Corona-Sonderregelung bei der KSK gilt seit 23.07.2021
Vielen Kulturschaffenden sind in der Corona-Pandemie die Einnahmen aus ihrem künstlerischen Schaffen weggebrochen. Das Bundeskabinett hat daher im Mai einen Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gebilligt, wonach sie bis Ende 2021 monatlich bis zu 1300 Euro zusätzlich durch nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten hinzuverdienen dürfen. Die Regelung gilt seit dem 23. Juli und stellt sicher, dass ein bestehender Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung nicht infolge der Covid-19-Pandemie verloren geht.
VUT bestürzt über Entwurf zur Reform des Urheberrechts in Deutschland
Die Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG, kurz „DSM-Richtlinie“ genannt, verfolgt das Ziel, das Urheberrecht der Europäischen Union an die Erfordernisse der digitalen Gesellschaft anzupassen. Die Mitgliedsstaaten haben bis zum 7. Juni 2021 Zeit, die beschlossene Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
„Mit Blick auf den kürzlich im Kabinett verabschiedeten Entwurf zur Umsetzung der DSM-Richtlinie in Deutschland sind Verbände und Institutionen von Rechteinhabern verschiedener Branchen* bestürzt“, schrieb jetzt der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) in seiner Pressemitteilung vom 03.02.2021. Ihre in den vergangenen Wochen und Monaten vielfach vorgetragenen praxisbezogenen und rechtlichen Kritikpunkte am Text des BMJV seien – in der Essenz – nicht berücksichtigt worden. Der Entwurf schaffe ohne Not für Deutschland ein eigenes Regelungskonstrukt, stärke globale Online-Plattformen und schwäche die Rechtsposition von Kreativen und ihren Partnern: „Künftig sollen bis zu 15 Sekunden aus einem Musikstück, Filmwerk oder Laufbild, bis zu 160 Zeichen Text, 125 Kilobyte für Fotos und Grafiken gegen eine (geringe) kollektivierte Pauschalvergütung von jedem Menschen erlaubnis- und haftungsfrei öffentlich verwendet werden können – ausgewertet auf Plattformen, die damit in der Regel erhebliche Gewinne generieren“. Außerdem gefährde der Entwurf auch im Urhebervertragsrecht weithin akzeptierte Branchenlösungen und schaffe durch neuartige Berichtspflichten unverhältnismäßige Bürokratiekosten. Der VUT fordert deshalb eine dringende Nachbesserung, um eine drohende Benachteiligung Deutschlands im digitalen Binnenmarkt abzuwenden.
Kulturrat begrüßt Diskussion über Anpassung des Urheberrechts
Der Spitzenverband der Bundeskulturverbände begrüßt, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Diskussionsentwurf zur Anpassung des Urheberrecht an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts vorgelegt hat. Damit gibt das Ministerium dem Kulturrat bereits frühzeitig Gelegenheit, zu den beabsichtigten Regelungen Stellung zu nehmen. In seiner Stellungnahme bündelt der Deutsche Kulturrat die Positionen seiner Mitglieder aus verschiedenen künstlerischen Sparten – sowohl Verbände der Urheber und ausübenden Künstler als auch Verwerterverbände sowie Zusammenschlüsse von Bildungs- und Kulturinstitutionen.
Nordrhein-Westfalen will als erstes Bundesland ein Kulturfördergesetz einführen
Das Kabinett des Landes Nordrhein-Westfaklen hat dem von Kulturministerin Ute Schäfer vorgelegten Referentenentwurf zum Kulturfördergesetz (KFG) zugestimmt. Nach der Sommerpause soll nach Abschluss der Verbändebeteiligung ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden. Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das ein solches Gesetzesvorhaben realisieren will. „Was eine Landeskulturförderung ausmacht, die zukunftsgerichtet ist und zugleich das kulturelle Erbe sichert, was also aus Sicht der Landesregierung kulturpolitisch ’state of the art’ ist, das ist in diesem Gesetz nüchtern, kompakt und klar zusammengefasst. Mit dem Kulturfördergesetz wollen wir einen Rahmen schaffen, der den Kulturschaffenden mehr Transparenz und mehr Planungssicherheit gibt. (…) Der Kulturförderplan soll die Ziele und Schwerpunkte der Landesförderung jeweils für 5 Jahre festlegen. Er sorgt nicht nur für mehr Zielgerichtetheit im Rahmen der Förderung, sondern schafft auch mehr Planungssicherheit“, erklärte Kulturministerin Schäfer. Der sog. Landeskulturbericht wiederum werde zukünftig jeweils gegen Ende einer Legislaturperiode zur „Lage der Kultur in Nordrhein-Westfalen“ Stellung beziehen. „Er soll mit seinen statistischen Daten, mit seinen Forschungsergebnissen und Evaluationen, die jeweils auf einem umfangreichen mehrjährigen Arbeitsprozess beruhen werden, sowohl für die Kulturförderpolitik des Landes als auch für die der Gemeinden von Nutzen sein“, so die Ministerin. Die Kulturförderung des Landes sei wesentlich darauf ausgerichtet, die Kulturarbeit der Gemeinden und der freien Träger im Lande zu unterstützen. Das Kulturfördergesetz stelle aber deutlich heraus, dass das Land dabei auch eigene kulturpolitische, von ihm selbst zu definierende Ziele verfolgt, und dass auch eigene Projekte des Landes zu deren Umsetzung beitragen.
(Quelle: www.miz.org)