Wahlprogramme: Musikverbände fordern größeren Fokus auf freie Musikszene

Nach der Veröffentlichung ihrer fünf Kernforderungen im November 2024 haben sich die Musikverbände Deutsche Jazzunion, FREO, PRO MUSIK und unisono intensiv mit den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl auseinandergesetzt und die geplanten Maßnahmen für die professionelle Musikszene in Deutschland analysiert. Dabei zeigen sich erhebliche Unterschiede zwischen den Parteien hinsichtlich der Förderung und Unterstützung der freien Musikszene, wie sie in einer Pressemitteilung schreiben. Während SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  und DIE LINKE eine deutliche Stärkung und Ausweitung der bisherigen Bundeskulturförderung anstrebten, verträten FDP und AfD die Ansicht, dass die Verantwortung für kulturelle Förderung primär bei den Ländern liege. Diese Haltung könne insbesondere für die freie Musikszene Herausforderungen mit sich bringen, da sie auf eine stabile und verlässliche Bundesförderung angewiesen sei, wie sie z.B. der Musikfonds bereitstelle. SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE sprächen sich für mehr soziale Absicherung und faire Vergütung von Musikschaffenden aus. Demgegenüber äußerten sich CDU, FDP, BSW sowie AfD entweder nicht oder lehnten entsprechende Maßnahmen ab. Zur Vereinfachung des Zuwendungsrechts fänden sich keine konkreten Vorschläge, zur Doppelbesteuerung bei internationalen Auftritten hätten lediglich FDP und DIE LINKE eine klare Position formuliert. Die Musikverbände appellieren an die zukünftige Bundesregierung, die Anliegen der freien Musikszene stärker im Fokus zu haben, entsprechend ihrer kulturpolitischen Bedeutung zu fördern und die passenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Eine verantwortungsvolle Kulturpolitik müsse die gesellschaftliche Relevanz und das kreative Potenzial der freien Musikszene im Blick haben und ihre spezifischen Bedarfe angemessen berücksichtigen.

11.02.2025

Offene Jazz Haus Schule sendet Hilferuf an Kölner Politik

Die Offene Jazz Haus Schule sendet einen Hilferuf an die Kölner Politik, um eine drohende Bildungs-UNgerechtigkeit zu verhindern: Am 14. November 2024 hatte die Kölner Stadtverwaltung den Haushaltsplanentwurf für die Haushaltsjahre 2025/26 eingebracht. Demnach sollen bei der städtischen Rheinischen Musikschule die kommunalen Zuschüsse in den kommenden zwei Jahren von ca. 6 Millionen auf über 9 Millionen Euro jährlich steigen, bei der Offenen Jazz Haus Schule, einem freien Träger, sollen hingegen Einsparungen von knapp 20% vorgenommen werden. Mehr noch: Laut der mittelfristigen Haushaltsplanung soll die jährliche Förderung bis zum Jahr 2029 weiter stark gesenkt werden, was eine Kürzung um 40% bedeuten würde! Die Kürzung ginge zu Lasten von 5.000 Teilnehmenden, 230 freiberuflichen Pädagog*innen/Künstler*innen, kooperierenden Kölner Schulen und 12 Festangestellten, schreibt die Bildungsstätte auf ihrer Homepage. Dabei seien armutsgefährdete Kinder und Jugendliche besonders betroffen, denn aus der Förderung würden insbesondere Schulprojekte finanziert, bei denen Kinder und Jugendliche kostenlos oder sehr kostengünstig teilnehmen können. Daher sendet die Schule jetzt einen Hilferuf an die Kölner Politik und fordert, die geplanten Kürzungen der OJHS-Förderung in Höhe von 105.000 € zurückzunehmen, um zumindest den Status Quo wieder herzustellen. Zudem benötigt die OJHS eigentlich eine Förderung i. H. v. 195.000,00 € als Beteiligung an der Sanierung der Eigelsteintorburg, um eine gleich hohe Fördersumme des Landes akquirieren zu können. Somit wären die Stadt, das Land NRW und der gemeinnütziger Verein hinter der Schule zu gleichen Teilen an den Sanierungskosten beteiligt.

17.12.2024

Musikstadtfonds zur Förderung der Freien Musikszene Hamburgs

Um die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft jährlich Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In der Jury sind die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz vertreten. Bewerbungsschluss: 15.06.2024

24.05.2024

FREO e.V. startet Umfrage zu Freien Ensembles & Orchestern

FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland e.V. bittet um Unterstützung. Im Rahmen einer großangelegte Studie hat FREO e.V. das Institut EDUCULT mit einer Grundlagenstudie zu Arbeitsrealitäten und Existenzbedingungen freier Ensembles und Orchester in Deutschland beauftragt. Ziel ist es, wissenschaftlich belastbare Daten und Fakten über Umfang und Gestalt der freien Ensemble- und Orchesterlandschaft zu erlangen, damit politische Entscheidungsträger*innen und Fördergerber*innen zukünftig freie Klangkörper bei der Entwicklung von förder- und kulturpolitischen Maßnahmen gezielter berücksichtigen und bedarfsorientierter unterstützen können. Die Studie gibt auch eine datenbasierte Argumentationsgrundlage, auf der FREO e.V. Veränderungen anstoßen und bewirken kann. Die Datenerhebung läuft noch bis 30.05.2023. Hier geht es zur anonymen Umfrage. Die Ergebnisse der Studie liegen voraussichtlich Ende des Jahres vor. Die Datenerhebung für die Studie erfolgt im Rahmen der Evaluation des Programms zur freien Ensembleförderung von „NEUSTART KULTUR“, konzipiert und erstellt vom Deutschen Musikrat in Kooperation mit FREO e.V., und wird gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien.

