Deutsche Jazzunion fordert Aufrechterhaltung der Lehre an Musikschulen und Musikhochschulen in Coronakrise

Die Deutsche Jazzunion warnt vor einer Verschärfung der wirtschaftlichen Situation für Honorarkräfte an deutschen Musikschulen und Musikhochschulen. Sie fordert Politik und Institutsleitungen auf, Planungssicherheit für Lehrende, Studierende und Schüler*innen trotz der coronabedingten Verschiebung des Semesterstarts zu schaffen. Um den Unterricht an Musikschulen und -hochschulen in der Coronakrise aufrechtzuerhalten, müssen Politik und Ausbildungsinstitutionen die Rahmenbedingungen für zeitgemäße Lehrangebote mittels E-Learning schaffen.

Honorarkräfte leisten einen wesentlichen Teil der Musiklehre an deutschen Ausbildungsinstituten. Aufgeschobene Honorarverträge und Nichtvergabe von Lehraufträgen für das Sommersemester gefährden die wirtschaftliche Existenz vieler Lehrender angesichts kurzfristiger Verträge und stundenbasierter Abrechnung zusätzlich. Die Einnahmen aus Unterrichtstätigkeit stellen für einen Großteil der Honorarkräfte einen existentiellen Teil des Einkommens dar, so etwa für 80% der Lehrbeauftragten im Jazzbereich.

Die prekäre Situation der Lehrbeauftragten im Fachbereich Jazz an Musikhochschulen wird von den Ergebnissen einer Umfrage bestätigt, die die Deutsche Jazzunion in Abstimmung mit der Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (bklm) durchgeführt hat. Die Ergebnisse zeigen dringenden Verbesserungsbedarf schon im Normalbetrieb – etwa hinsichtlich der Honorierung und der sozialen Absicherung. So müssen Honorarkräfte in aller Regel selbst für die Sozialversicherung aufkommen, haben keine Fortzahlung im Krankheitsfall und meist nur Planungssicherheit für ein Semester.

Eine vorläufige Auswertung der Umfrage zur Situation der Lehrbeauftragten an deutschen Musikhochschulen im Fachbereich Jazz findet sich hier.

30.03.2020

Deutsche Jazzunion fordert unbürokratisches Grundeinkommen als Corona-Soforthilfe

Die Deutsche Jazzunion schließt sich der Forderung des Deutschen Musikrats nach einer unbürokratischen Auszahlung von Soforthilfen in Form eines befristeten Grundeinkommens für Musiker*innen. Sie begrüßt zwar die von der Bundesregierung angekündigten „Soforthilfen für Solo-Selbstständige, kleine Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe“ in der Corona-Krise. Allerdings seien zahlreiche Fragen weiterhin offen. Die Deutsche Jazzunion fordert darum die Bundesregierung auf, die Lebens- und Arbeitssituation von Jazzmusiker*innen und anderen Kunst- und Kulturschaffenden bei der Detailplanung und Umsetzung der Soforthilfen zu berücksichtigen.

In einem offenen Brief hat die Deutsche Jazzunion Politik und Musikwirtschaft zu Solidarität aufgerufen und auf die existenzbedrohenden Verdienstausfälle für Jazzmusiker*innen hingewiesen. Auf Basis der Daten der von der Bundesregierung finanzierten Jazzstudie 2016 geht die Deutsche Jazzunion davon aus, dass für bis zu 70% der Jazzmusiker*innen mit einem Betrag von mindestens 1.000 Euro/Monat kurzfristige Liquidität gewährleistet werden kann.

Bei größeren Verdienstausfällen sollen auch entsprechend höhere Hilfszahlungen beantragt werden können. Langfristig entstehende Folge-Einnahmenausfälle durch ausbleibende CD-Verkäufe, GEMA-Vergütungen und vieles mehr sowie Einbußen durch ausbleibende Folgeengagements müssen ebenso berücksichtigt werden wie getätigte Ausgaben, zu denen u.a. Reisekosten, Visakosten, Werbung und Proberaummieten zählen.

