Kleine Musikclubs sind bei Energiekosten übermäßig belastet

Kleine Musikclubs in Deutschland stehen unter massivem finanziellem Druck, weil sie überdurchschnittlich hohe Energiekosten im Verhältnis zu größeren Spielstätten haben. Zu diesem Ergebnis kommt die erste bundesweite Umfrage von energiebezogenen Kennzahlen in Musikclubs, die der Bundesverband der Musikspielstätten LiveKomm in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Zukunft Feiern erhoben hat. Besonders betroffen sind kleinere Clubs mit einer Kapazität unter 200 Personen. Sie verzeichnen im Verhältnis zur Veranstaltungsanzahl und Fläche einen drei- bis viermal höheren Energieverbrauch als größere Venues, da die energetische Grundlast, etwa durch Getränkekühlung, Musikanlage, Licht- und Lüftungstechnik, unabhängig von der Gästezahl anfällt. “Diese finanzielle Mehrbelastung gefährdet das wirtschaftliche Überleben vieler Kulturbetriebe und damit die kulturelle Vielfalt der Clublandschaft.”, sagt Jette Krauß vom Clubkombinat Hamburg. „Die Headliner*innen von morgen stehen auf den kleinen Bühnen von heute. Doch ohne gezielte Förderung drohen viele dieser Orte zu verschwinden.“

Im Juni 2025 läuft zusätzlich die Projektförderung der Initiative Musik für das Netzwerk Zukunft Feiern aus. Das Projekt unterstützte bundesweit Clubs und Festivals auf ihrem Weg zu einem nachhaltigeren Kulturbetrieb durch zahlreiche Beratungsangebote, kostenlose Schulungen und Vernetzungstreffen. Die LiveKomm fordert daher die Einrichtung eines revolvierenden („sich wiederholenden“) Investitionsfonds für die Livemusikszene. Dieser solle gezielt energieeffiziente Maßnahmen in Clubs und auf Festivals finanzieren und vor allem kleinere Spielstätten entlasten. Das weiterhin aktive Netzwerk Zukunft Feiern ruft Clubs und Veranstaltende bundesweit dazu auf, sich dem Projekt anzuschließen, um weiterhin nachhaltige Lösungen für eine klimafreundliche und wirtschaftlich tragfähige Clubkultur zu entwicklen und umzusetzen.

24.06.2025

Kulturfonds Energie gestartet

Über den Kulturfonds Energie des Bundes können Kultureinrichtungen, z.B. Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen oder Bibliotheken, sowie Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen eine Unterstützung zur Abfederung der durch die Energiekrise verursachten Härten beantragen. Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Bei der Berechnung der Fördersumme werden die Wirkungen der Preisbremsen und das allgemeine Einsparziel von mindestens 20 % im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise berücksichtigt – der konkrete Nachweis einer bestimmten Einsparleistung wird jedoch nicht vorausgesetzt. Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Dieses vom Bund finanzierte und von Bund und Ländern entwickelte Hilfsprogramm baut auf den bereits erprobten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt durch die örtlich zuständigen Länder. Die Förderung unterscheidet zwei Fallgruppen: Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Künstler*innen individuell sind nicht antragsberechtigt.

17.04.2023

Vereine in Hessen können Ausgleich von Energie-Mehrkosten beantragen

Um die hohen Energiekosten infolge des Ukrainekriegs zu dämpfen, können gemeinnützige Vereine in Hessen ab 1. März 2023 einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für ihre Energiemehrkosten stellen. Die Landesregierung hatte das Hilfspaket im Dezember vergangenen Jahres aufgelegt, um dort passgenau und subsidiär helfen zu können, wo die vom Bund beschlossenen Hilfen zur Milderung der Energiekosten nicht wirken. Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen (in einigen Bereichen ist zusätzlich eine Dachverbandsmitgliedschaft zu beachten) können die Hilfe beantragen, wenn die Mehrkosten für Energie nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent und höchstens 5.000 Euro erstattet. In begründeten Härtefällen kann eine Ausgleichszahlung auch über den Höchstbetrag hinaus gewährt werden. Die Hilfen können rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2023 von Vereinen beantragt werden.

27.02.2023

Kulturfonds Energie unterstützt Kultureinrichtungen

Steigende Energiepreise gefährden den Erhalt von Kulturangeboten – aus diesem Grund haben Bund und Länder den Kulturfonds Energie des Bundes entwickelt. Insgesamt steht für den Förderzeitraum 01.01.2023 bis 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung. Über den Kulturfonds Energie des Bundes können Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende eine Unterstützung zur Abfederung der durch die Energiekrise verursachten Härten beantragen. Wer ist antragsberechtigt?

  • Zu den Kulturorten zählen: inländische, öffentliche und private Kultureinrichtungen inklusive Clubs und Musikspielstätten, deren Kulturprogramm nachweislich mindestens 80% der möglichen Auslastung ausmacht. Zu den Kulturorten zählen auch soziokulturelle Einrichtungen sowie Orte kultureller Bildung, die nicht an eine Hochschule angeschlossen sind.
  • Kulturveranstaltende können Anträge für ihre Veranstaltungen stellen, wenn sie für diese Tickets verkaufen und die Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die keine Kulturorte sind (d.h. Kulturveranstaltungen weniger als 80% ausmachen), stattfinden.

Festivals werden in dem Programm derzeit noch nicht berücksichtigt. Anträge für die erste Tranche (1. Januar bis 31. März 2023) müssen spätestens am 30. Juni 2023 eingereicht werden. Weitere Infos könnt ihr der Aufzeichung einer Online-Infosession hier entnehmen.

22.02.2023