Musikalische Aktion #GoodPlayFairPay für höhere Honorare 09.09.2022

Am 9.9. findet um 9 Uhr in Mainz und Wiesbaden (und insgesamt 16 Landeshauptstädten) eine Aktion der Deutschen Orchestervereinigung für höhere Honorare statt. „Unser Verband engagiert sich seit langem im Rahmen der Kampagne #GoodPlayFairPay für faire Honorare für freischaffende Berufsmusiker*innen. Die Pandemie hat noch einmal überdeutlich gezeigt, wie dringend der Handlungsbedarf ist. In diesem Jahr haben wir nach dem viel beachteten Flashmob Ende April auf dem Rathausplatz in Münster mit 120 Mitwirkenden für September einen weiteren Meilenstein geplant (…) Damit fordern wir die Kulturminister*innen zur Schaffung verbindlicher Honorarmindeststandards bei öffentlich geförderten Projekten auf“, schreibt die Deutsche Orchestervereinigung in ihrer Ankündigung. Vor allen 16 Kulturministerien bzw. Senatsverwaltungen treten bundesweit zur selben Zeit am 9.9. um 9 Uhr Ensembles aus freischaffenden und festangestellten Berufsmusiker*innen auf. Gemeinsam und solidarisch fordern sie mit der extra für die Kampagne #GoodPlayFairPay entstandenen Fassung des Bach-Chorals Himmelschreiende Sünde aus der Markus-Passion einen gerechten Lohn für die hochqualifizierte musikalische Tätigkeit von Freischaffenden. Im Anschluss an die Musikaktion übergeben Aktive den Kulturminister*innen einen offenen Brief mit den DOV-Forderungen. Geht hin und nehmt teil (gerne mit Instrument)!

07.09.2022

DOV startet Stipendienprogramm #MusikerZukunft

Die Deutsche Orchester-Stiftung startete am 20. April 2021 Auszahlungen ihres Stipendienprogramms für freischaffende Musiker*innen. Das Programm #MusikerZukunft ist der zweite Teil der Spendenkampagne #MusikerNothilfe, die am 16. März 2020 – parallel zum ersten Corona Lockdown – begann. In 13 Monaten kamen über 5,1 Millionen Euro Spenden zusammen. Rund 2 Mio. Euro davon wurden bis Februar 2021 als Nothilfen für über 3500 notbedürftige Freischaffende aller musikalischen Stilrichtungen ausgezahlt. Auf das jetzt anlaufende Stipendienprogramm hatten sich erneut über 2500 freischaffende Musikerinnen und Musiker beworben. Mit den derzeit vorhandenen Mitteln können 1400 Stipendien finanziert werden. Die Arbeitsstipendien werden in Höhe von 2000 Euro für neue künstlerische Projekte gewährt und sollen neue Perspektiven ermöglichen. Die Anträge werden in chronologischer Reihenfolge geprüft und berücksichtigt. 1100 Anträge, die derzeit nicht berücksichtigt werden können, befinden sich auf einer Warteliste, die je nach Höhe der noch eingehenden Spendenmittel abgearbeitet werden wird. Um alle Antragsteller unterstützen zu können, würden bis zu 2 Mio. Euro weitere Spenden benötigt.

27.04.2021

DOV fordert Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Grundrechtsabwägung für den Kulturbereich

Seit Beginn der Pandemie vor nun einem Jahr setzen sich Kulturverbände unermüdlich dafür ein, dass die besonderen Belange der Kulturschaffenden in der Politik überhaupt wahrgenommen werden. Im November hat der Bundestag auf Druck des Deutschen Kulturrats und der DOV eine Neufassung des (InfSchG) verabschiedet, in die zum ersten Mal überhaupt im eine eigenständige Regelung für den Kulturbereich aufgenommen wurde. Dort wird explizit darauf verwiesen, dass bei Untersagungen oder Beschränkungen im Kulturbereich der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden muss. Es ist also gesetzlich vorgegeben, dass eine Grundrechtsabwägung vorgenommen werden muss: Das Grundrecht auf Kunstfreiheit ist verfassungsrechtlich geschützt und darf nicht einfach flächendeckend eingeschränkt werden. Nun hat die DOV geprüft, wo in Deutschland dieses Gesetz eingehalten wird. Es stellt sich heraus: In keinem einzigen Bundesland wird die vom Infektionsschutzgesetz zwingend vorgeschriebene Abwägung des Grundrechts auf Kunstfreiheit vorgenommen. Stattdessen sind unverändert flächendeckende Schließungen von Theatern, Konzert- und Opernhäusern völlig pauschal angeordnet. DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens nennt dies einen Skandal. Die DOV fordert die sofortige Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Grundrechtsabwägung.