Besondere Unterstützung benötigen Musiker*innen mit Kindern, die aktuell eine zusätzliche Belastung haben und von den Folgekosten besonders betroffen werden.

Die Deutsche Jazzunion hat der Bundesregierung Mitwirkung bei der konkreten Ausgestaltung der Soforthilfe-Maßnahmen angeboten, um der Realität in der Jazzszene möglichst gerecht werden zu können. Diese Zusammenarbeit hat sich bereits in vielen erfolgreichen Projekten wie dem Spielstättenprogrammpreis APPLAUS oder dem Musikfonds bewährt.

25.03.2020

Deutsche Jazzunion fordert Absenkung der Mindestgrenze für die Grundrente

In einer Stellungnahme warnt die deutsche Jazzunion vor der Festlegung eines zu hohen Mindesteinkommens für die geplante Grundrente. Im Referentenentwurf der Bundesregierung ist als Bedingung für den Rentenzuschlag ein Jahreseinkommen von mindestens einem Drittel des bundesweiten Durchschnittseinkommens aller Arbeitnehmer*innen vorgesehen. Damit schließe sie zahlreiche Jazzmusiker*innen und andere Kreative von der Grundrente aus.

Auch der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) fordert in einem zur Mitzeichnung veröffentlichten Appell, die Bedingungen für die Grundrente an den Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse zu orientieren und auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken.

18.02.2020

Deutsche Jazzunion fordert Absenkung der Mindestgrenze für Grundrente

Die Deutsche Jazzunion warnt vor der Festlegung eines zu hohen Mindesteinkommens für die geplante Grundrente. Im Referentenentwurf der Bundesregierung ist als Bedingung für den Rentenzuschlag ein Jahreseinkommen von mindestens einem Drittel des bundesweiten Durchschnittseinkommens aller Arbeitnehmer*innen vorgesehen. Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt lag nach Veranschlagung der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2018 bei 37.873.-€. Die von der Bundesregierung finanzierte Jazzstudie 2016 belegt derweil eindrücklich, dass mehr als die Hälfte der Jazzmusiker*innen in Deutschland über ein Jahresbruttoeinkommen von weniger als 12.500.-€ verfügen und damit weniger als ein Drittel des bundesdeutschen Durchschnitts verdienen. Nikolaus Neuser, Vorsitzender der Deutschen Jazzunion: „Die im Referentenentwurf der Bundesregierung vorgesehene Bemessungsgrenze ist zu hoch und schließt zahlreiche Jazzmusiker*innen und andere Kreative von der Grundrente aus. Gerade diejenigen, die trotz prekärer Einkommensverhältnisse wichtige Beiträge für Kultur und Gesellschaft leisten, müssen bei einer staatlichen Grundrente berücksichtigt werden!“   
Die geplante Untergrenze würde Kreative aus vielen Bereichen in Kunst und Kultur treffen. So schreibt der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) in einem zur Mitzeichnung veröffentlichten Appell: „Viele Künstlerinnen und Künstler waren 35 Jahre voll berufstätig und erreichen dennoch nicht das verlangte Mindesteinkommen in dieser Zeit. Diese Arbeit mit Nebentätigkeit gleichzustellen degradiert die Lebensleistung derjenigen, die Kunst und Kultur schaffen und damit fundamental zum Zusammenhalt der Gesellschaft beitragen, jedoch immer noch nicht adäquat vergütet werden.“ Gemeinsam mit dem BBK und vielen anderen Verbänden fordert die Deutsche Jazzunion daher die Bundesregierung auf, die Bedingungen für die Grundrente an den Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse zu orientieren und auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken. Hier könnt ihr den BBK-Appell unterzeichnen.

