Honoraruntergrenzen für Künstler*innen kommen zum 01. Juli
Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrates im September 2023 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Kulturstaatsministerin Claudia Roth angekündigt, dass eine Förderung von Kulturprojekten durch den Bund künftig an die Zahlung von Mindesthonoraren für Künstler*innen gebunden sein soll. Jetzt ist es so weit: Projekte oder Institutionen, die zu mindestens 50 Prozent durch die BKM gefördert werden, müssen ab dem 1. Juli 2024 Honoraruntergrenzen einhalten. In den Ländern werden verpflichtende Honoraruntergrenzen bei öffentlicher Förderung derzeit diskutiert, zum Teil auch schon umgesetzt.
Bund führt Honoraruntergrenzen für die Kulturförderung ein
Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat am 13.02.2024 im Bundeskanzleramt den Verbänden und Gewerkschaften ihre Pläne zur Aufnahme von Honoraruntergrenzen in den Bestimmungen der Kulturförderung der BKM vorgestellt. Demnach soll es für professionelle, freie Kreative in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung eine garantierte Mindestvergütung geben, wenn sie für Empfänger*innen von Fördermitteln bestimmte Tätigkeiten auf Honorarbasis ausführen. Die Verpflichtung betrifft alle Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt. Sie wird ab sofort Bestandteil der zu erlassenden Bescheide und grundsätzlich zum 1. Juli 2024 verbindlich. Maßstab für die einzuhaltenden Honoraruntergrenzen sind die entsprechenden bundesweiten Empfehlungen der jeweils einschlägigen Berufs- und Fachverbände der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen. Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Als Kulturstaatsministerin ist es mir ein Herzensanliegen, dass künstlerische und kreative Arbeit angesichts ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwerts auch angemessen vergütet wird. Die öffentliche Kulturförderung steht hierbei in besonderer Verantwortung mit gutem Beispiel voranzugehen und verbindliche Mindestvergütungsstandards einzufordern.“ Mit der Einführung förderbezogener Honorarmindestanforderungen setzt die Staatsministerin ein zentrales Vorhaben im Kulturkapitel des Koalitionsvertrages um.
Isabelle Bodenseh sucht Kultur-Sponsor*innen
Das Isabelle Bodenseh Quartett plant den Release seines neuen, von der Initiative Musik geförderten Albums „Flowing Mind“ für Februar 2023 und möchte danach auf Release-Tour gehen. Leider sind viele Veranstalter*innen durch die angespannten Corona-Jahre noch nicht in der Lage, faire Gagen zu zahlen. Damit die Musiker*innen kein Minus machen und bei der Tour draufzahlen müssen, suchen sie deshalb nach Sponsor*innen, die ihre Tour fördern und helfen, die Gagen, Fahrt- und Hotelkosten zu bezahlen. Isabelle Bodenseh freut sich bei Interesse über eine Mail (Foto: Carola Schmitt).
9. APPLAUS-Preis ausgeschrieben
Zum neunten Mal schreibt Kulturstaatsministerin Claudia Roth die „Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“, kurz: APPLAUS, aus, mit der die Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen für herausragende Livemusikprogramme und Arbeit gewürdigt werden. Mit ihren Konzertprogrammen sind die Clubs für aktuelle Musik ein wesentlicher Bestandteil einer vielseitigen Kulturlandschaft in Deutschland. 2,4 Millionen Euro stellt Roth für den APPLAUS zur Verfügung. Bis zum 25. Mai 2022 können sich Clubs und Spielstätten in drei Kategorien für den APPLAUS bewerben: „Beste Livemusikprogramme: bis zu 50.000 Euro pro Auszeichnung“, „Beste Livemusikspielstätten: bis zu 35.000 Euro pro Auszeichnung“ und „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen: bis zu 10.000 Euro pro Auszeichnung“, zudem gibt es noch Sonderpreise für „Awareness“, „Innovation“ und „Nachhaltigkeit“ mit bis zu 5.000 Euro pro Auszeichnung. Die Prämien sollen die Programmmacher*innen in ihrer Arbeit unterstützen und unter anderem dazu beitragen, die Bedingungen für die auftretenden Musiker*innen zu verbessern. Bewerben können sich Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen aus allen Bereichen von Popmusik und Jazz. Eingereicht werden können Livemusikprogramme, die 2021 durchgeführt wurden – sowohl Konzerte in den Musikspielstätten als auch alternative Formen wie Online-Streaming-Angebote, Konzerte in Ausweichlocations sowie Open-Air-Veranstaltungen. Die Preisverleihung findet im November statt.
Verankerung fairer Vergütung in Förderrichtlinien in Vorbereitung
Die Kultur-Minister*innenkonferenz (Kultur-MK) hat die dringend notwendigen Verbesserungen der Einkommenssituation und der sozialen Absicherung selbstständiger Künstler*innen in den Fokus ihrer Arbeit gestellt. Erste Ergebnisse der von der Ministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen eingesetzten „Kommission für faire Vergütung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler“ wurden in der Sitzung am 9. März 2022 diskutiert; die abschließenden Empfehlungen werden für den Herbst erwartet. Die 19 Mitgliedsverbände der Allianz der Freien Künste (AFK) befürworten die Verankerung von Mindeststandards zur Vergütung in öffentlichen Förderprogrammen, wie es in einer Presse-Mitteilung vom 17.03.2022 heißt. Sie bietet außerdem an, ihre langjährigen Erfahrungen in der Entwicklung branchenspezifischer Honorar- und Gagenempfehlungen einzubringen. „Mit diesem dringend notwendigen Schritt muss eine entsprechende finanzielle Ausstattung der Fördereinrichtungen und -töpfe einhergehen, so dass eine faire Vergütung künstlerischer Leistungen auch tatsächlich realisiert werden kann und die Anzahl geförderter Projekte nicht einbricht“. Denn wenn Livespielstätten nicht stärker gefördert werden, können sie auch keine höheren Gagen zahlen.
Jazzförderung Baden-Württemberg – jetzt bewerben
Baden-Württemberg fördert auch 2022 professionelle baden-württembergische Jazzmusiker*innen bei Konzertauftritten in Deutschland und im Ausland. Auch Jazzfestivals können einen Zuschuss erhalten. Anträge müssen bis 31. Januar 2022 beim Jazzverband Baden-Württemberg eingereicht werden. Die finanzielle Unterstützung steht Solistinnen und Solisten ebenso wie Jazz-Ensembles zur Verfügung. Die Anträge wickelt der Jazzverband im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ab.
Bei der Auftrittsförderung außerhalb von Baden-Württemberg haben professionelle baden-württembergische Jazzmusiker*innen die Möglichkeit, einen Landeszuschuss zu den entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten in Verbindung mit Gastspielen in anderen Bundesländern oder im Ausland zu beantragen. Jazzfestivals können eine Festival-Förderung in Höhe von bis zu 8.000 Euro je Festival beantragen, sofern baden-württembergische Jazzmusiker*innen im Programm vertreten sind. Anträge hierfür können bis zum 31. Januar 2022 an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gerichtet werden.