Deutscher Musikrat legt aktuelle Empfehlung zu Honoraruntergrenzen in der Kulturförderung des BKM vor
Um den langfristigen Folgen eines zu niedrigen Einkommens selbstständiger Musiker:innen entgegenzuwirken, gibt es seit Juli 2024 die Vorgabe des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Mindesthonorare zu zahlen, die zu mindestens 50 % durch den BKM finanziert werden. Der Deutsche Musikrat berät regelmäßig über Honoraruntergrenzen für den Konzertbereich im Kontext der öffentlichen Förderung und hat nun seine aktuelle Empfehlung für das Jahr 2026 vorgelegt. Rückwirkend zum 1. März 2026 empfiehlt der Deutsche Musikrat genreübergreifend Mindesthonorare von 350 Euro pro Tag für Proben und Konzerte.
KSK-Umfrage zu Einkommen durch Youtube & Co.
Die Umfrage mit fünf Fragen des KSK-Beirats möchte Daten, Fakten und Erkenntnisse zu den Einkommen erheben, die selbstständige Künstler*innen und Publizist*innen auf ausländischen Plattformen erzielen. Sie dient dazu, die KSK und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag zu unterstützen, die digitale Verwertung von künstlerischen Werken in die Künstlersozialabgabe einzubeziehen. Die Umfrage ist zunächst bis 31. Januar 2026 offen.