19.03.2021

KulturLeben Berlin und DOV setzen Kampagne #MusikerFürMusikerBerlin fort

Die Kampagne #MusikerFürMusikerBerlin hat zum Ziel, während der Pandemie die kulturelle Teilhabe von Menschen in sozial schwierigen Situationen zu stärken und gleichzeitig in Not geratene freischaffende Berliner Musiker*innen zu unterstützen. Seit September 2020 gaben festangestellte Musiker*innen aus den großen Berliner Klangkörpern in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege 20 Freiluftkonzerte, die begeistert aufgenommen wurden. Mit den dort eingeworbenen Spenden werden Auftritte von Freischaffenden unterstützt. Die Konzerte starten voraussichtlich im März 2021 wieder – je nach Coronalage und Wetterverhältnissen. In einem kleinen Video stellt die Initiative einige der teilnehmenden Ensembles vor.

04.02.2021

Urheberrechtsreform – Sichtweisen der Künstlerverbände

In der aktuellen Debatte um die Anpassung des deutschen Urheberrechts an die Rechtslage der EU haben verschiedene Kulturverbände Anfang November ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf der Bundesregierung abgegeben. Die DOV weist darauf hin, dass die Einnahmen aus Streamingnutzungen bisher völlig an den Urhebern vorbeigehen. Für eine faire Vergütung fehlt die Rechtgrundlage im deutschen Urheberrechtsgesetz: In der Vergangenheit erhielten die Berechtigten über die GVL beim Verleih von CDs, Videos und DVDs eine Beteiligung aus der Videothekenabgabe. Inzwischen haben Streamingplattformen die Videotheken nahezu vollständig verdrängt, und diese Einnahmen sind faktisch auf Null zurückgegangen, während sich die Nutzungszahlen auf den Streamingplattformen vervielfacht haben. Die DOV fordert, diese Gerechtigkeitslücke schnell zu schließen. Die GVL selbst bekräftigt diese Kritik. Auch der Deutsche Musikrat fordert in seiner Stellungnahme die faire Beteiligung von Urheber*innen an der Nutzung ihrer Werke im Internet. Die Deutsche Jazzunion weist darauf hin, dass der vorgelegte Entwurf in einigen Punkten Abweichungen zur EU-Richtlinie enthält und fordert die Bundesregierung zu konsequenterer Umsetzung auf. Dabei kritisiert sie besonders die Bagatell-Schranke, Pastiche-Regelungen und mangelden Schutz vor mutwilligen Urheberrechtsverletzungen auf Plattformen mit User Generated Content. Die Deutsche Jazzunion unterstützt zudem den Vorschlag, einen allgemeinen Direktvergütungsanspruch für ausübende Künstler*innen im Urheberrechtsgesetz zu verankern. Auch der Komponistenverband äußert sich kritisch zu diesen Punkten.

18.11.2020

Verbände begrüßen fiktiven Unternehmer*innenlohn für November

Die Bundesregierung hat sich für November auf einen Ausgleich der Einnahmeausfälle im Kultur- und Veranstaltungsbereich für Betroffene des Teil-Lockdowns verständigt. Die Betroffenen sollen einen fiktiven Unternehmerlohn erhalten. Kulturunternehmen und Solo-Selbstständige würden 75 Prozent ihres Umsatzes als direkte Hilfe bekommen. Solo-Selbstständige könnten dabei wahlweise den Umsatz vom November 2019 ansetzen oder den monatlichen Durchschnittsverdienst des Vorjahrs. die Deutschte Orchestervereinigung und der Deutsche Kulturrat begrüßen diese Entscheideung, sehen aber noch Handlungsbedarf in der mittel- und langfristigen Unterstützung der Kulturschaffenden.

