Kulturfonds Energie kommt
Das Konzept für den Kulturfonds Energie wurde gebilligt und eine erste Tranche von 375 Mio. Euro freigegeben; der Kulturfonds Energie des Bundes kann nun Anfang Februar gestartet werden. Er soll Belastungen abfedern, denen Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende trotz Steuererleichterungen und Energiekosteneffekten ausgesetzt sind. Der Förderzeitraum des Kulturfonds Energie des Bundes erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Antragsberechtigt sind private und öffentlich-rechtliche Kultureinrichtungen wie auch Kulturveranstaltende, sofern sie ticketfinanzierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung förderfähig sind.
Honorar-Umfrage „Reden wir über Geld“
Umfrageergebnisse: Landesmusikrat Niedersachsen berichtet über Auswirkungen der Coronakrise
An der kurzfristigen Umfrage des Landesmusikrats Niedersachsen beteiligten sich 339 Teilnehmer*innen.
89,9 % der Teilnehmer*innen arbeiten nach eigenen Auskünften als Solo-Selbstständige. 68,5 % der Befragten sogar ausschließlich.
98 % aller Umfrageteilnehmer*innen haben bereits Veranstaltungsabsagen und Ausfälle durch die Maßnahmen zur Eingrenzung des Coronavirus hinnehmen müssen. Im Durchschnitt sind allen Teilnehmer*innen (bisher) 29 Veranstaltungen und/oder Stunden abgesagt worden. Die Befragten erwarten insgesamt (unter den momentan beschlossenen Voraussetzungen und Perspektiven) somit einen Verdienstausfall von knapp 6 Mio. €. Ausschließlich als Solo-Selbständig tätige sind hierbei mit einem Gesamtvolumen von über 3,5 Mio. € vertreten.
Hierbei gaben knapp zwei Drittel der Befragten an, als Alleinverdiener oder gemeinsam mit einem doppelverdienenden Partner in ihrem Haushalt von der aktuellen Krise betroffen zu sein, woraus sich eine existenzielle Bedrohung ergibt.
Hierbei ist für die Teilnehmer*innen der Wegfall von weiteren Engagements und Einnahmen in der nahen Zukunft an vielen Stellen noch nicht einmal bezifferbar. Die Künstler*innen werden aufgrund der aktuellen Situation weniger Anfragen für die nächsten Monate erwarten. Der Verlust wird somit sicherlich bis ins kommende Jahr spürbar sein. Der Landesmusikrat arbeitet aktuell an Strategien, mit dieser Lage umzugehen, auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden. Von ihnen fordert er besonders, die bis jetzt schon zugesagten öffentlichen Mittel und Maßnahmen von Bund, Land und Kommunen schnell und weitgehend unbürokratisch an die Bedürftigen zu verteilen bzw. umzusetzen, um existenzbedrohende Auswirkungen der Krise zu verhindern.
Die Landeshilfe in Niedersachsen für Künstlerinnen und Künstler basiert auf zwei Säulen. Die erste Säule ist das Programm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ und läuft über eine Richtlinie aus dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium. Diese richtet sich ausdrücklich nicht nur an Kleinunternehmer, sondern auch an soloselbständige Künstler und Kulturschaffende sowie gewerblich tätige Unternehmen. Die zweite Säule richtet sich explizit an Kultureinrichtungen, die nach dem derzeitigen Stand von der Bundesförderung nicht umfasst sind. Hier sind die kleinen Vereine und vergleichbare Einrichtungen im Blick, die sonst durch das Raster fallen würden. Zuschüsse können für das erste Programm bei der NBank beantragt werden, die zweite Säule soll schnellstmöglich an den Start gehen.
Mit einer ständig aktualisierten Informations- und Hilfesammlung, sowie einer Telefonsprechstunde bietet Musikland Niedersachsen bereits Hilfen für Freischaffende Musiker*innen, Veranstalter*innen, Künstler*innen, Techniker*innen oder auch Dozent*innen an.
Stellenausschreibung der Initiative Musik: Teamleitung Finanzen und Controlling
Die Initiative Musik sucht Teamleitung Finanzen und Controlling mit Sitz in Berlin.
Im Zuge der Vergrößerung ihrer Geschäftsstelle sucht die Initiative Musik zum 01.01.2020 eine weitere Vollzeitkraft als Teamleitung Finanzen und Controlling (w/m/d). Zu diesem Team gehören derzeit die Bereiche Buchhaltung, Sekretariat der Geschäftsstelle und das Informationsmanagement. Bewerbungsschluss ist der 24.11.2019.
musicBWwomen veranstaltet Gehaltsworkshop für Musicwomen*
Knete, Kohle, Zaster! Los geht’s, Musicwomen*: musicBWwomen hat einen Workshop in der Popakademie in Mannheim für euch vorbereitet und diesmal geht es um Geld! Ein Gehaltsworkshop mit speziellen Verhandlungsübungen zur Ausrüstung der Teilnehmenden für die nächste Gehaltsverhandlung! Studien zeigen: Frauen* scheinen sich in Bezug auf ihren Marktwert schlechter einzuschätzen als Männer*! Geht nicht, finden die musicBWwomen, also Ladies: Hin da! Meldet euch unter ed.ne1679662252mowwb1679662252cisum1679662252@stne1679662252ve1679662252 und schnappt euch einen der wenigen freien Plätze.
