Technik-Förderprogramm PlugIn: Infocalls 17. & 28.4.2025
Musikclubs aufgepasst! Auch in diesem Jahr gibt euch das Förderprogramm #PlugIn der Initiative Musik die Chance auf einen Zuschuss für eure Technik-Investitionen. Antragsberechtigt sind Musikclubs mit einer Besucher*innenkapazität von maximal 2.000 unbestuhlten Plätzen. Gefördert werden Anschaffungen von neuen oder gebrauchten Technikgeräten sowie Einrichtungen von auftrittsrelevanten Elementen. Reparaturmaßnahmen sind auch erstmals durch das Programm förderfähig. Der Förderanteil beträgt max. 15.000 Euro. Worauf ihr bei der Antragstellung achten müsst und viel mehr, erfahrt ihr bei zwei Infocalls am 17. und 28. April, jeweils um 16:30 Uhr. Die Termine sind kostenlos, aber eine Voranmeldung ist erforderlich. Die Antragsfrist für PlugIn ist vom 05.05. 18 Uhr – 02.06.2025 um 18 Uhr, die Vergabe erfolgt nach dem „first come, first serve“-Prinzip!
Förderung der Livemusik in Hamburg: Live Concert Accounts (bis 06.04.2025)
Private Musikspielstätten Hamburgs aka Clubs, Konzerträume und Co aufgepasst! Bis zum 06.04. könnt ihr noch euren Antrag zur jährlichen Infrastrukturförderung stellen! Die Förderung richtet sich an Musikclubs und Musikinitiativen mit festem Spielort in Hamburg, die seit mindestens einem Jahr vom/von der* derzeitigen Betreiber*in geführt werden und während dieser Zeit wenigstens fünf Monate lang für Publikumsverkehr geöffnet waren sowie jährlich mindestens 24 Livemusik-Konzerte veranstalten. Die Förderung richtet sich nur an Einrichtungen, die keine institutionelle Förderung bekommen und deren Gesamt-Besucherkapazität nicht über 1.000 Personen liegt.
Verlängert: Bewerbungsschluss Live Music Fonds Stuttgart
Ihr habt im vergangenen Jahr Livemusik oder Events mit künstlerischen DJs in Stuttgarter Clubs, Musikspielstätten und auf Open-Air-Flächen veranstaltet? Dann seid ihr wahrscheinlich antragsberechtigt für den Live Music Fonds Stuttgart! Die Bewerbungsfrist wurde bis zum 20. Februar 2025 verlängert.
APPLAUS Spielstättenprogrammpreise vergeben
Seit 2013 wird der APPLAUS („Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“) als Spielstättenprogrammpreis des Bundes in drei Kategorien sowie in den drei Sonderkategorien „Awareness“, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit“ verliehen. Der Preis wird von der Kulturstaatministerin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) ausgeschrieben, und von der Initiative Musik organisiert und durchgeführt. Am 20. November fand in Rostock die diesjährige Verleihung an 90 Musikclubs und Spielstätten statt, bei der insgesamt 1,6 Millionen Euro als Preisgeld vergeben wurden. „Beste Livemusikprogramme“ hat die Jury u.a. im Ella & Louis in Mannheim, in der Unterfahrt in München, Domicil in Dortmund oder in der Tonne in Dresden beobachtet, während als „Beste Livemusikspielstätten“ zum Beispiel das Jazzstudio in Nürnberg und die Kreativfabrik in Wiesbaden ausgezeichnet wurden. Nach Überzeugung der Jury zählen zu den „Besten kleinen Spielstätten“ z.B. der Jazzclub in Villingen-Schwenningen oder das Jazzforum in Bayreuth, und über Preise in den Sonderkategorien dürfen sich das Mahagoni Kollektiv in Konstanz („Awareness), das ausland und Fitzroy in Berlin („Inklusion“) und der Schlachthof in Wiesbaden („Nachhaltigkeit“) freuen. „Clubs sind nicht nur Kulturorte“, so die Kulturstaatsministerin, „sie sind auch soziale Orte, die für Austausch und Kreativität sorgen und die gerade für die Entfaltung von Subkultur unverzichtbar sind. Clubs schaffen Räume für Vielfalt und Experimentierfreude, in denen unterschiedliche Genres aufeinandertreffen und neue Klänge entstehen können – für unsere Gesellschaft. All das ist nur möglich dank des unermüdlichen Engagements der Clubbetreiberinnen und Clubbetreiber.“