09.11.2020

DOV legt Mustervertrag für freie Musikprojekte vor

Die Deutsche Orchestervereinigung DOV hat erstmals einen Mustervertrag für freischaffende Musikprojekte veröffentlicht. Er dient als Vorlage, um einheitliche und transparente Vertragsbedingungen herzustellen. Damit legt sie einen Vorschlag für einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von Musiker*innen und Veranstalter*innen vor. Anregungen und Kommentare nehmen die Verantwortlichen unter gro.v1722046211od@th1722046211cer1722046211 entgegen. Sie verweisen im Mustervertrag auf die von der DOV vorgelegten Mindesthonorare für freie Musikprojekte, die sie im April veröffentlicht haben. Der Mustervertrag steht zum Download hier bereit.

09.09.2020

Tonkünstlerverband gibt Leitlinie für Honorarverhandlungen heraus

Der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg hat Ende letzten Jahres Honorarstandards veröffentlicht, die für Selbständige im pädagogischen und künstlerischen freien Musikberuf als Leitlinie für Honorarverhandlungen dienen sollen. Sie sollen zur Orientierung bei der eigenen Preisgestaltung und als Referenz für Auftraggeber*innen dienen. Die Zahlen entstanden nach ausführlicher Recherche und im Austausch mit anderen Verbänden im Musikbereich, wie etwa ver.di Musik, artbutfair oder der Deutschen Orchestervereinigung (DOV).

23.01.2019

BGH urteilt über zulässiges „häusliches Musizieren“

Der Bundesgerichtshof (BGH) veröffentlichte vor kurzem das Urteil im Rechtsstreit zum Trompetenspiel in einem Augsburger Reihenhaus (AZ: V ZR 143/17). Hausmusik müsse in gewissen Grenzen als übliche Freizeitbeschäftigung möglich sein, urteilte der Karlsruher BGH in dem Verfahren. Maßstab sei der verständige Durchschnittsmensch. Es komme allerdings immer auf den Einzelfall an. Die Art des Instruments, die wahrnehmbare Lautstärke im Nachbarhaus und mögliche Erkrankungen der Nachbarn müssten berücksichtigt werden. Der für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat hält 2-3 Stunden an Wochentagen und 1-2 Stunden an Sonn- und Feiertagen als Richtwert für angemessen. Dabei seien Ruhezeiten über Mittag und in der Nacht einzuhalten. Ob ein*e Berufsmusiker*in übe, spiele keine Rolle. „Er kann nicht mehr, aber auch nicht weniger Rechte haben„, sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann.

Der Senat verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück. Dieses hatte dem Musiker lediglich 10 Übungsstunden pro Woche werktags zu bestimmten Zeiten im Dachgeschoss und an maximal 8 Samstagen und Sonntagen je eine Stunde zugestanden. „Die Maßstäbe des Landgerichts sind zu streng„, sagte Stresemann. Auch über die Frage, ob der Trompeter weiterhin Schüler*innen zwei Stunden pro Woche unterrichten darf, muss das Landgericht neu entscheiden. Hier kommt es nach BGH-Auffassung auch darauf an, ob nur Tonleitern geübt werden und wie viele falsche Töne ein*e Schüler*in spielt.

