Martin Roth-Initiative zum Schutz verfolgter Kulturschaffender im Ausland gegründet

Weltweit nehmen die Risiken für Künstler*innen zu. Einschränkungen in ihrer Arbeit, aber auch persönliche Angriffe bis hin zu Inhaftierungen treten immer häufiger auf. Ein vom Auswärtigen Amt gefördertes Gemeinschaftsprojekt des ifa (Institut für Auslandsbeziehungen) und des Goethe-Instituts reagiert hierauf. Das weltweite Schutzprogramm gibt gefährdeten Akteur*innen aus dem Kulturbereich die Möglichkeit, sich aus der Gefährdung hinaus in ein sicheres Land ihrer Heimatregion oder nach Deutschland zu begeben, um dort weiterzuleben und zu arbeiten. Während des Förderzeitraums erhalten die Stipendiat*innen eine angemessene persönliche Begleitung sowie die Möglichkeit, ihre berufliche Tätigkeit fortzusetzen. Die Martin Roth-Initiative arbeitet eng zusammen mit einem Netzwerk aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und Kulturinstitutionen im In- und Ausland. Auf diese Weise soll das Fundament für eine erfolgreiche Eingliederung in die künstlerische Szene des Aufnahmelands sowie eine spätere Rückkehr mit nachhaltiger beruflicher Perspektive in die heimische Zivilgesellschaft gelegt werden.

Namensgeber der Initiative ist Martin Roth, einer der prominentesten Kulturmanager*innen der vergangenen Jahre. Martin Roth verstarb am 6. August 2017 nach kurzer schwerer Krankheit in Berlin. Er war langjähriges Mitglied des Goethe-Instituts und zuletzt Präsident des ifa. Kunst und Kultur stellten für den Kulturwissenschaftler und Museumsdirektor Martin Roth (Hygienemuseum Dresden, Staatliche Kunstsammlungen Dresden und Victoria and Albert Museum London) die unverzichtbare Grundlage im demokratischen und friedlichen Zusammenleben dar. Gerade deshalb hielt er den Austausch mit Kolleg*innen in Ländern mit repressiven Regimen für unbedingt notwendig. In Zeiten, in denen immer mehr Menschen aufgrund ihrer kritischen Arbeit Zensur und Verfolgung erfahren, war es für Roth wichtig, Verantwortung zu übernehmen und „Farbe zu bekennen“. 

28.08.2018

Internationaler Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts

Das Goethe-Institut will mit einem neu aufgelegten Koproduktionsfonds neue kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch anregen, um die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen zu unterstützen und um neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit zu erproben. Zielgruppe sind professionell arbeitende Künstler*innen bzw. Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um ihr Vorhaben einer Koproduktion zu verwirklichen. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2018.

22.04.2018

Internationaler Koproduktionsfonds des Goethe Instituts

Das Goethe Institut fördert internationale Koproduktionen als Beispiele für partnerschaftliche Zusammenarbeit und internationalen Kulturaustausch. Der Fonds richtet sich an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler bzw. Ensembles im Ausland und in Deutschland, die in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance interdisziplinäre Formate und/oder digitale Medien verwenden. Für eine Förderung in Höhe von maximal 25.000 Euro können noch bis zum 30. Oktober Bewerbungen eingereicht werden. Das Goethe-Institut will mit dem seit Sommer 2016 aufgelegten Koproduktionsfonds neue kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch anregen, um die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen zu unterstützen und um neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit zu erproben.

04.10.2017

Internationaler Koproduktionsfonds

Das Goethe-Institut fördert mit dem Koproduktionsfonds kollaborative Arbeitsprozesse sowie innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch. Ab dem 16. März können sich Künstlerinnen und Künstler wieder für eine Förderung online bewerben. Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Mit dem Internationalen Koproduktionsfonds (IKF) fördert das Goethe-Institut seit Sommer 2016 den internationalen und interkulturellen Künstleraustausch und dessen Reflexion. Die Ermöglichung eines derartigen Austauschs, die Vernetzung der Künstlerinnen und Künstler sowie innerhalb der Szenen sind dabei ebenso wichtig wie die entstehenden Produktionen. Gefördert werden Koproduktionen von Künstlerinnen und Künstlern in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance. Hybride und interdisziplinäre Formate sowie die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Der Fonds richtet sich an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler bzw. Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland, die nachweislich über keine ausreichenden Eigenmittel verfügen, um ihr Vorhaben einer Koproduktion zu verwirklichen. Die gemeinsame Bewerbung, die von den Partnern mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt im Ausland vorgelegt werden muss, sollte die bereits bestehenden Arbeitskontakte und das Interesse an der gemeinsamen, dialogorientierten Produktion zum Ausdruck bringen. Begleitet wird die Ausschreibung von den örtlichen Goethe-Instituten weltweit. Bewerbungen werden online und auf Englisch bis 30. April 2017 erbeten.

