Herrenberg Urteil bringt Musikschulen in die Bredouille
Hessens Musikschulen schlagen Alarm, berichtet die Hessenschau in einem Radiobeitrag. Eine freiberuflich tätige Klavierlehrerin aus Herrenberg in Baden-Württemberg hatte wegen Verdachts auf Scheinselbstständigkeit auf Festanstellung geklagt und 2022 vor dem Bundessozialgericht Recht bekommen. Als Folge dieses „Herrenberg-Gerichtsurteils“ müssten Musikschulen jetzt viele der bisher freiberuflich tätigen Lehrkräfte festanstellen. Obwohl das Urteil eine Einzelfallentscheidung war, hatte es seitdem weitreichende Konsequenzen. Rund zwei Drittel der 2.700 Lehrkräfte in Hessen, die an etwa 66 öffentlichen Musikschulen tätig sind, arbeiten dort ohne Festanstellung.
Die Deutsche Rentenversicherung kündigte nach dem Urteil des Bundessozialgerichts an, die Honorarverträge sukzessive zu prüfen und nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge nachzufordern. Auf Hessens Musikschulen käme dann nach aktuellen Berechnungen ein Betrag von bis zu 18 Millionen Euro zu. Um außerdem Problemen mit rechtswidriger Scheinselbstständigkeit auch künftig aus dem Weg zu gehen, müssten die Musikschulen ihren Lehrkräften Festangestellten-Verträge anbieten. Das würde mindestens weitere 3,5 Millionen Euro pro Jahr bedeuten. Bei öffentlichen Musikschulen sind die Träger aber meist gemeinnützige Vereine oder Kommunen, die finanziell selbst nicht gut aufgestellt sind. Zwar gibt es auch Fördergeld vom Land Hessen, allein in diesem Jahr 4,4 Millionen Euro. Doch mehr als 60 Prozent der Gesamtkosten tragen die Eltern mit ihren Beiträgen. „Es wird darauf hinauslaufen, dass wir uns zu einem Elitebetrieb entwickeln, was sich dann nur noch die Gutsituierten leisten können“, sagt ein Musikschulleiter dem hr. Das dürfe nicht Aufgabe einer öffentlichen Musikschule sein. Eine Lösung ist derzeit nicht in Sicht, obwohl die Zeit drängt. Die Deutsche Rentenversicherung hat den Musikschulen nur noch bis diesen Oktober Zeit gegeben, um die Verträge neu zu regeln. Viele Musikschullehrer*innen fürchten deshalb um ihre Existenz.
Die Deutsche Jazzunion stellt zum Thema eine Infobroschüre als PDF zur Verfügung, die per Mail angefordert werden kann, weitere Infos hat der Deutschen Tonkünstlerverband Berlin hier zusammengestellt.
Tontechniker*in/Mediengestalter*in in freier Mitarbeit in Frankfurt gesucht
Die Hörfunkproduktion-Programmerstellung ist der Produktionsdienstleister für die Radioprogramme des Hessischen Rundfunks. Für die Teams „Magazin- und Kulturprogramme“, „Pop-Programme“, „Informationsprogramme (Sendung und Produktion)“ und „Informationsprogramme (Aktuelle Berichterstattung)“ sucht der Hessische Rundfunk jetzt Tontechniker*innen/Mediengestalter*innen in freier Mitarbeit für verschiedene Tätigkeiten:
- Sendungsbegleitendes Producing
- Bewegtbildproduktionen für die programmbegleitenden Onlineauftritte
- Layout- und Trailerproduktion
- Produktion von Audio und Bewegtbild auf den Schnellreportagewagen
Wenn du an einer freien Mitarbeit interessiert bist und idealerweise einen Abschluss als Mediengestalter*in Bild und Ton oder entsprechende Erfahrungen hast, sende deine Unterlagen an den Hessischer Rundfunk, Hörfunkproduktion, Sabine Nitzschke, ed.rh1737026320@ekhc1737026320sztin1737026320.enib1737026320as1737026320, Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt. Für Rückfragen ist noch eine Telefon-Nr. 069 155 4131 angegeben.