Quelle: dpa

30.10.2018

Fokale Dystonie bei Musikern als Berufskrankheit anerkannt

Nach jahrelangem Einsatz von Betroffenen, ihren VertreterInnen und MedizinerInnen ist jetzt die sog. „fokale Dystonie“ als Berufskrankheit anerkannt worden. Dabei handelt es sich um eine motorische Störung beim Spielen eines Instruments, zum Beispiel Oboe oder Posaune. Weil Muskeln und Gefäße nicht mehr ihren normalen Spannungszustand haben, leiden Betroffene unter neurologischen Bewegungsstörungen. Im Extremfall können MusikerInnen ihr Instrument überhaupt nicht mehr spielen. Die Deutschen Orchestervereinigung (DOV) setzte sich lange für die Anerkennung der fokalen Dystonie als Berufskrankheit ein. „Für die Betroffenen ist das eine gute Botschaft. Jetzt sind sie finanziell besser abgesichert“, sagt DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens. „Auch psychologisch hilft es vielen bei der Heilung, wenn eine Krankheit aus dem Schatten der ausschließlich privaten Betroffenheit tritt.“

Fokale Dystonie ist eine von fünf Krankheiten, die mit der 4. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung anerkannt wurde. Damit folgte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den fachlichen Empfehlungen seines wissenschaftlichen Beirats. Die fokale Dystonie bei InstrumentalmusikerInnen betrifft ausschließlich professionell Musizierende, zum Beispiel OrchestermusikerInnen oder MusiklehrerInnen. Die Zahl erkrankter Musikerinnen und Musiker wächst, auch jüngere sind bereits betroffen. Zur Erkrankung führen zu wenig Ruhepausen, Erschöpfung, Konkurrenz und Leistungsdruck, aber auch dauerhafte Überlastung im privaten Bereich. „Bei der Genesung spielt es eine große Rolle, wie flexibel Arbeitgeber und Kollegen reagieren und wie sie Betroffene unterstützen“, sagt Mertens. Der Heilungsprozess ist meistens langwierig. „Auch in der Musikerausbildung sollten die Lehrkonzepte weiter angepasst werden. Neben Leistungsorientierung wird gesundheitliche Prophylaxe immer wichtiger, um das Entstehen von Krankheiten zu verhindern.“

27.08.2017

Höhere Honorare für Lehrbeauftragte an mehreren Musikhochschulen

Lehrbeauftragte an Musikhochschulen in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sollen mehr Geld erhalten. Dazu hat auch der intensive Dialog der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) mit Kultusministern, Parlamentariern und Hochschulrektoren beigetragen. „Seit langem setzen wir uns dafür ein, die prekäre Situation der Lehrbeauftragten zu beenden. Inzwischen ist in das Honorargefüge Bewegung gekommen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens.

Die bundesweit mehr als 85.000 Lehrbeauftragten an Universitäten und Hochschulen leisten in der Lehre die gleiche Arbeit wie ihre fest angestellten Kollegen, erzielen jedoch nur einen Bruchteil von deren Einkommen. Deshalb fordert die DOV vor allem eine Anpassung der Stundensätze an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.

An der Musikhochschule München wird es künftig nur noch zwei statt drei Honorargruppen für Lehrbeauftragte geben. Für den Bereich Begleitung und Korrepetition, der keine eigene Honorargruppe mehr bildet, bedeutet das eine Anhebung der Honorare. Künftig liegen die Honorare bei 36€ bzw. 45€. Für die beiden verbleibenden Gruppen ist das ein Plus von 15 bzw. 20 Prozent. In Nürnberg und Würzburg wurden ebenfalls Verbesserungen beschlossen.

Auch in Baden-Württemberg liegen konkrete Ergebnisse vor. An der Musikhochschule Karlsruhe sollen die Honorare bis zum Jahr 2020 in mehreren Stufen um insgesamt 20 Prozent angehoben werden. In Stuttgart sollen Lehrbeauftragte mit Pflichtfachunterricht künftig 40€ statt wie bislang 30€ erhalten, nach 5 Jahren 45€ statt 35€. Für Lehrbeauftragte mit Hauptfachunterricht soll der Honorarsatz von 40€ bzw. 45€ auf 50€ steigen.

Erfolgsmeldungen aus Nordrhein-Westfalen gab es bereits im vergangenen Jahr. Für alle Lehrbeauftragten an Musikhochschulen stiegen die Honorare um 2,95 Prozent, was der Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst für das Jahr 2014 entspricht.

