Charité befürwortet volle Säle bei Klassikveranstaltungen

Mit einem verpflichtenden Mund-Nase-Schutz für alle Besucher*innen während der gesamten Veranstaltung könnten sämtliche Plätze bei Klassikkonzerten und Opernhäusern besetzt werden. Eine entsprechende Empfehlung haben die Charité Institute für Sozialmedizin und Epidemiologie sowie für Hygiene und Umweltmedizin zum Publikumsbetrieb während der Covid-19-Pandemie herausgegeben. Bedingungen für einen vollbesetzten Saal seien zudem zwingend die Einhaltung der üblichen Hygieneregeln, eine ausreichende Belüftung bzw. HEPA-Filter, die regelmäßige Desinfektion von Kontaktflächen, Abstandsregeln in gemeinschaftlich genutzten Bereichen wie z. B. Foyers und Sanitärräumen, eine kontaktlose Ticketkontrolle, die Hinterlegung von Kontaktdaten sowie der Verzicht auf Catering.

Der Direktor des Instituts für Sozialmedizin und Epidemiologie der Charité, Prof. Dr. Stefan Willich, sagte im Inforadio vom rbb: „Das Publikum von Klassikveranstaltungen ist diszipliniert und hat ein aufgeklärtes Verständnis für gesundheitliche Zusammenhänge. Zudem wird während der Konzerte nicht gesprochen. Wir haben deshalb ein spezifisches Konzept für Klassikveranstaltungen in Coronazeiten entwickelt. Der Wunsch des Publikums nach dem direkten Konzerterlebnis ist groß. Mit einer strengen Maskenpflicht sowie den weiteren Schutzmaßnahmen ist ein sicherer Konzert- und Opernbetrieb auch in vollbesetzten Sälen möglich.“

17.08.2020

Call for proposals: Music Moves Europe 2020

Mit der Initiative Music Moves Europe stellt die Europäische Kommission einen spezifischen Förderbereich für den Musiksektor ab 2021 innerhalb von KREATIVES EUROPA KULTUR vor. Wie sich die europäische Musikszene besser gegen solche Krisen wie die Coronakrise wappnen, sich nach Covid-19 zukunftsfähiger und nachhaltiger entwickeln kann, darum geht es bei dem nächsten geplanten Programm „Music Moves Europe: Boosting European music diversity and talent“. Dafür ist jetzt ein Call for Proposals ausgeschrieben, für den bis 30.09.2020 Vorschläge eingereicht werden können.

10.08.2020

RESTART-19 simuliert Konzertszenarien und sucht Teilnehmer*innen

Keine*r weiß, wie lange die Abstandsregelungen wegen Covid-19 noch bestehen bleiben und so lange wird die Livemusik- und Clubszene noch heftig darben. Um das Risiko für eine Ansteckung in verschiedenen Szenarien zu untersuchen und besser zu verstehen, beginnt daher in Kürze ein Forschungsprojekt der Universitätsmedizin Halle (Saale). RESTART-19 steht für „Risk prEdiction of indoor SporTs And cultuRe events for the Transmission of COVID-19“ und hat zum Ziel, das Risiko eines Ausbruchs mit COVID-19 durch Hallen-Großveranstaltung zu simulieren und dabei Rahmenbedingungen zu erforschen, unter denen solche Veranstaltungen trotz Pandemie wieder durchgeführt werden können, ohne eine Gefährdung der Bevölkerung zu riskieren. Die Studie sucht dafür gesunde Proband*innen zwischen 18-50 Jahren, die bereit sind, am 22.08.2020 in der Zeit von 8-18 Uhr ein Konzert von Tim Bendzko (kostenlos!) in der Quarterback Immobilien Arena in Leipzig zu erleben. Mit Hilfe von Trackern am Körper werden während des Konzerts die Abstände zwischen den Personen aufgezeichnet, mit floureszierender Farbe die häufigsten Kontaktstellen der Konzertbesucher*innen festgestellt. Anmeldeschluss: 13.08.2020

10.08.2020

#artistathome: Nadine Maria Schmidt’s Video featured Corona-Risikogruppe

Die Singer-/Songwriterin Nadine Maria Schmidt und ihre Band Frühmorgens am Meer geben mit ihrem sehens- und liebenswerten neuen Video „Schützt Du Dich! Dann schützt Du mich!“ der sog. Covid-19-„Risikogruppe“ ein Gesicht. Darin haben sie 80 Videos zusammengefügt, die von über 60 Menschen aller Altersgruppen aus Deutschland, Belgien, der Schweiz, Polen und Österreich eingereicht wurden. Und es zeigt: groß und bunt ist diese Risikogruppe und bewegend jede einzelne Geschichte. Und jede*r von uns kann jeden Tag zu einem Menschen werden, der zur Risikogruppe gehört! 
Alle am Video Beteiligten haben unentgeltlich gearbeitet, denn alle Erlöse aus Downloads werden gespendet: an die Nachsorgeklinik für Familien mit krebs-, herz- und mukoviszidosekranken Kindern in Tannheim sowie die NCL-Stiftung (Kinderdemenz). Hier kannst Du das Lied downloaden.

