31. Januar 2025.
Kulturstiftung des Bundes unterstützt große Projekte mit „Allgemeiner Projektförderung“
Elbkulturfonds für Projekte ab 50.000 Euro