Ver.di veröffentlicht Umfrageergebnisse 2017 zur sozialen Lage von Musikschullehrkräften
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di veröffentlichte am 11. Dezember 2017 die Ergebnisse ihrer dritten bundesweiten Umfrage zur sozialen Lage von Musikschullehrkräften seit 2008. Befragt wurden Angestellte und Honorarkräfte an kommunalen Musikschulen sowie Privatlehrkräfte. Danach ist die Zahl der prekären Beschäftigungsverhältnisse erneut gestiegen, das Einkommen liegt bei vielen unterhalb der Armutsgrenze. Die Gründe liegen hauptsächlich in der ungebremsten Umwandlung fester Stellen in Honorarverhältnisse mit zu geringen Stundendeputaten und Honorarsätzen. Honorarkräfte sind generell unzureichend sozial gesichert. Die meisten von ihnen bekommen keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, haben keinen Kündigungsschutz und werden wegen ihrer niedrigen Einkünfte in Altersarmut geraten. Werdende Mütter müssen mit Verlust ihrer Beschäftigung rechnen. Aber auch unfreiwillig in Teilzeit Angestellte sind nicht ausreichend gesichert. Der weit überwiegende Teil der unfreiwillig freien Mitarbeiter und der Teilzeitkräfte will deshalb fest in Vollzeit angestellt werden. Die Ergebnisse der Umfrage stehen hier zum Download bereit.
Montagsseminar Popbüro Stuttgart: „Steuern für Musiker“ 30.05.& 06.06.2016
Endlich geschafft: Die erste Gage auf der Hand. Was muss ich jetzt beachten? Muss ich schon Steuern ans Finanzamt zahlen? Wie viel darf ich als KünstlerIn „nebenher“ an Geld verdienen? Die nächsten Montagsseminare des Popbüro Stuttgart informieren über alles, was mit Steuern, Abgaben und der Steuererklärung zu tun hat. Das Seminar ist in zwei Teile gegliedert: Teil I des Seminars findet am 30.05.16 statt. Die Vorträge verschaffen einen allgemeinen Überblick über das umfangreiche Thema Steuern. Hierbei wird, neben den für Unternehmen relevanten Steuerarten, auch ein Blick auf die private Steuerpflicht gerichtet. Die wesentlichen Steuerarten werden vorgestellt. Es wird auf wichtige Rechte und Pflichten hingewiesen. Teil II des Seminars findet am 06.06. statt und beschäftigt sich im Wesentlichen mit den Steuern für Existenzgründer; der Schwerpunkt liegt auf der Einkommensteuer. Ganz praktisch werden die Steuererklärungen und eine kleine Gewinnermittlung für eine Personengesellschaft und eine Musikerin erstellt. An beiden Abenden werden alle Steuererklärungen und Steueranmeldungen vorgestellt und besprochen, die man zu Beginn der Professionalisierung braucht. Eure eigenen Fragen und Probleme können meistens während der Seminare schon bearbeitet und geklärt werden.
Die Dozentin und Fachfrau für Steuern und Finanzen Brigitte Greiner aus Stuttgart berät seit über 15 Jahren MusikerInnen & Bands in allen Steuer- und Finanzfragen. Interessierte sollten Teil I und Teil II gleichermaßen besuchen, da die Seminare aufeinander aufbauen. Die Teilnahmegebühr für diesen Workshop beträgt 16 Euro und wird am Veranstaltungstag in bar vor Ort gezahlt. Eine Stornierung ist nur bis 36 Stunden vor Beginn möglich. Bei Nichterscheinen erfolgt eine Rechnungsstellung, außer in Fällen höherer Gewalt.
Wann: 18-21 Uhr
Wo: Naststraße 11a, 70376 Stuttgart
Zu Anmeldung geht es hier entlang: www.popbuero.de/seminaranmeldung. Bei Fragen wendet Euch einfach an die ed.tr1679662252agttu1679662252ts-no1679662252iger@1679662252ofni-1679662252pop1679662252.
Höhere Honorare für Lehrbeauftragte an mehreren Musikhochschulen
Lehrbeauftragte an Musikhochschulen in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sollen mehr Geld erhalten. Dazu hat auch der intensive Dialog der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) mit Kultusministern, Parlamentariern und Hochschulrektoren beigetragen. „Seit langem setzen wir uns dafür ein, die prekäre Situation der Lehrbeauftragten zu beenden. Inzwischen ist in das Honorargefüge Bewegung gekommen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens.
Die bundesweit mehr als 85.000 Lehrbeauftragten an Universitäten und Hochschulen leisten in der Lehre die gleiche Arbeit wie ihre fest angestellten Kollegen, erzielen jedoch nur einen Bruchteil von deren Einkommen. Deshalb fordert die DOV vor allem eine Anpassung der Stundensätze an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.