 

08.06.2020

GEMA beschließt Nothilfe-Programm für Musikurheber und Kulanzregelungen für Veranstalter

Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA haben ein bis zu 40 Mio. Euro starkes Nothilfe-Programm für die Mitglieder der GEMA beschlossen. Für Kunden greifen bei Ausfällen aufgrund der Corona-Pandemie flexible Kulanzregelungen. Die für den 12. bis 14. Mai geplante Mitgliederversammlung wird auf den 29. September bis 1. Oktober 2020 verschoben. Die Verleihung des Fred Jay Preises findet damit ebenfalls am 29. September 2020 statt.

Die GEMA wird in einem zweistufigen Programm finanzielle Hilfen in einer Gesamthöhe von rund 40 Mio. Euro bereitstellen. Der „Schutzschirm LIVE“ richtet sich vorrangig an Komponisten und Textdichter, die zugleich als Performer auftreten und aufgrund flächendeckender Veranstaltungsabsagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Der „Corona-Hilfsfonds“ stellt finanzielle Übergangshilfen für individuelle Härtefälle im Rahmen der sozialen und kulturellen Förderung bereit. Detaillierte Informationen zum Nothilfe-Programm (Berechtigte, Antragstellung, Auszahlung, etc.) wird die GEMA im Laufe der kommenden Woche veröffentlichen.

Die drastischen Einschränkungen zum Schutz vor der Corona-Pandemie – so notwendig und sinnvoll sie für die Gesellschaft sind – haben verheerende Auswirkungen auf die Musik- und Kulturbranche. Soweit es der GEMA im Rahmen ihres treuhänderischen Auftrags möglich ist, wird sie ihre Kunden bei der Lizenzierung von Musikveranstaltungen pragmatisch und flexibel unterstützen. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, um die in vielen Fällen existenzgefährdenden Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern.

Die bevorstehenden Ausschüttungen zum 1. April und 1. Juni sind gesichert. Die GEMA hat bereits vor Wochen einen internen Stab gebildet, um das Kerngeschäft auch aus dem Home Office aufrecht zu erhalten und die anstehenden Ausschüttungstermine für die Mitglieder sicherzustellen. Der Aufsichtsrat hat zudem beschlossen, dass die Hauptverteilung für das Geschäftsjahr 2019 in den Sparten U/UD, E/ED, M und BM in zwei Teilen zum 1. Juni und 1. November 2020 erfolgt. Dabei werden ausnahmsweise auch Veranstaltungen berücksichtigt, die im Vorjahr stattgefunden haben, aber erst im Jahr 2020 lizenziert wurden. Die Reklamationsfrist beginnt in der Folge für diese Sparten am 1. November 2020. Dann erst sollten Reklamationen der Verteilung für das Geschäftsjahr 2019 eingereicht werden. Auch diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für die betroffenen Mitglieder abzufedern.

Zum Gesundheitsschutz aller Mitarbeitenden gelten seit dem 16. März weitgehend Home Office-Regelungen. Anfragen von Mitgliedern und Kunden sollten daher bis auf weiteres direkt über das Onlineportal oder per E-Mail an die GEMA gerichtet werden.

23.03.2020

Musikmesse 2020 & Festival werden verschoben

Aufgrund der zunehmenden Verbreitung von Covid-19 in Europa hat sich die Messe Frankfurt für die Verschiebung der Musikmesse 2020 entschieden. Die Gesundheit der Aussteller, Besucher, Partner und Mitarbeiter habe für die Messe Frankfurt oberste Priorität. Der neue Termin wird in Kürze bekannt gegeben. Besuchertickets behalten ihre Gültigkeit. Auch das Musikmesse-Festival mit seinen Konzerten auf dem Messegelände, der Festival Arena und in der Festhalle wurde abgesagt; ob die Konzerte außerhalb des Messegeländes im Stadtgebiet stattfinden, liegt in der Hand der jeweiligen Veranstalter*innen.

04.03.2020