Neustart Kultur 2 fördert Livemusik & überregionale Festivals (Antragsbeginn: 02.05.22)

Am 2. Mai 2022 startet die zweite Antragsphase für das Programm zum „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals“. Veranstalter*innen und Festivalmacher*innen können in 15 Kategorien bis zu 800.000 Euro beantragen. Das Teilprogramm von NEUSTART KULTUR 2 fördert gezielt Livemusikkulturprojekte und ermöglicht damit das kulturelle Arbeiten auch unter den erschwerten Bedingungen in Folge der Pandemie. Der hohe Förderbedarf zeigte sich nicht zuletzt anhand der hohen Zahl an Antragsstellungen in der ersten Förderrunde. Die über 800 gestellten Anträge werden aktuell geprüft, erste Zusagen konnten bereits versandt werden. Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind auch förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen. Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich.
Neben dem Programm für Veranstalter*innen und Festivals wurde das Programm für Musikclubs für 2022 bereits neu aufgelegt. Auch hier können aktuell Anträge gestellt werden. Antragsstart: 2. Mai 2022, 10 Uhr

Um sich vorab über das Förderprogramm informieren zu können, könnt ihr an kostenlosen Infocalls teilnehmen. Die nächsten Infocalls finden statt am 04.05.2022 von 15:00 – 16:30 Uhr (Zoom-Link zur Teilnahme) und am 12.05.2022 von 11:00 – 12:30 Uhr (Zoom-Link zur Teilnahme). Es wird keine Anmeldung benötigt, einfach mit dem Browser oder der Zoom App einwählen.

01.05.2022

Berlin schreibt Spartenoffene Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen aus

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert und publikumswirksam sichtbar werden. Jede Sparte darf sich bewerben. Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteur*innen der Freien Szene gefördert werden. Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können. Die Vorhaben müssen in Berlin entwickelt und gezeigt werden, sowie mehrheitlich Berliner Künstler*innen beteiligen. Antragsberechtigt sind Reihen, Serien (Abfolge von min. 3 verschiedenen Veranstaltungen), Festivals und besondere Programmschwerpunkte (z.B. besondere Jubiläen). Frühester Projektbeginn ist voraussichtlich Oktober 2022. Die Bewerbungsfrist endet am 01. Juni 2022 um 18:00 Uhr.

13.04.2022

Neustart Kultur startet Förderprogramm für Festivals & bietet Infocalls an

Die Antragsphase für das Programm zum „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals“ startet am 7. Februar und endet am 31.03.2022. Das Programm mit einem Fördervolumen von bis zu 105 Millionen Euro richtet sich an Macher*innen von Musikfestivals und Veranstalter*innen von Konzerten. Kann ein regelmäßiger Spielbetrieb vor Pandemiebeginn nachgewiesen werden, können für die Wiederaufnahme der Konzertveranstaltungen Zuschüsse bis zu 800.000 Euro beantragt werden. Die maximale Fördersumme für sogenannte Umsonst & Draußen-Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung liegt bei 200.000 Euro. Zu folgenden Terminen bietet die Initiative Musik Infocalls an:

8. Februar 2022, 14-15:30 Uhr (Zoom-Link)
10. Februar 2022, 16-17:30 Uhr (Zoom-Link)
15. Februar 2022, 10-11:30 Uhr (Zoom-Link)

07.02.2022

Berliner Spartenoffene Förderung für Festivals und Reihen

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt Mittel zur Förderung von Festivals, Reihen und ähnlichen Vorhaben aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert und präsentiert werden. Ziel der vierjährigen Förderung ist es, Festivals und Reihen, die seit mehreren Jahren im Berliner Kulturkalender etabliert sind, sich in der Vergangenheit durch künstlerische Qualität, ein besonderes Profil und thematische Schwerpunktsetzung etabliert haben, langfristige Planungssicherheit zu verschaffen. Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine zweimalige öffentliche Förderung des Festivals oder der Reihe z.B. durch Land, Bund, EU innerhalb der letzten fünf Jahre. Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Mit einer Förderentscheidung ist im Frühjahr 2023 zu rechnen. Die Projekte können frühestens ab 1. Januar 2024 beginnen. Die Bewerbungsfrist für die vierjährige Förderung von Festivals und Reihen 2024 – 2027 endet am 28. Februar 2022 um 18:00 Uhr.