An der Musikhochschule München wird es künftig nur noch zwei statt drei Honorargruppen für Lehrbeauftragte geben. Für den Bereich Begleitung und Korrepetition, der keine eigene Honorargruppe mehr bildet, bedeutet das eine Anhebung der Honorare. Künftig liegen die Honorare bei 36€ bzw. 45€. Für die beiden verbleibenden Gruppen ist das ein Plus von 15 bzw. 20 Prozent. In Nürnberg und Würzburg wurden ebenfalls Verbesserungen beschlossen.
Auch in Baden-Württemberg liegen konkrete Ergebnisse vor. An der Musikhochschule Karlsruhe sollen die Honorare bis zum Jahr 2020 in mehreren Stufen um insgesamt 20 Prozent angehoben werden. In Stuttgart sollen Lehrbeauftragte mit Pflichtfachunterricht künftig 40€ statt wie bislang 30€ erhalten, nach 5 Jahren 45€ statt 35€. Für Lehrbeauftragte mit Hauptfachunterricht soll der Honorarsatz von 40€ bzw. 45€ auf 50€ steigen.
Erfolgsmeldungen aus Nordrhein-Westfalen gab es bereits im vergangenen Jahr. Für alle Lehrbeauftragten an Musikhochschulen stiegen die Honorare um 2,95 Prozent, was der Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst für das Jahr 2014 entspricht.
(Quelle: www.miz.org)
Infos: http://www.dov.org
Umfrage zu „Art But Fair“ für ein Prüfsiegel für faire Kunst: jetzt teilnehmen!
Die Arbeitsbedingungen im Kunst- und Kulturbereich gelten als »prekär«. Geringe Einkommen, kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse und schlechte Arbeitsbedingungen werden zunehmend beklagt. Eine Studie, die im Auftrag des Instituts für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft und mit Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung durchgeführt wird, soll diesen Missständen auf den Grund gehen, um anschließend untersuchen zu können, was einzelne Personen leisten können, um die Arbeitsbedingungen im Kunst- und Kulturbereich fairer zu gestalten. Insbesondere soll die Studie das Vorhaben der Initiative „art but fair“ überprüfen, eine Selbstverpflichtung und ein Prüfsiegel für faire Kunst einzuführen. Als Teil der Studie wird für die Bereiche der Musik und Darstellenden Kunst eine 10-minütige Umfrage durchgeführt. Die Umfrage gibt Euch unter anderem die Möglichkeit, die Idee einer Selbstverpflichtung und eines Gütesiegels für faire Kunst zu bewerten. Hier geht es zur Umfrage: http://umfrage.artbutfair.org.
Deutscher Musikrat besorgt über soziale Bedingungen von Musikern
Das Deutsche Musikinformationszentrum (MIZ) hat Daten zur Beschäftigung und zur freiberuflichen Tätigkeit in Musikberufen veröffentlicht. Die Statistiken basieren auf regelmäßig erscheinenden Quellen der Bundesagentur für Arbeit, des Statistischen Bundesamtes und der Künstlersozialkasse. Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Die vom Deutschen Musikinformationszentrum zusammengestellten Daten machen die bedenkliche bis dramatische soziale Situation von Musikerinnen und Musikern deutlich. Gleichzeitig zeigen sie die dringende Notwendigkeit der gesellschaftlichen Bewusstseinsschärfung für den Wert kreativen Schaffens auf. Der Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse insbesondere in den kulturvermittelnden Berufen muss entgegen gewirkt werden. Die gesellschaftliche Wertschätzung für Musik und Kultur muss sich auch in den sozialen Rahmenbedingungen unserer Künstler widerspiegeln – nur so wird es weiterhin Nachwuchs geben, der sich im Bereich der Musik professionalisieren wird. Der Deutsche Musikrat begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes. Dies ist jedoch nur ein Schritt auf dem Weg zu einer langfristigen Sicherung der Künstlersozialversicherung. Ein nach oben variabler Bundeszuschuss muss genau so gegeben sein wie die Deckelung der Bagatellgrenze für kleine Unternehmen auf maximal € 450 pro Jahr im Sinne einer Beitragsgerechtigkeit für alle.“
Eine Zusammenfassung und Auswertung der Daten findet Ihr hier: www.miz.org/news_10975.html, alle Statistiken hier: www.miz.org/statistiken/bildung-ausbildung-s1502#6.
Popbüro Montagsseminare Frühjahr 2012
Endlich geschafft: Ihr habt die erste Gage in der Hand! Aber was jetzt? Muss man schon Steuern an das Finanzamt zahlen? Und welche Abgaben muss man als Clubbesitzer leisten? Diese und viele weitere Fragen werden Euch am 05.03.2012 bei „Steuern und Finanzen“, dem ersten Montagsseminar des Popbüros Stuttgart in diesem Jahr, von Dozentin Brigitte Greiner beantwortet. Danach folgen Seminare zu Musikvideoproduktion (12.03.), Businessplan (19.03.), Veranstaltungsmangement (26.03.), Suchmaschinen Optimierung (16.04.) u.v.m. jeweils von 17:45 und 21:45 Uhr. Die Teilnahme kostet 15.-€, Anmeldung erforderlich.