17.04.2023

Best Practice Talk zur Freien Musikszene – 19.10.2022 Online

Die Koalition der Freien Szene lädt am 19.10.2022 ab 19:30 Uhr zum Best Practice Talk der Freien Musikszene ein. Es sind Gäste eingeladen, über ihre Erfahrungen und Lösungen für die Arbeit der Freien Musikszene in ihren Städten zu berichten: Till Kniola, Fachreferent für Popkultur & Filmkultur aus Köln und Corina Gertz, Sprecherin im Rat der Künste Düsseldorf. Um die Freie Szene der Stadt Frankfurt voranzubringen und bestehende und neue Fördermittel so effektiv wie möglich einzusetzen, braucht es gute und konkrete Strategien, die mit der Freien Szene gemeinsam entwickelt werden und genau an ihre Bedürfnisse angepasst sind. Der künftige Kulturentwicklungsplan der Stadt Frankfurt/M setzt die Verbesserung der Situation der Freien Szene ganz oben auf die Liste. Aber wie sieht eine gute Kulturförderung der Freien Musikszene überhaupt aus? Welche Lösungen hat man in anderen Städten gefunden?

Die Koalition der Freien Szene Frankfurt/M setzt sich seit ihrer Gründung für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen der freischaffenden Kulturschaffenden ein. In zweijähriger Arbeit hat sie die Bedarfe der einzelnen Kultursparten im Austausch mit den lokalen Akteur*innen ermittelt und ihre Verbesserungsvorschläge in einem Forderungskatalog zusammengefasst, der Anfang 2021 der Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig übergeben wurde. Dieser Forderungskatalog fließt in den Kulturentwicklungsplan ebenso ein wie die kep-Onlineumfragen dieses Jahres.

20.09.2022

Bewerbungsstart für den Musikstadtfonds 2023

Die Behörde für Kultur und Medien fördert über den Musikstadtfonds Projekte der Freien Musikszene in Hamburg mit 600.000 Euro. Interessierte können sich mit ihren Projekten ab sofort für eine Förderung bewerben. Mit dem Programm werden genreübergreifend Projekte der freien Musikszene gefördert, um die Vielfalt und Qualität in der Hamburger Musiklandschaft zu stärken. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder seit sieben Jahren einmal im Kalenderjahr jeweils für den Förderzeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Interessierte können sich ab sofort hier online unter dem Stichwort Musikstadtfonds bewerben.

16.05.2022

Stadt Hamburg schreibt Musikstadtfonds 2019 aus

Hamburgs vielfältige und kreative Freie Musikszene ist eine wichtige Facette der lebendigen Kultur der Stadt. Um die Vielfalt des Hamburger Musiklebens genreübergreifend zu stärken, hatten Senat und Bürgerschaft 2016 im Rahmen der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie beschlossen, mit dem Musikstadtfonds zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro für Musikprojekte bereit zu stellen. Hinzu kommen Mittel in Höhe von 100.000 Euro aus der vorherigen E-Musik- und Jazz-Förderung, die vorher jedes Jahr vergeben wurden, so dass insgesamt 600.000 Euro zur Verfügung stehen. Für den Musikstadtfonds 2019 können sich Interessierte mit ihren Projekten bis zum 15. Juni 2018 bewerben.

Mit dem Musikstadtfonds wird die Freie Musikszene genreübergreifend bei Konzeptionen und Projekten unterstützt, die sich durch einen professionellen künstlerischen Standard und hohe programmatische Qualität auszeichnen. Die Künstler*innen erhalten durch die Förderung die Möglichkeit, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder einmal im Kalenderjahr jeweils für den Förderzeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Jeder Antragsteller darf für den jeweiligen Förderzeitraum nur einen Antrag einreichen. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen der Freien Musikszene. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte bedient sich die Behörde für Kultur und Medien der Fachkompetenz einer Jury. Interessierte können sich (unter dem Stichwort Musikstadtfonds) ab sofort online hier bewerben.

25.04.2018

Musikstadtfonds Hamburg fördert Freie Musikszene

Mit der Eröffnung der Elbphilharmonie hat die Musikstadt Hamburg weltweit Aufmerksamkeit erlangt. Der Erfolg der Musikstadt Hamburg fußt dabei ganz maßgeblich auch auf einer vielfältigen und lebendigen Freien Musikszene. Daher hatten Senat und Bürgerschaft 2016 im Rahmen der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie beschlossen, mit dem Musikstadtfonds zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro für Musikprojekte bereit zu stellen, um die Vielfalt des Hamburger Musiklebens genreübergreifend zu stärken. Diese zusätzlichen Mittel wurden um die Mittel ergänzt, die die Kulturbehörde zuvor jährlich als E-Musik- und Jazz-Förderung separat vergeben hatte, sodass nun insgesamt 600.000 Euro zur Verfügung stehen. Für den Musikstadtfonds 2018 können sich Interessierte mit ihren Projekten bis zum 15. Juni 2017 bewerben. Achtung: die Förderrichtlinie wurde aktualisiert: Neu ist unter anderem, dass die beantragte Zuwendung eine Mindesthöhe von 5.000 Euro haben muss.

28.05.2017