Studie zur Lage von Soloselbstständigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft veröffentlicht

Kürzlich wurden die  Ergebnisse der Studie zur „Wirtschaftlichen und sozialen Lage von Soloselbstständigen und hybrid Erwerbstätigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW); dem öffentlichen Kulturbetrieb und Kulturberufen in Deutschland“ veröffentlicht. Die Studie wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) erstellt, um einen fundierten und detaillierten Überblick über die Situation zu bekommen und Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage von freischaffenden Künstler*innen zu identifizieren. Die Ergebnisse sind nicht gerade ermutigend, z.B. haben Soloselbstständige deutlich häufiger sehr niedrige Einkommen als Erwerbstätige insgesamt in Deutschland, und 40% haben keinerlei Rücklagen für das Alter. Die Einkommen der Frauen (bereinigt um den Erwerbsumfang) liegen im Durchschnitt 15 Prozent unter denen der Männer; bei in Vollzeit beschäftigten Frauen ist der Gender Pay Gap mit 24 Prozent sogar am höchsten. Als mögliche Maßnahmen schlägt das beauftragte Wirtschaftsforschungsunternehmen Prognos ein förderpolitisches Bekenntnis zu Honorar-Mindeststandards als Förderbedingung auf allen Förderebenen sowie den Ausbau der sozialen Sicherung vor. Ein Abbau geschlechtsspezifischer Ungleichheiten soll z. B. durch die Unterstützung der Sichtbarkeit von Künstlerinnen in allen Lebensphasen und die Förderfähigkeit von Kinderbetreuungskosten in Kunst- und Kulturförderprogrammen erreicht werden. Außerdem sollen die Wirtschaftsförderung und die Kunst- und Kulturförderung weiter ausgebaut und Angebote zum Berufseinstieg und zur Qualifizierung gemacht werden, in dem z.B. unternehmerische Aspekte in die Lehrpläne von Ausbildung und Studium integriert werden. Eine ausführliche Zusammenfassung der Ergebnisse findet ihr hier.

24.02.2025

Gender Pay Gap 2022 in ausgewählten künstlerischen Berufen in Deutschland

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat das Büro für Kulturwirtschaftsforschung (KWF) in Köln damit beauftragt, Daten der Künstlersozialkasse (KSK) mit Blick auf konkrete Zahlen zum Gender Pay Gap von selbstständigen Kulturschaffenden auszuwerten. Die Ergebnisse zeigen, dass Frauen, die in der KSK versichert sind, im Schnitt 24 Prozent weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. In der Sparte Musik beträgt der Geschlechterunterschied 23 Prozent. Der unbereinigte Gender Pay Gap liegt bei selbstständigen Kulturschaffenden (generell und in den Musikberufen) damit deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von 18 Prozent im Jahr 2022. Bei Musiklehrkräften sinkt die Lohnlücke kontinuierlich und liegt derzeit bei 14 Prozent. Allerdings sei das bei der KSK gemeldete Durchschnittseinkommen wie bei vielen anderen Berufen sehr gering. Weibliche Lehrkräfte verdienen laut Einkommensschätzung jährlich im im Schnitt 12.425 Euro, männliche 14.426 Euro. Aufgrund des geringen Einkommens nimmt die ver.di an, dass Musiklehrer*innen noch weiteren Beschäftigungsformen nachgehen müssen. In der bildenden Kunst und im Design ist über alle in der KSK gemeldeten Berufsgruppen die Lohnlücke mit insgesamt 30 Prozent noch höher als in der Sparte Musik. Ebenso gravierend sei die Lage im Bereich Theater und Film mit über 34 Prozent Einkommensunterschied zwischen den Geschlechtern.