(Quelle: www.miz.org)

29.07.2015

Bundesweiter Aktionstag der Lehrbeauftragten gegen prekäre Situation an Hochschulen

An vielen Hochschulen in ganz Deutschland machen Lehrbeauftragte in den nächsten Tagen auf ihre prekäre Situation aufmerksam. „Die finanzielle, rechtliche und soziale Lage der Lehrbeauftragten muss sich endlich verbessern. Mit ihren Aktionen wollen die Betroffenen die Politik und die Hochschulen zum Handeln bewegen“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung e.V. (DOV). Daher rufen die Deutsche Orchestervereinigung e.V. und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gemeinsam mit den Bundeskonferenzen der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen und der Sprachlehrbeauftragten an Hochschulen (bklm, bksl) am 06. November zum bundesweiten Aktionstag auf. In einer gemeinsamen Resolution, die am Aktionstag bundesweit verbreitet wird, fordern die Lehrbeauftragten die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse, die Anpassung der Stundensätze für Lehrbeauftragte an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst sowie mehr Wahl- und Mitbestimmungsrechte. Darüber hinaus müsse die Grundfinanzierung der Hochschulen entsprechend aufgestockt werden.
Die bundesweit mehr als 85.000 Lehrbeauftragten leisten in der Lehre die gleiche Arbeit wie ihre fest angestellten Kollegen und Kolleginnen, erzielen jedoch nur einen Bruchteil von deren Einkommen. „Ohne Lehrbeauftragte würde der Lehrbetrieb an vielen Hochschulen zusammenbrechen. Es ist ein Skandal, dass Länder und Hochschulen zum Teil über die Hälfte des regulären Lehrangebots durch Lehrbeauftragte zum Billigtarif und ohne jeden arbeitsrechtlichen Schutz erbringen lassen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss auch an den Hochschulen gelten“, erklärt David Bowskill, der Vorsitzende der Abteilung Wissenschaft der GEW BERLIN. „Deutschland ist berühmt für seine erstklassige Ausbildung von Musikern. Studierende aus aller Welt kommen deshalb zu uns. Die Landesregierungen sind jedoch nicht bereit, einen großen Teil der Ausbilder dafür angemessen zu honorieren“, sagt Karola Theill, Mitglied der Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (bklm). Lehrbeauftragte an der Hochschule für Musik und Tanz Rostock zum Beispiel verdienen im Schnitt 30 Euro pro Stunde. Sie dürfen aber nur neun Stunden pro Woche unterrichten und bekommen ihr Honorar nur während der Vorlesungszeit, also ca. 30 Wochen im Jahr. Rechnet man Steuern und Sozialabgaben ab, bleibt unterm Strich kaum etwas übrig. „Deshalb fordern wir feste Stellen oder entsprechend angepasste Honorare“, sagt Theill.
Lehrbeauftragte haben kein Arbeitsverhältnis mit der Hochschule, sie sind daher arbeits- und sozialrechtlich größtenteils nicht abgesichert (u.a. kein Geld im Krankheitsfall und in der vorlesungsfreien Zeit, kein Kündigungsschutz, kein Mutterschutz). Die Lehraufträge werden i.d.R. nur für ein Semester erteilt und können jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen oder ohne Begründung nicht wieder erteilt werden. Die Bezahlung erfolgt nicht monatlich, sondern erst zum Ende des Semesters. Die kollektive Wahrnehmung der Interessen von Lehrbeauftragten ist bislang schwierig, da sie im Gegensatz zu anderen Hochschulangehörigen kaum über Wahl- und Mitbestimmungsrechte verfügen. Mit dem bundesweiten Aktionstag setzen die Lehrbeauftragten der GEW, der DOV sowie der und bkls und bklm ein deutliches Signal in Richtung Politik und Verwaltung, ihre berechtigen Anliegen künftig gemeinsam zu vertreten.

(Quelle: http://www.miz.org)

29.10.2014