Good News: Frankfurt erhöht Fördermittel für Freie Szene

Der Einsatz der Koalition der Freien Szene in Frankfurt zahlt sich aus: vor kurzem hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die Mittel zur Förderung der Popularmusik um 60.000 € auf 120.000 € zu erhöhen; auch die anderen Kultursparten können sich über eine Erhöhung freuen. In der Begründung heißt es: „Nach Jahren der Pandemie und mitten in einer Energiekrise bleibt die Situation für die Kulturschaffenden der freien Szene weiterhin schwierig, gerade auch nach dem Auslaufen der Förderprogramme von Bund und Land. Die von der Bundesregierung geplanten Energiekrisenprogramme helfen nur Institutionen, nicht aber Soloselbstständigen. Die Pandemie hat deutlich gemacht, dass die Kultur zukünftig besser abgesichert und krisenfest gemacht werden muss. Dazu können auch die Kommunen beitragen. In Frankfurt gibt es ca. lokale 2.500 Musiker*innen und Bands in der Popularmusik. Die Auftrittsmöglichkeiten und günstige Probenräume sind nicht immer ausreichend. Weil auch aufgrund der Energiekrise große Probleme auf Veranstalter*innen und Einzelmusiker*innen zukommen, besteht Handlungsbedarf. Die Mittel in Höhe von momentan 60.000 Euro müssen aufgestockt werden, damit neben Virus Musik auch andere Projekte mit Konzerten, Projekten und CD-Produktionen berücksichtigt werden können“. Die Koalition der Freien Szene macht sich seit ihrer Gründung für die Erhöhung der Fördermittel stark und hat in vielen Gesprächen mit politischen Vertreter*innen für dieses Ziel gekämpft. „Das ist in Zeiten von Kulturkürzungen ein großer Erfolg unseres Engagements, dass die Stadtpolitik den gesellschaftlichen und künstlerischen Wert der Arbeit der Frankfurter Freien Szene sieht und weiter entwickeln will! Vor allem in Hinblick auf die Umsetzung der Ergebnisse des KEP [Kulturentwicklungsplans] halten wir das für ein gutes Zeichen!“ freut sich die Gruppe. Hier könnt ihr die Koalition der Freien Szene unterstützen.

25.07.2023

Bewerbungsphase für den Hamburger Elbkulturfonds 2022 startet

Die Freie Szene ist von den pandemiebedingten Einschränkungen stark betroffen, da sie in besonderem Maße auf die Umsetzung einzelner Projekte angewiesen ist. Die Behörde für Kultur und Medien stockt daher auch dieses Jahr den Fonds um 250.000 Euro aus dem Corona Hilfspaket Kultur auf insgesamt 750.000 Euro auf. Gefördert werden nicht-kommerzielle Projekte aus allen Bereichen der freischaffenden Kunst- und Kulturszene. Projektanträge für den Elbkulturfonds können bis zum 1. Juni 2021 digital eingereicht werden. Freischaffende Künstler*innen können sich über das Online-Antragsverfahren auf die Projektförderung bewerben. Der Elbkulturfonds fördert interdisziplinäre Ansätze, die inspirieren, aufrütteln und gesellschaftspolitische Relevanz entfalten und sonst nicht realisiert werden könnten. Hierunter fallen Projektvorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Tanz, Performance, Architektur, Design, Fotografie und Literatur sowie spartenübergreifende Arbeiten, welche die Vielfalt des künstlerischen Schaffens in Hamburg auf einzigartige Weise abbilden. Eine fünfköpfige, unabhängige Fachjury entscheidet im dritten Quartal 2021 über die Vergabe der beantragten Fördergelder für das Kalenderjahr 2022. Das Fördervolumen soll pro Projekt etwa zwischen 50.000 bis 100.000 Euro liegen. Der Elbkulturfonds steht für Teilhabe und richtet sich gegen Benachteiligung. Die Behörde für Kultur und Medien begrüßt ausdrücklich Bewerbungen von Kunstschaffenden und Künstler*innen mit motorischen, visuellen, auditiven oder kognitiven Einschränkungen sowie Anträge, deren Projekte die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen oder fördern.

22.04.2021

Labelförderung unterstützt wieder kleine Hamburger Musiklabels

Die Labelförderung der Behörde für Kultur und Medien unterstützt Veröffentlichungen aus unterschiedlichen musikalischen Genres und würdigt hiermit die engagierte Arbeit der kleinen Hamburger Musiklabels. Mit der ersten Tranche dieses Jahres konnten bereits 18 Musikveröffentlichungen gefördert werden – jetzt gibt es erneut die Gelegenheit, sich um Fördermittel zu bewerben. Die Förderung richtet sich an sogenannte Kleinstunternehmen. Ein Fachgremium mit Branchenvertreterinnen und -vertretern berät die Behörde bei der Entscheidung über die Mittelvergabe. Anträge können ab sofort bis 27. September 2018 gestellt werden (entscheidend ist der Eingang des rechtsgültig unterschriebenen Antrags bei der Behörde für Kultur und Medien).