26.04.2023

Jazzstudie 2022 zeigt prekäre Einkommenssituation und mangelnde soziale Absicherung von Jazzmusiker*innen

Am 1. Dezember wurde die Jazzstudie 2022 im Rahmen einer digitalen Veranstaltung im Gespräch mit Politik und Presse vorgestellt. Sie fußt auf einer großflächigen Onlinebefragung von rund 1.000 professionellen Jazzmusiker*innen und zusätzlichen Einzel- und Fokusgruppeninterviews und gibt einen tiefen Einblick in die Arbeits- und Lebensrealitäten in der deutschen Jazzszene. Die Studie zeigt, dass die deutsche Jazzszene von einer überwiegend prekären Einkommenssituation und von den existenzbedrohenden Auswirkungen der Coronapandemie stark gezeichnet ist, wie die Deutsche Jazzunion gestern in ihrer Pressemitteilung schreibt. Als deutlich erweiterte Anschlussstudie an die Jazzstudie 2016 zeichnet die neue Studie ein differenziertes Bild der aktuellen Lage. Neben wenigen leichten Verbesserungen habe sich die Einkommenssituation – in Relation zur Gesamtbevölkerung – weiter verschlechtert und der Abstand zum Bundesdurchschnittseinkommen sei größer geworden. Die Einschränkungen während der Coronapandemie hätten für einen drastischen Einbruch der Konzerttätigkeit und eine damit verbundene mentale Belastung gesorgt. Zudem hätten viele Befragte zu Recht Angst vor Altersarmut. „Die Jazzstudie 2022 zeigt in unmissverständlicher Deutlichkeit, dass wir dringend Wege zu einer funktionierenden Altersvorsorge für Jazzmusiker*innen finden müssen. Eine Anhebung des Gagenniveaus und der Unterrichtshonorare kann dabei ein wichtiger Baustein sein. Eine vielen Kolleg*innen drohende Altersarmut werden wir aber nur im Schulterschluss mit der Sozial- und Kulturpolitik abwenden können“, sagt Urs Johnen, Geschäftsführer der Deutschen Jazzunion und Co-Autor der Jazzstudie 2022. Erstmals wurden in der Jazzstudie 2022 auch Daten zu Diskriminierungserfahren und intersektionalen Benachteiligungen erhoben. Auch hier zeige sich politischer Handlungs- sowie weiterer Forschungsbedarf, so die Initiative weiter.

02.12.2022

Deutsche Jazzunion fordert Absenkung der Mindestgrenze für Grundrente

Die Deutsche Jazzunion warnt vor der Festlegung eines zu hohen Mindesteinkommens für die geplante Grundrente. Im Referentenentwurf der Bundesregierung ist als Bedingung für den Rentenzuschlag ein Jahreseinkommen von mindestens einem Drittel des bundesweiten Durchschnittseinkommens aller Arbeitnehmer*innen vorgesehen. Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt lag nach Veranschlagung der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2018 bei 37.873.-€. Die von der Bundesregierung finanzierte Jazzstudie 2016 belegt derweil eindrücklich, dass mehr als die Hälfte der Jazzmusiker*innen in Deutschland über ein Jahresbruttoeinkommen von weniger als 12.500.-€ verfügen und damit weniger als ein Drittel des bundesdeutschen Durchschnitts verdienen. Nikolaus Neuser, Vorsitzender der Deutschen Jazzunion: „Die im Referentenentwurf der Bundesregierung vorgesehene Bemessungsgrenze ist zu hoch und schließt zahlreiche Jazzmusiker*innen und andere Kreative von der Grundrente aus. Gerade diejenigen, die trotz prekärer Einkommensverhältnisse wichtige Beiträge für Kultur und Gesellschaft leisten, müssen bei einer staatlichen Grundrente berücksichtigt werden!“   
Die geplante Untergrenze würde Kreative aus vielen Bereichen in Kunst und Kultur treffen. So schreibt der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) in einem zur Mitzeichnung veröffentlichten Appell: „Viele Künstlerinnen und Künstler waren 35 Jahre voll berufstätig und erreichen dennoch nicht das verlangte Mindesteinkommen in dieser Zeit. Diese Arbeit mit Nebentätigkeit gleichzustellen degradiert die Lebensleistung derjenigen, die Kunst und Kultur schaffen und damit fundamental zum Zusammenhalt der Gesellschaft beitragen, jedoch immer noch nicht adäquat vergütet werden.“ Gemeinsam mit dem BBK und vielen anderen Verbänden fordert die Deutsche Jazzunion daher die Bundesregierung auf, die Bedingungen für die Grundrente an den Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse zu orientieren und auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken. Hier könnt ihr den BBK-Appell unterzeichnen.

10.02.2020