Elbkulturfonds für Projekte ab 50.000 Euro

Der Elbkulturfonds der Behörde für Kultur und Medien fördert Projekte in verschiedenen Sparten von Performance, Musik bis Bildende Kunst könnt ihr eure Projekte einreichen. Wichtig ist: das Projekt sollte überwiegend in Hamburg erarbeitet werden und die Fördersumme sollte mindestens (!) 50.000 Euro betragen! Bewerbungsschluss: 01.06.2024
24.05.2024

Elbkulturfonds 2024 (Bewerbungsfrist: 01.06.23)

Mit 500.000 Euro unterstützt Hamburg im Rahmen des Elbkulturfonds Hamburger Künstler*innen, Gruppen und nicht-kommerzielle Projekte aus allen Bereichen der freien Kunst- und Kulturszene. Es werden Projekte der Sparten Bildende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater, Performance, Video, Fotografie, Kunst im öffentlichen Raum und Design gefördert – gerne auch spartenübergreifend. Ziel ist die Entwicklung und Vernetzung der Freien Szene Hamburgs mit überregionalen und internationalen Projekten und Künstler*innen. Eine fünfköpfige, unabhängige Jury entscheidet über die Vergabe der Fördergelder für 2024. Das Fördervolumen liegt pro Projekt in der Regel bei 50.000 bis 100.000 Euro. Die Behörde für Kultur und Medien begrüßt ausdrücklich Bewerbungen von Künstler*innen mit motorischen, visuellen, auditiven oder kognitiven Einschränkungen sowie Anträge, deren Projekte die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen oder fördern. Projektanträge können ab sofort hier eingereicht werden (Antragsschluss: 01.06.2023). Aktuell ist das digitale Antragsverfahren leider nicht vollständig barrierefrei; bei Bedarf kann per Mail Unterstützung bei der Antragstellung angefordert werden.

24.05.2023

Bewerbungsphase für den Hamburger Elbkulturfonds 2022 startet

Die Freie Szene ist von den pandemiebedingten Einschränkungen stark betroffen, da sie in besonderem Maße auf die Umsetzung einzelner Projekte angewiesen ist. Die Behörde für Kultur und Medien stockt daher auch dieses Jahr den Fonds um 250.000 Euro aus dem Corona Hilfspaket Kultur auf insgesamt 750.000 Euro auf. Gefördert werden nicht-kommerzielle Projekte aus allen Bereichen der freischaffenden Kunst- und Kulturszene. Projektanträge für den Elbkulturfonds können bis zum 1. Juni 2021 digital eingereicht werden. Freischaffende Künstler*innen können sich über das Online-Antragsverfahren auf die Projektförderung bewerben. Der Elbkulturfonds fördert interdisziplinäre Ansätze, die inspirieren, aufrütteln und gesellschaftspolitische Relevanz entfalten und sonst nicht realisiert werden könnten. Hierunter fallen Projektvorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Tanz, Performance, Architektur, Design, Fotografie und Literatur sowie spartenübergreifende Arbeiten, welche die Vielfalt des künstlerischen Schaffens in Hamburg auf einzigartige Weise abbilden. Eine fünfköpfige, unabhängige Fachjury entscheidet im dritten Quartal 2021 über die Vergabe der beantragten Fördergelder für das Kalenderjahr 2022. Das Fördervolumen soll pro Projekt etwa zwischen 50.000 bis 100.000 Euro liegen. Der Elbkulturfonds steht für Teilhabe und richtet sich gegen Benachteiligung. Die Behörde für Kultur und Medien begrüßt ausdrücklich Bewerbungen von Kunstschaffenden und Künstler*innen mit motorischen, visuellen, auditiven oder kognitiven Einschränkungen sowie Anträge, deren Projekte die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen oder fördern.

22.04.2021