Für alle Fragen rund um die Antragstellung können sich Interessierte an die Hamburg Kreativ Gesellschaft unter 0176/383 691 05 oder per E-Mail an ed.gr1722076522ubmah1722076522@gnur1722076522edreo1722076522fleba1722076522l1722076522 wenden. Dort können auch Termine für eine persönliche Beratung oder Begleitung im Antragsverfahren vereinbart werden.

21.08.2018

3. Förderrunde Musikfonds fördert hochambitionierte Musik

Am 27. Juni beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine Erhöhung der Etats der 6 Kulturförderfonds des Bundes um insgesamt 5,15 Millionen Euro. Erfreulicherweise profitiert auch der erst 2016 auf Einladung von Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters von 7 Mitgliedsverbänden gegründete Musikfonds e.V. maßgeblich von dieser Erhöhung und erhält von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eine Förderung in Höhe von 2 Millionen Euro – dies bedeutet nahezu eine Verdopplung der bisher bewilligten Förderung. Dank dieser Erhöhung konnten in der kürzlich beschlossenen 2. Förderrunde 63 Projekte mit einer Gesamtfördersumme in der Höhe von ca. 725.000.-€ gefördert werden. Ziel des Musikfonds ist die Förderung der zeitgenössischen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität, die nicht primär wirtschaftlich oder populistisch zielgerichtet ist, sondern die Kunst eher als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds Bereiche, Schnittmengen und interdisziplinäre Ansätze von Neuer Musik, zeitgenössischer Moderne, Jazz, elektroakustischer Musik, freier Musik, improvisierter Musik, Echtzeitmusik, experimentellem Rock und Pop der Subkultur, radikale Strömungen von Elektro und Dance, Hardcore und Ensemble-Formationen aller Größen, Audio-Installationen oder Klangkunst an. Die nächste Antragsfrist endet am 30.09.2018.

24.07.2018

Innovative Kulturprojekte für ältere Menschen – Landesregierung NRW stellt Fördermittel bereit

Mit dem Förderfonds „Kultur & Alter“ unterstützt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft auch im kommenden Jahr Projekte, die innovative Formen der Kulturarbeit mit älteren Menschen erproben. Im Jahr 2019 stehen dafür – vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt – rund 140.000.- € zur Verfügung. Der neue Förderschwerpunkt lautet: „Kultur inklusive – mehr Zugänge und Teilhabe schaffen“. Gefördert werden Projekte mit besonderer künstlerischer Qualität, die älteren Menschen den aktiven Zugang zu Kunst und Kultur erleichtern. Die Stärkung ihrer Teilhabe im ländlichen Raum, die Entwicklung inklusiver Konzepte und die Einbeziehung älterer Menschen mit Migrationshintergrund gehören zu den Förderkriterien. Bewerben können sich nordrhein-westfälische Kulturschaffende, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstler*innen oder Kultureinrichtungen ein künstlerisches Projekt mit älteren Menschen in Nordrhein-Westfalen umsetzen. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 21. September 2018.

28.05.2018

Landesmusikrat NRW schreibt Fördermittel für Musikprojekte mit geflüchteten Menschen aus

Nordrhein-Westfalen ist in verstärktem Maße Aufnahmeland von geflüchteten Menschen geworden. Zur erfolgreichen Integration in die Gesellschaft des Landes ist auch eine kontinuierliche kulturell ausgerichtete Arbeit mit den Flüchtlingen erforderlich. Der Landesmusikrat NRW unterstützt Kulturprojekte aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft und schreibt die Förderung von Projekten von LaienmusikerInnen aus, die mit Flüchtlingen musikalisch arbeiten. Die zur Förderung beantragten Projekte können bis Ende 2018 dauern. Ziel ist es, Flüchtlinge durch die Projekte in das nordrhein-westfälische Kulturleben zu begleiten, Ensemble-Bildungen zu unterstützen, Sprachförderung durch Musik zu ermöglichen und Plattformen der individuellen Artikulationen zu schaffen.

Gefördert werden Projekte, die in einem Zeitraum zwischen 01.01.2018 und 31.12.2018 stattfinden. Gefördert wird mittels einer Festbetragsförderung. Ein Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten ist wünschenswert. Dieser kann auch in Form von bürgerschaftlichem Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten erbracht werden. Antragsfrist ist der 31. Oktober 2017.

Weitere Infos zur Förderung: Sandra Hoch, Tel. 0211/862064-13, ed.wr1722076522n-rml1722076522@hcoh1722076522.s1722076522, http://www.lmr-nrw.de/foerderung

25.09.2017