12.01.2022

Britische Initiative fordert „Safe Spaces Now“ auf Konzerten und Festivals

(Foto: Safe Spaces Now)

Veranstaltungsorte, Festivals, Studios und Arbeitsplätze sind zu oft keine sicheren Orte für Frauen, Mädchen und non-binäre Personen, schreiben die Organisator*innen der neuen Initiative der Musikindustrie „Safe Spaces Now“. Die britische Initiative hat es sich zum Ziel gesetzt, die Belästigung und den Missbrauen von Frauen* bei Konzerten und Festivals zu beenden. Denn einer Statistik zufolge haben mehr als 40% der Frauen unter 40 Jahren bei einer Liveveranstaltung bereits sexuelle Belästigung erlebt. Schlimmer noch, die Exekutivdirektorin von UN Women UK Claire Barnett führt kürzlich veröffentlichte Daten an, wonach nur 3% der 18-24jährigen Frauen noch nicht im öffentlichen Raum belästigt worden seien. Alle Hoffnungen auf eine Verhaltensänderung bei der neuen Generation junger Männer hätten sich nicht erfüllt. „It is not OK for women to be constantly worried about their safety at festivals, to make sure they always have phone chargers on them so they can call someone if they feel unsafe,“ werden die Organisator*innen in der Zeitung The Guardian zitiert. Den Anfang macht das Strawberries & Creem festival in Cambridge, das sich als erstes britisches Festival zu einem 50/50 Line-Up verpflichtet hat. Das Pilotprojekt mit UN Women UK will zeigen, wie Festivals mit neu gestalteten Räumen und besserer Ausbildung so ausgerichtet werden können, dass sie einladende, integrative und sichere Räme sind, in denen Menschen gemeinsam Musik genießen können. Barnett ist überzeugt, dass sich – ähnlich schnell wie bei den Rauchverboten in Innenräumen – eine Verhaltensänderung in der Zukunft erreichen lässt. Gerade die Wiedereröffnung nach dem Corona-Lockdown böte eine einmalige Chance, Livemusik von Grund auf neu zu „programmieren“.

18.08.2021

Eilt: Initiative Musik sucht Projektbetreuung (Bewerbung bis 22.03.21)

Zur Unterstützung der gemeinnützigen Geschäftsstelle sucht die Initiative Musik zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitkraft für die Projektbetreuung in dem Förderprogramm „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur (Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals)“ (m/w/d).

Ihre Aufgaben: Sie betreuen die Durchführung des monetären Förderprogramms für Veranstalter*innen und Festivals in Abstimmung mit der Projektleitung und den Projektpartnern der Regionalbüros. Dazu gehört u.a.:

  • Betreuung und Beratung der Fördernehmer*innen in ihrer Projektlaufzeit
  • Prüfung der Mittelabrufe und Verwendungsnachweise
  • Erstellung von Dokumentationen, Gesprächsprotokollen, Auswertungen, sowie Prüfungs- und Sachberichten

Bewerbungsschluss: 22.03.2021!

22.03.2021

Thüringen legt Corona-Hilfen für Kultur neu auf

Der Freistaat Thüringen unterstützt ab sofort Kulturfestivals, unabhängig von ihrer Rechtsform sowie weiterhin gemeinnützige Träger im Bereich der Soziokultur und freien Theater, die wegen der Corona-Pandemie finanziell in Not geraten sind. Die Hilfen werden als Billigkeitsleistung und nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die bisherige Richtlinie wurde um zwei wesentliche Punkte ergänzt: Zum einen werden neben gemeinnützigen Trägern im Bereich der Soziokultur und freien Theater alle Träger im Bereich der Kulturfestivals unabhängig von ihrer Rechtsform, die ihren Sitz oder eine Einrichtung in Thüringen haben, von der ab jetzt geltenden Richtlinie erfasst. Somit können auch kommunale und kommerzielle Festivals mit bis zu 200.000 Euro unterstützt werden. Zum anderen wird die Billigkeitsleistung zunächst für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 30. Juni 2021 gewährt. Damit können Antragsberechtigte, denen eine Beantragung für die letzten drei Monate nicht möglich war, rückwirkend Hilfen beantragen und so auch später erkennbar gewordene Defizite ausgleichen. Die Anträge auf Gewährung sind ab sofort bis zum 31. März 2021 für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 31.03.2021 sowie mit Antragstellung zum 15.06.2021 für den Zeitraum vom 01.04. bis 30.06.2021 unter Verwendung der vorgegebenen Formularebei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW) schriftlich einzureichen, über deren Bewilligung die Thüringer Aufbaubank entscheidet. Weitere Hinweise zu den Anforderungen und das Antragsformular sind auf der Webseite der LAG Soziokultur unter www.soziokultur-thueringen.de zu finden. Die Antragsteller müssen nicht Mitglied bei der LAG Soziokultur sein.

