Deutsche Jazzunion und Allianz der Freien Künste fordern: Runder Tisch Kultur jetzt!
Die 19 in der Allianz der Freien Künste organisierten Bundesverbände und die Deutsche Jazzunion begrüßen, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel sich gestern in einem Bürger*innen-Dialog mit Kunst- und Kulturschaffenden ausgetauscht und sich sehr ausführlich mit den konkreten Berichten beschäftigt hat. Sie kritisiert jedoch, dass im Vorfeld nur wenige Fach- und Branchenverbände angefragt wurden, Vorschläge für Teilnehmer*innen am Bürger:innen-Dialog zu unterbreiten. Dadurch fehlten wichtige Perspektiven wie zum Beispiel die der Bildenden Künstler*innen. Gleichzeitig zeigte dieses Format, dass noch tiefergehend über strukturelle Probleme bei den Corona-Hilfen und die Existenzbedingungen der Kunst- und Kulturschaffenden diskutiert werden muss. Die Allianz der Freien Künste sieht den Bürger:innen-Dialog deshalb als einen ersten guten Einstieg, der weitergedacht werden muss und regt, diesen Dialog auf der Ebene der zahlreichen Fachverbände und unter Einbezug der Bundesländer fortzuführen und einen regelmäßigen Runden Tisch Kultur ins Leben zu rufen.
Allianz der freien Künste und Deutsche Jazzunion fordern Unternehmer*innenlohn jetzt!
Als Reaktion auf die am 28.10. vereinbarten Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern haben die Deutsche Jazzunion und die Allianz der freien Künste eine Petition mit dem Titel „Unternehmer*innenlohn jetzt! – Ohne wirtschaftliche Hilfe stirbt die Kultur“ veröffentlicht. Sie verweisen auf die existentiellen EInschnitte, die die Maßnahmen für Kulturschaffende bedeuten: „Das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Veranstaltungsverbot entzieht Kunst- und Kulturschaffenden erneut die Existenzgrundlage. (…) Die Akteur*innen der Freien Künste – die vom Beginn der Pandemie bis heute extrem unter den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leiden hatten – haben die Einschränkungen gleichwohl mit enormen Kraftanstrengungen und massiven Einbußen solidarisch mitgetragen. Dennoch blieb Soloselbstständigen und Unternehmen ohne relevante Betriebskosten der Zugang zur Soforthilfe des Bundes bislang verwehrt. Wenn ihnen jetzt erneut die Existenzgrundlage entzogen wird, muss endlich ein fiktiver Unternehmer*innenlohn für Soloselbstständige anrechenbar sein – so wie es die Fachminister*innen der Länder, der Kulturausschuss des Bundesrates, der Deutsche Kulturrat als Spitzenverband der Kulturverbände, die Allianz der Freien Künste, eine überwältigende Zahl von Fachverbänden und nicht zuletzt auch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien unisono fordern. (…) Die Umsetzung der Hilfen muss unverzüglich, unbürokratisch und ohne Befassung kosten- und zeitintensiver Wirtschaftsprüfung oder Steuerberatung möglich sein. Eine Verrechnung von Erstattungsansprüchen mit bereits laufenden oder zugesagten Projektförderungen oder Stipendien für Künstler*innen ist auszuschließen. Ohne ein konsequentes, ernst gemeintes Maßnahmenpaket für die de facto mit einem Arbeitsverbot bzw. mit einem Präsentationsverbot belegte Kulturwirtschaft und ohne adäquate Maßnahmen zur Kompensation von Einnahmeverlusten für die Akteur*innen der Freien Künste ist ein strukturelles Kultursterben in unserem »Land der Dichter*innen und Denker*innen« nicht aufzuhalten.“
Allianz der Freien Künste lobt Baden-Württembergs Hilfsmodell
Die Allianz der Freien Künste schreibt in einer gemeinsamen Erklärung: „Baden-Württemberg sorgt bei der Corona-Soforthilfe für eine faire Regelung für Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen und kleine Unternehmen. Das schafft Sicherheit für viele freie Künstler*innen und Unternehmen der Kulturwirtschaft. Die 18 in der Allianz der Freien Künste vertretenen Verbände finden: Das ist ein gutes Beispiel! Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen und für die in kleinen Unternehmen tätigen
Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften können in Baden-Württemberg bei einem durch Corona bedingten Liquiditäts-Engpass auch Lebensunterhaltskosten bis zu einer maximalen Höhe von 1.180 Euro pro Monat aus der Soforthilfe des Bundes bestreiten. Es handelt sich um einen Pauschalbetrag, der private Miet- und Lebenshaltungskostenkosten abdeckt – zusätzlich zu fortlaufenden Betriebskosten. Dieses Beispiel sollte nun bundesweit Schule machen! Die Allianz der Freien Künste fordert die Landesregierungen der anderen Bundesländer auf, sich am Beispiel Baden-Württembergs zu orientieren.“