Bandcamp Friday 01.09.2023

Bald ist wieder Bandcamp Friday – dann bekommen die Künstler*innen, die dort ihre Musik & Merch verkaufen, 93% (anstatt 82%) der Einnahmen, die über die Plattform generiert werden. Bandcamp hat diese Aktion im März 2020 gestartet, um Musiker*innen zu unterstützen und verzichtet seitdem jeden ersten Freitag im Monat auf Einnahmenbeteiligungen. Die Aktion beginnt um 9 Uhr (MESZ) (falls Du Dir unsicher bist, ob die Aktion schon oder noch läuft, schau hier nach). Hier könnt ihr nach den Tracks, Alben, Vinyl und Fanartikeln eurer Lieblingskünstler*innen stöbern, neue Musikacts entdecken und sie mit euren Käufen unterstützen.

29.08.2023

Rheinland-Pfalz stärkt Vereinsarbeit im Kulturbereich

Mit der Förderrichtlinie „Stärkung der Vereinsarbeit im Kulturbereich zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie“ will das Land Rheinland-Pfalz Kulturvereine unterstützen, die den Schwerpunkt ihres Vereinszwecks in den Bereichen der darstellenden Kunst, bildenden Kunst, kulturellen Bildung, Musik, Literatur, Soziokultur oder der Ausstellung künstlerischer oder kultureller Inhalte haben. Die Höhe der finanziellen Hilfen beträgt maximal 4.000 Euro je Verein. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Es werden maximal 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bezuschusst. 20 % der Finanzierungsmittel müssen aus Eigenmitteln oder sonstigen Einnahmen getragen werden, hierzu zählen keine Eigenleistungen. Die Förderschwerpunkte des Programms erstrecken sich auf folgende Bereiche: Mitgliederwerbung/Imagekampagne, Digitalisierung, Strukturentwicklung und Nachwuchsarbeit. Das Programm startet am 01. September 2021 und ist bis zum 31. Mai 2022 befristet. Antragsschluss: 01.12.2021

13.09.2021

Mobilitätsförderung i-portunus fördert auch digitale Formate

Das Pilotprogramm i-portunus geht 2020 in die zweite Runde. Im Auftrag der EU-Kommission testet das Konsortium unter Leitung des Goethe-Instituts erneut die Förderung individueller Künstler*innenmobilität. Von Dezember 2020 bis Februar 2021 wird es drei Einreichfristen geben. Gefördert werden (soweit möglich) die physische Mobilität, aber auch digitale oder hybride Formate. Die Ausschreibungen richten sich an Künstler*innen und Kulturschaffende aus den Bereichen Musik, Literaturübersetzungen, Architektur und Kulturerbe. Der Aufruf in der Sparte Musik richtet sich an Komponist*innen, Musiker*innen und Sänger*innen, insbesondere aus den Bereichen klassische Musik, Jazz und traditionelle Musikgenres, unabhängig von ihrer formalen Qualifikation oder ihrem Erfahrungslevel. Im Rahmen des Programms werden Mittel für internationale Reisen zur Verfügung gestellt. Angesprochen sind jeweils Einzelpersonen oder Gruppen von bis zu fünf Personen. Wenn die Bedingungen es erlauben, wird i-Portunus Künstler*innen zwischen Juni/Juli und November 2021 für einen Zeitraum zwischen 7-60 Tagen mit einem Höchstbetrag von 3.000 Euro für Auslandsreisen (Transport- und Unterkunftskosten) unterstützen. Die Reisedauer muss dabei mindestens 7 und kann längstens 60 Tage betragen. Eine Aufteilung des Gesamtreisezeitraums auf mehrere kürzere Reisen ist möglich. Gefördert werden Reisen und Auslandsaufenthalte, die den Aufbau einer internationalen Zusammenarbeit oder die Mitwirkung an einem produktionsorientierten Residenzstipendium bzw. an einem Projekt der beruflichen Weiterentwicklung im Aufnahmeland zum Ziel haben. Antragsschluss: 28.02.2021 (18.00 Uhr)

15.12.2020

Allianz der Freien Künste warnen vor ersatzlosem Ende der Coronahilfen des Bundes

Die 18 in der Allianz der Freien Künste (AFK) zusammengeschlossenen Bundesverbände, darunter die Deutsche Jazzunion, warnen eindringlich vor drastischen Konsequenzen für die berufliche Existenz tausender Kunst- und Kulturschaffender in ganz Deutschland, sollten die Corona-Soforthilfen des Bundes nach dem 31. Mai ersatzlos enden. Die Allianz der Freien Künste schreibt in einer Presseerklärung: „Mit Ernüchterung nimmt die Allianz der Freien Künste zur Kenntnis, dass der heute von den Ländern Berlin und Bremen im Bundesrat eingebrachte Antrag zur Sicherung der Kunst-, Kultur- Kreativ und Medienlandschaft nicht entschieden und in die Ausschüsse verwiesen wurde. Die AFK weist erneut darauf hin, dass auch bei den bestehenden Hilfsprogrammen dringender Korrekturbedarf besteht. Dies wurde zuletzt in einem jüngst veröffentlichten Appell zahlreicher Verbände mehrerer Kunstsparten ausführlich dargelegt: Die Soforthilfen des Bundes für Soloselbstständige greifen vielfach nicht; das Sozialschutzpaket erschwert unternehmerische Aktivitäten und Investitionen erheblich. Eine Änderung der Regularien bei den aktuellen Soforthilfen des Bundes ist dringend notwendig – insbesondere in den folgenden Punkten:

  1. Anerkennung einer pauschalen Summe als betrieblich relevante Lebenshaltungskosten
  2. Anerkennung von einmaligen Investitionen, ohne die für viele Soloselbständige eine Weiterführung der beruflichen Existenz nicht möglich ist
  3. Schaffung von Rechtssicherheit und Transparenz bzgl. der Mittelverwendung

Die Allianz der Freien Künste unterstützt darüber hinaus die Forderung des Deutschen Kulturrats nach einem Kulturinfrastrukturfonds. Mit Blick auf die Rückkehr zu einem kulturellen Leben schlägt die AFK außerdem die Einrichtung einer Taskforce vor. In beide Instrumente müssen unbedingt Vertreter*innen der Freien Künste einbezogen werden.“

Der Gemeinsame Appell an die Bundesregierung als Download: https://tinyurl.com/yatlb9lr
19.05.2020