11.03.2021

Neustart Kultur für Musikclubs und Veranstalter*innen: Antragsfrist verlängert

Die Antragsfrist der Teilprojekte des Pakets NEUSTART KULTUR für Clubs und Veranstalter*innen ist noch einmal verlängert worden: Noch bis zum 30.11.2020 können Musikclub-Betreibende und Veranstalter*innen von Live-Musik und Festivals im Rahmen des Förderpakets Geld beantragen.

17.11.2020

NEUSTART KULTUR fördert Musikfestivals und Veranstalter*innen

Das Bundesprogramm NEUSTART KULTUR fördert in zwei Teilprogrammen Musikclubs, Musikfestivals und Livemusik-Veranstalter*innen. Spielstätten und Musikclubs können – gestaffelt nach der Publikumskapazität – Fördermittel bis zu einer Höhe von 150.000 Euro erhalten. Der Förderanteil beträgt dabei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Im Fokus stehen vor allem die Programmplanung sowie die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs, z.B. durch pandemiegerechte Formate zur Nachwuchsförderung und Gender Equality. Antragsberechtigt sind Betreiber*innen von Musikclubs mit einer Gesamtkapazität bis maximal 2.000 unbestuhlte Plätze und einer Veranstaltungsfläche von bis zu 1.000 qm. Sie müssen nachweisen, dass sie bis zur pandemiebedingten Schließung im März 2020, seit mindestens einem Jahr einen regelmäßigen und kuratierten Konzertbetrieb realisiert haben. Der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland LiveMusikKommission (LiveKomm) unterstützt die Initiative Musik dabei als Partner mit seiner fachlichen Expertise aus der Clubbranche. Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31. Oktober 2020. Die Anträge für die Förderung für Musikfestivals und Livemusik-Veranstalter*innen – ebenfalls gestaffelt bis zu einer Höhe von 150.000€ pro Antragssteller*in – starten am 06.09.2020. Telefonische Antragsberatung gibt die Initiative Musik ab dem 01.09.2020. Oder ihr schaut euch dieses kompakte Erklärvideo an:

 

25.08.2020

NEUSTART KULTUR für Musikfestivals und Veranstalter*innen

Für Veranstalter*innen von Musikfestivals und Livemusik-Programmen aller Genres stellt das Bundesprogramm Neustart Kultur 80 Millionen Euro an Fördermitteln bereit. Weitere Hilfs- und Fördermaßnahmen für Clubs und Livemusik-Spielstätten, Musikverlage und den Musikfachhandel sind geplant. Musikfestivals können durch das Förderprogramm bis zu 250.000 Euro erhalten, Veranstalter*innen von Livemusik-Programmen bis zu 800.000 Euro. Die Fördermittel dienen vor allem der Wiederaufnahme des Spielbetriebs. Auch alternative, pandemiegerechte Kulturerlebnisse sowie nachhaltige und barrierefreie Livemusik-Formate werden gefördert. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind ab dem 7. September 2020 auf der Website der Initiative Musik zu finden. Die Initiative Musik bietet ab dem 1. September 2020 dazu eine telefonische Beratung an.

19.08.2020

Hamburger Bands für „Euer Sound – Eure Bühne“ gesucht

Das Kulturfestival altonale findet in diesem Jahr vom 5. bis 21. Juni statt. Ein Programmpunkt widmet sich Hamburger Bands: Am 13. Juni von 14 bis 20 Uhr haben Bands aus Hamburg mit eigenen Songs Gelegenheit, auf der Bühne am Festivalszentrum zu spielen. Die Auswahl der Bands trifft eine Jury. Bewerbungsschluss, 01.03.2020

27.02.2020

Land Niedersachsen fördert mit 585.000 Euro die Musikszene

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) stärkt die Musikkultur in Niedersachsen in diesem Jahr mit insgesamt 585.000.-€. Gefördert werden Musikprojekte und Festivals wie z.B. das Morgenland Festival Osnabrück, das Jazzfestival Göttingen oder der Venner Folk Frühling, aber auch Nachwuchschöre und Ensembles der Neuen Musik. 32 Musikprojekte und Festivals in Niedersachsen profitieren von der Förderung. Sie erhalten insgesamt 450.000 Euro der zur Verfügung stehenden Landesmittel. Zusätzlich vergibt das MWK in den Jahren 2020 bis 2023 Konzeptionsförderungen für Nachwuchschöre und für exzellente Ensembles der Neuen Musik. Eine Liste der geförderten Projekte und Einrichtungen findet ihr hier: 20_01_22_Anlage Förderung Musik

22.01.2020