Deutscher Jazzpreis: jetzt bewerben (Bewerbungsschluss: 10.01.2021)

Jazz aus Deutschland ist ein weltweit beachtetes Aushängeschild und mehr denn je auf der Höhe unserer Zeit: Seine Akteur*innen leben und vermitteln kulturelle Vielfalt auf der Bühne und in der Lehre, im Kulturmanagement ebenso wie in der Tonträgerproduktion. Künstler*innen im Jazz und der improvisierten Musik sind hochgradig mobil, bilden Netzwerke, entwickeln neue Konzepte und Formate für die Aufführung, Aufzeichnung und Verbreitung. Um diese Innovationskraft in all ihren Facetten auszuzeichnen hat Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), den Deutschen Jazzpreis ausgelobt. Dieser wird im Juni 2021 erstmals verliehen und soll sich als jährlich wiederkehrende Veranstaltung etablieren. In 31 Kategorien werden besondere nationale wie internationale künstlerische Leistungen im Jazz prämiert. Im Mittelpunkt stehen dabei die Musiker*innen, für die es insgesamt 17 Auszeichnungen geben wird. Darüber hinaus werden in vier weiteren Hauptkategorien 14 Auszeichnungen für „Aufnahme/Produktion“, „Live“, „Komposition/Arrangement“ sowie drei Sonderpreise verliehen. Die Auszeichnungen sind mit mindestens 10.000 Euro dotiert. Am 7. Dezember wurde die Bewerbungsphase für den Deutschen Jazzpreis gestartet, die bis zum 10. Januar dauern wird. Wer sich für was bewerben kann, erfahrt ihr in der Programmbeschreibung auf der Homepage des Veranstalters, der Initiative Musik, hier geht es zur Bewerbung.

11.12.2020

UDJ stellt Maßnahmen zur Gleichstellung vor

Nach der auf dem 24. UDJ-Jazzforum veröffentlichten Gemeinsamen Erklärung zur Gleichstellung von Frauen im Jazz, die inzwischen von mehr als 250 Menschen und Institutionen unterzeichnet wurde, stellt die UDJ als Vertretung der Jazzmusiker*innen auf Bundesebene nun konkrete Maßnahmen zur Umsetzung vor.

Ein besonderes Zeichen will die UDJ mit einer Änderung der Modalitäten beim Deutschen Jazzpreis, dem Albert-Mangelsdorff-Preis setzen: Die Vergabe des Preises wird zukünftig durch eine paritätisch zwischen Frauen und Männern besetzte Jury erfolgen. Darüber hinaus wird bei der Auswahl der Preisträger*innen ein Wechsel zwischen Frauen und Männern festgeschrieben. Damit soll Chancengleichheit hergestellt und die Repräsentanz von Frauen in der öffentlichen Wahrnehmung und als Vorbilder im Jazz erhöht werden.

Auch in Gremien, an denen die UDJ beteiligt ist, soll für die Einführung einer Paritätischen Besetzung geworben werden. Für das Kuratorium des Musikfonds e.V. konnte dies jüngst bereits erreicht werden.

Mit dem Beratungs- und Vernetzungsprogramm UDJ-Vertrauenskollegin können junge Jazzmusikerinnen in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung ab sofort auf ein Netzwerk von erfahrenen Kolleginnen aus ganz Deutschland zurückgreifen. Konkret stehen 15 erfahrene Jazzmusikerinnen als UDJ-Mitglieder jungen Frauen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Zu den Vertrauenskolleginnen zählen unter anderem Julia Hülsmann, Angelika Niescier und Shannon Barnett.

Von der Politik fordern die Jazzmusiker*innen Unterstützung bei der Einrichtung eines „Frauenbüro Jazz“, bei der spezifischen Förderung von Nachwuchs-Jazzmusikerinnen sowie ein Programm für Jazzmusiker*innen mit Kindern. In einem Prozess über die kommenden Monate wird die UDJ weiter am Thema Gleichstellung arbeiten. Dabei wird es unter anderem eine Nachauswertung der Jazzstudie 2016 unter Aspekten der Geschlechtergerechtigkeit sowie mehrere Panels und Veranstaltungen zum Thema geben. Gefördert wird dieses Programm unter anderen von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Die Gemeinsame Erklärung zur Gleichstellung von Frauen im Jazz kann weiterhin unter www.u-d-j.de/gleichstellung mitgezeichnet werden.

30.10.2018