VUT bestürzt über Entwurf zur Reform des Urheberrechts in Deutschland
Die Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG, kurz „DSM-Richtlinie“ genannt, verfolgt das Ziel, das Urheberrecht der Europäischen Union an die Erfordernisse der digitalen Gesellschaft anzupassen. Die Mitgliedsstaaten haben bis zum 7. Juni 2021 Zeit, die beschlossene Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
„Mit Blick auf den kürzlich im Kabinett verabschiedeten Entwurf zur Umsetzung der DSM-Richtlinie in Deutschland sind Verbände und Institutionen von Rechteinhabern verschiedener Branchen* bestürzt“, schrieb jetzt der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) in seiner Pressemitteilung vom 03.02.2021. Ihre in den vergangenen Wochen und Monaten vielfach vorgetragenen praxisbezogenen und rechtlichen Kritikpunkte am Text des BMJV seien – in der Essenz – nicht berücksichtigt worden. Der Entwurf schaffe ohne Not für Deutschland ein eigenes Regelungskonstrukt, stärke globale Online-Plattformen und schwäche die Rechtsposition von Kreativen und ihren Partnern: „Künftig sollen bis zu 15 Sekunden aus einem Musikstück, Filmwerk oder Laufbild, bis zu 160 Zeichen Text, 125 Kilobyte für Fotos und Grafiken gegen eine (geringe) kollektivierte Pauschalvergütung von jedem Menschen erlaubnis- und haftungsfrei öffentlich verwendet werden können – ausgewertet auf Plattformen, die damit in der Regel erhebliche Gewinne generieren“. Außerdem gefährde der Entwurf auch im Urhebervertragsrecht weithin akzeptierte Branchenlösungen und schaffe durch neuartige Berichtspflichten unverhältnismäßige Bürokratiekosten. Der VUT fordert deshalb eine dringende Nachbesserung, um eine drohende Benachteiligung Deutschlands im digitalen Binnenmarkt abzuwenden.