„Jazz@Undesigned 2019“ sucht Nachwuchs-Ensembles aus NRW

„Jazz@Undesigned 2019“ heißt der Wettbewerb der „Werner Richard – Dr. Carl Dörken Stiftung“, bei dem man sich noch bis zum 31. Januar 2019 bewerben kann. Zielgruppe sind Ensembles ab drei Musiker*innen mit dem Höchstalter von 27 Jahren, deren Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen sein muss. Zugelassen sind alle Jazzstile, Eigenkompositionen erwünscht. Den drei Preisträgerbands winken drei bis vier Auftritte in renommierten Jazzclubs und Konzerthäusern, die von der Stiftung vermittelt und betreut werden, jeder Auftritt wird mit 1.500.-€ gefördert. Jede Band muss über ein Programm von ca. 45 Minuten verfügen, beim Vorspiel am 30. März vor einer fachkundigen Jury in Herdecke spielt jede Band 20 Minuten. Näheres zur schriftlichen Bewerbung und zu den Teilnahmebedingungen findet sich auf der Stiftungs-Site im Netz.

22.10.2018

Jazz@undesigned 2016: Jazzwettbewerb vergibt Auftritts-Stipendium 2016

Trotz der allgegenwärtigen Präsenz kommerzieller Pop- und Rockmusik ist Jazz nach wie vor ein wichtiger künstlerischer und experimenteller Gegenentwurf zum Mainstream. Seine instrumentale, kompositorische und improvisatorische Umsetzung erfordert ein hohes Maß an Kreativität. Jazz ist neben der Wahrung traditioneller Stile innovativ und nicht immer kompatibel mit dem medialen Massengeschmack. Oftmals mangelt es an öffentlicher Aufmerksamkeit, was junge enthusiastische Talente anbelangt, die mit hohem Idealismus diesen innermusikalisch motivierten Weg beschreiten. Diesen Idealismus zu honorieren, durch die Schaffung von Auftrittsmöglichkeiten zu konsolidieren und ins Bewusstsein eines breiteren Publikums zu rufen, ist ein wichtiger Aspekt des Wettbewerbs Jazz@undesigned 2016. Mit diesem fördert die Werner Richard – Dr. Carl Dörken Stiftung erstmals in 2016 einmal jährlich junge JazzmusikerInnen mit einem Auftritts-Stipendium. Alle Jazz-Ensembles ab 3 MusikerInnen, die nicht älter als 27 Jahre alt sind und ihren Lebensmittelpunkt in NRW haben, können sich bis zum 31.01.2016 per Mail oder Post bewerben. Zugelassen sind alle Stile des Jazz, Eigenkompositionen sind erwünscht. Jede Band muss über ein Programm von ca. 45 Minuten verfügen. Die Vorspieldauer vor einer fachkundigen Jury beträgt max. 20 Minuten. Ein anschließendes ca. 15-minütiges Gespräch bietet Gelegenheit zum Austausch über die vorgestellten Stücke.
Es werden 3 Preisträgerbands ausgewählt. Diesen Preisträgern vermittelt die Stiftung 3-4 Auftritte in renommierten Jazzclubs und Konzerthäusern. Bei der Durchführung dieser Auftritte ist sie der Ansprechpartner für die MusikerInnen. Jeder Auftritt wird mit 1500.- € pro Band gefördert.

24.11.2015