10.02.2020

Berlin will Zentrum für Jazz und improvisierte Musik gründen

Vertreter*innen der deutschen Jazzszene begrüßen die Ankündigung des Berliner Senats, in der Alten Münze Berlin ein einzigartiges Zentrum für Jazz und improvisierte Musik mit bundesweiter und internationaler Strahlkraft entstehen zu lassen. Grundlage war ein gemeinsames Konzept, das die Deutsche Jazzunion, die IG Jazz Berlin und Till Brönner unter Beteiligung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) nach einem intensiven mehrjährigen partizipativen Diskurs entwickelt haben. Die Stadt verspricht sich davon eine fest in der Szene verankerte Institution, die sich gegenüber anderen Sparten der freien Musikszenen wie zeitgenössische Musikgenres, experimentelle Popmusik oder transkulturelle Musik öffnet, wie es in einer Mitteilung vom Montag heißt. Das Areal der Alten Münze umfasst insgesamt 15.500 Quadratmeter. Welche weiteren Nutzer außer dem Zentrum für Jazz und improvisierte Musik einziehen werden, ist noch offen. Ab 2023 soll die Alte Münze saniert werden und drei Jahre später fertig sein.

Kritik kommt allerdings von der Initiative Neue Musik Berlin. Mit der Entscheidung habe Berlin die einmalige Chance vergeben, die Alte Münze zu einem zukunftsweisenden Ort der Freien Musik-, Kunst- und Kulturszene zu entwickeln: „Dieser Richtungsentscheid der Senatsverwaltung ist fatal, grenzt er doch große Teile der Freien, experimentellen Musikszenen Berlins – die Neue Musik, die Klangkunst, das zeitgenössische Musiktheater, die elektroakustische Musik, die experimentelle Pop- und Clubmusik bis hin zur Freien alten Musikszene – von vornherein als gleichberechtigte Partner aus. Alle diese Genres bedürfen genauso wie der Jazz dringend neu zu schaffender musikgeeigneter Produktions- und Präsentationsräume in Berlin.“

22.01.2020

UDJ benennt sich um: Deutsche Jazzunion

Die Interessenvertretung der Jazzmusiker*innen in Deutschland hat einen neuen Namen. Die Mitglieder des 1973 gegründeten Verbands beschlossen auf ihrer Mitgliederversammlung in Bremen, den Namen „Union Deutscher Jazzmusiker“ in „Deutsche Jazzunion“ zu ändern. Mit der Namensänderung trägt der Verband als Sprachrohr der Jazzmusiker*innen in Deutschland der großen Vielfalt von Jazzschaffenden in Deutschland Rechnung. „Mit dem neuen Namen „Deutsche Jazzunion“ bringen wir ganz klar zum Ausdruck, dass die Gleichberechtigung von Jazzschaffenden jeglichen Geschlechts eine Selbstverständlichkeit ist, für die wir alle gemeinsam eintreten!“, sagte Nikolaus Neuser, Vorsitzender der Deutschen Jazzunion. „Zudem machen wir damit deutlich, dass wir uns keineswegs nur für deutsche Kolleginnen und Kollegen einsetzen, sondern für die Belange aller Musikerinnen und Musiker, die zur hiesigen Jazzszene gehören – egal, welcher Herkunft.“

Der Namensänderung war die Veröffentlichung einer gemeinsamen Erklärung zur Gleichstellung von Frauen im Jazz im Herbst 2018 vorausgegangen, der sich über 450 Personen und Institutionen der Jazzszene angeschlossen haben (und die weiterhin unterzeichnet werden kann). Die Deutsche Jazzunion hatte in der Folge konkrete Maßnahmen umgesetzt. Unter anderem wurde beschlossen, den renommierten Albert-Mangelsdorff-Preis ab 2019 im festgeschriebenen Wechsel an Männer und Frauen zu vergeben. Zu den Maßnahmen gehört außerdem eine Selbstverpflichtung zur Parität in Jurys und Gremien sowie die Einrichtung eines Vertrauenskolleginnen-Programms für Jazzmusikerinnen.

27.05.2019