Neue Antragsrunde beim Programm Live 500 der Initiative Musik
13.09., 11 Uhr – Zur Anmeldung
16.09., 14 Uhr – Zur Anmeldung
18.09., 11 Uhr – Zur Anmeldung
Neue Antragsphasen bei den Förderprogrammen der Initiative Musik
Mit der Infrastrukturförderung unterstützt die Initiative Musik Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen in der Musiklandschaft schaffen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland. Im Fokus stehen zudem Aufbau und Stärkung von regionalen Fördereinrichtungen für die Popularmusik in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen. Passt dein Projekt dazu und ist für das erste Quartal (01.01. – 30.04.2025) geplant? Von 09.09. – 30.09.2024 gibt es die nächste Möglichkeit zur Antragstellung, für die es auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt. Am 11.09. um 14 Uhr bietet die Initiative aber auch einen Infocall an, in dem Details zum Förderprogramm, die Programmbeschreibung sowie das Antragstool erklärt werden und ihr eure Fragen zum Programm stellen könnt. Hier geht es zur Anmeldung.
Auch für Artists gibt es bald eine neue Chance auf finanzielle Unterstützung: Vom 18.09. – 09.10.2024 können wieder Anträge für konkrete Musikprojekte im Rahmen der Künstler*innenförderung eingereicht werden. Die Förderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen, Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion, Marketing und Touren.
Musikstadtfonds zur Förderung der Freien Musikszene Hamburgs
Um die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft jährlich Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In der Jury sind die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz vertreten. Bewerbungsschluss: 15.06.2024
Neues Förderprogramm „PlugIn“ zur Modernisierung der Konzertaufführungstechnik
Neues Bundesschallschutzprogramm
Die LiveKomm, der Bundesverband der Livemusikspielstätten, begrüßt in einer Presse-Mitteilung sehr, dass mit dem neuen Festivalförderfonds (4 Millionen Euro) und dem neuen Schallschutzprogramm (1,5 Millionen Euro für 2024 und 1,5 Millionen Euro für 2025) den großen Förderbedarfen des Livemusik-Bereichs mit einem Start auf Bundesebene Rechnung getragen wird. Diese Förderinstrumente für den Bereich der Musikspielstätten sind bislang lediglich nur auf Ebene einiger Kommunen und Ländern vorhanden. Die deutsche Festivallandschaft ist reichhaltig und sichert kulturelle Teilhabe auch in ländlichen Gebieten. Umso wichtiger ist es, dass mit dem Festivalförderfonds ein Förderprojekt weitergeführt wird, das bereits mit Einführung im Winter 2023 sehr großen Zuspruch erfahren hatte. Das Bundesschallschutzprogramm wird Musikspielstätten und Clubkultur bundesweit erstmals Gelegenheit bieten, dringlich benötigte Schallschutzmaßnahmen zu finanzieren, um Nachbarschaftsproblemen vorzubeugen und Schall-Konflikte in der Stadtentwicklung zu mindern. Offen ist noch, in welcher Weise und zu welchen Bedingungen die Fördergelder eingesetzt werden können. Die LiveKomm sieht mit dem Schallschutzprogramm eine zentrale politische Forderung der letzten Jahre dennoch in ersten Ansätzen auf dem Weg. Ein wesentliches Defizit beider Posten bleibt aus Sicht der LiveKomm die finanzielle Ausstattung. Die bereitgestellten Fördermittel erlauben zwar die Finanzierung von ersten Pilotvorhaben und Leuchtturmprojekten, werden aber die vielen Antragssteller*innen und deren Bedarfe bei weitem nicht bedienen können.