28.03.2017

Internationaler Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts

Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Das Goethe-Institut will mit einem neu aufgelegten Koproduktionsfonds neue kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch anregen, um die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen zu unterstützen und um neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit zu erproben. Gefördert werden Koproduktionen von KünstlerInnen in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance, wobei hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien tragende Komponenten darstellen können. Zielgruppe sind professionell arbeitende KünstlerInnen bzw. Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um ihr Vorhaben einer Koproduktion zu verwirklichen. Unterstützung kann für Projekte im Zeitraum der Jahre 2016-2018 beantragt werden. Bewerbungsschluss: 30.10.2016

16.10.2016

Internationaler Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts: jetzt bewerben!

Ab sofort können sich Künstlerinnen und Künstler sowie Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland um eine Förderung im Rahmen des Internationalen Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts bewerben. Mit diesem erstmals aufgelegten Förderinstrument möchte das Goethe-Institut kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionsweisen im internationalen Kulturaustausch anregen und die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen unterstützen. Bewerben können sich professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland mit Koproduktionen in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance, wobei hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien tragende Komponenten darstellen können. Die Vorhaben sollen eine hohe künstlerische Qualität erwarten lassen und in mindestens einem der beteiligten Länder präsentiert werden. Eine thematische oder regionale Einschränkung gibt es nicht, jedoch werden Projekte zwischen deutschen und außereuropäischen Partnern, insbesondere aus Transformationsländern, bei der Förderung bevorzugt. Interessierte für das Jahr 2016 können sich bis zum 15.07.2016 unter www.goethe.de/ikf online bewerben und weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden.

08.06.2016

Förderungen von Musikprojekten durch das Goethe Institut

Das Goethe-Institut vermittelt ein aktuelles Bild vom vielfältigen Musikleben in Deutschland und initiiert einen Austausch zwischen Künstlerinnen und Künstlern im In- und Ausland. Sowohl im Profi- als auch im Laien- und Nachwuchsbereich finden jährlich zahlreiche Musikprojekte wie Tourneen, Konzerte, Meisterkurse, Workshops oder Symposien statt. Dabei wird die gesamte Genre-Palette des deutschen Musiklebens abgedeckt – von Alter Musik und Klassik über Jazz, Rock und Pop, Elektronika bis hin zu Klangkunst und Neuer Musik.
Im Profibereich umfasst die musikalische Auslandsarbeit des Goethe-Instituts die Konzeption und Durchführung von Tourneen, Konzerten, Meisterkursen, Workshops und Symposien. Jährlich finden rund 1.000 Musikprojekte statt, die alle musikalischen Stilrichtungen abdecken. Ein großer Teil der Programme entsteht durch das Zusammenspiel der Goethe-Institute im Ausland mit örtlichen Partnern wie Festivals, Konzerthäusern oder Clubs – unterstützt durch die Expertise des Fachbereichs Musik in der Zentrale des Goethe-Instituts. Andere Musikprojekte haben ihren Ausgangspunkt im Dialog des Fachbereichs mit renommierten Kooperationspartnern im Inland.

BerufsmusikerInnen mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Deutschland, die sich für eine Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut interessieren, können beim Fachbereich in der Zentrale Informationsmaterial einreichen. Das Institut fördert selbst organisierte Auslandstourneen und längere Arbeitsaufenthalte im Ausland. Auch Gastspiele von professionellen MusikerInnen aus Entwicklungs- und Transformationsländern in Deutschland können gefördert werden. Auch Auslandsprojekte und Begegnungsprojekte von Nachwuchs- und Laienensembles können eine Förderung beantragen.

Weitere Infos: https://www.goethe.de

27.04.2016

Mexiko-Stipendium für deutsche MedienkünstlerInnen

Das Goethe-Institut Mexiko vergibt ein zweimonatiges Mexiko-Stipendium an deutsche MedienkünstlerInnen. Spanisch- oder Englischkenntnisse sind Voraussetzung. Das Stipendium beinhaltet die Reisekosten nach Mexiko-Stadt, freie Unterkunft in einer Wohnung der FONCA, Tagegelder in Höhe bis zu 2.000 Euro, Zugang zu einem Computerarbeitsplatz am Centro Multimedia und eine mögliche Abschlusspräsentation. Eingeladen, sich zu bewerben, sind in Deutschland lebende MedienkünstlerInnen aus dem Bereich Digitale Medien: Internet und ComputerkünstlerInnen, Film/ VideomacherInnen und Sound-KünstlerInnen. Voraussichtlicher Zeitraum des Aufenthaltes ist in der ersten Jahreshälfte 2015. Bewerbungen sind bis 22. September 2014 möglich.

25.06.2014