NRW vergibt Spielstättenprogrammprämien
Zum 15. Mal zeichnet der Landesmusikrat NRW gemeinsam mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen kleine und mittlere Bühnen der freien Musikszene für ihren besonderen Einsatz und ihr anspruchsvolles und engagiertes Live-Programm mit der Spielstättenprogrammprämie aus. Eine Fachjury, bestehend aus Christina Lux (Musikerin), Ulla Oster (Musikerin), Tim Isfort (moers festival) und Thomas Baerens (Referatsleiter Musik, Ministerium für Kultur und Wissenschaft), hat für die Spielzeit 2023/24 insgesamt 16 Spielstätten ausgewählt, die Prämien zwischen 5.000 Euro und 16.000 Euro erhalten (mehr zu den ausgewählten Spielstätten hier). Die Preise werden am Dienstag, 23. Januar 2024, um 19.00 Uhr im Jazzclub Henkelmann in Iserlohn überreicht. Um Anmeldung wird bis zum 18. Januar gebeten.
Jazzförderung in Baden-Württemberg fördert Konzerte, Clubs & Festivals
Auch im Jahr 2024 unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Jazzszene mit fast 360.000 Euro. Damit möchte das Bundesland Jazzmusiker*innen, Clubs und Festivals im Land fördern, aber auch bundesweit, insofern Jazzkünstler*innen aus Baden-Württemberg beteiligt sind.
Künstler*innen sowie Ensembles können sich für die Exportförderung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst bewerben. Sie unterstützt Konzertauftritte baden-württembergischer Jazzmusiker*innen, die außerhalb von Baden-Württemberg (national und international) im Projektzeitraum von 01.03.2024 – 31.08.2024 stattfinden. Es können Reise- und Aufenthaltskosten von Tourneen und Einzelkonzerten gefördert werden (Bewerbungsschluss: 21.01.2024).
Bei der Clubförderung können Clubs aus Baden-Württemberg Fördermittel zur Aufstockung der Gagen beantragen (Bewerbungsschluss: 21.01.2024).
Eine Jazzfestivalförderung in Höhe von bis zu 8.000 Euro können Veranstalter*innen beantragen, sofern Jazzmusiker*innen im Programm vertreten sind, die in Baden-Württemberg geboren oder aufgewachsen sind oder ihren Lebensmittelpunkt im Land haben. Der Förderzeitraum läuft von 01. März 2024 – 31. Dezember 2024 (Bewerbungsschluss: 31.01.2024). Die Abwicklung der Förderprogramme übernimmt der Jazzverband Baden-Württemberg.
Live 500 fördert kleine Konzerte und Konzertformate mit Newcomer*innen
In postpandemischen Zeiten setzen viele Livemusikspielstätten und Veranstalter*innen verstärkt auf etablierte Musiker*innen. Konzertformate mit Newcomer*innen, weniger populären oder experimentellen Genres laufen dabei Gefahr in den Hintergrund zu treten. Das neu aufgelegte Förderprogramm Live 500 soll hier ansetzen. Es soll ein Fortbestehen der kulturell vielfältigen Livemusikprogramme sichern. Darüber hinaus zielt es darauf ab, die Musikspielstätten und Veranstalter*innen bei einer diverseren Programmplanung zu unterstützen und somit mehr kulturelle Teilhabe für Künstler*innen zu ermöglichen, die in der Livemusik unterrepräsentiert sind. Schließlich soll Live 500 auch die ländlichen und kultur-strukturell schwächeren Regionen stärken. Es können maximal 24 oder 12 Konzerte für eine Fördersumme von maximal 12 000 EUR beantragt werden. Die geförderten Konzerte können bis zum 30. Juni 2024 stattfinden. Anträge können voraussichtlich vom 3. Juli 2023 (13:00 Uhr) bis 31. Juli 2023 (23:59 Uhr) eingereicht werden. Es wird empfohlen, sich im Voraus im Förderportal zu registrieren.
An folgenden Daten finden Infocalls statt, zu denen ihr euch hier anmelden könnt: 15.6./ 22.6./29.6./6.7. und 13.7. jeweils von 10 – 11:30 Uhr.
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