Dritte Runde beim Festivalförderfonds

Mit dem Festivalförderfonds gibt es seit 2023 erstmals eine strukturelle Förderung auf Bundesebene für Festivals im Bereich der populären Musik und des Jazz. Ziel des Förderprogramms ist es, die kulturpolitisch bedeutsame Arbeit von Festivals zu unterstützen und ihre künstlerische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Festivals können in einem offenen Verfahren einen Antrag auf Förderung stellen. Im Fokus einer jeden Förderung stehen die Umsetzung und der Ausbau soziokulturell bedeutsamer Aspekte, wie u. a. Diversität, ökologische Nachhaltigkeit oder Nachwuchsförderung. Auch in der dritten Runde richtet sich das Programm insbesondere an Festivals jenseits der Metropolen: mindestens 70% der bewilligten Projekte sollen von Festivals aus dem nicht-urbanen Raum (bis zu 100.000 Einwohner*innen) durchgeführt werden. Die Musikfestivals können eine Förderung bis zu 50.000 EUR erhalten. Die nächste Antragsrunde geht bis 3.11.2025, 13 UhrAuch Festivals, die bereits eine Absage oder eine Förderung in der 1. und 2. Runde erhalten haben, können erneut einen Antrag stellen. In der 3. Runde gibt es aber auch Neuerungen: u.a. liegt der maximal mögliche Förderanteil nun bei 75 %, und der bisherige Einbehalt von 10 % der vertraglich vereinbarten Fördersumme entfällt. Das bedeutet: Bei einer Förderzusage kann die volle Fördersumme ab Vertragsschluss abgerufen werden.

Infos

13.10.2025

Bundesstiftung LiveKultur stellt neuen Solidaritätsfonds vor: Live Music Fund Germany

Die Bundesstiftung LiveKultur kündigt beim diesjährigen Reeperbahn Festival den Start des Live Music Fund Germany zum 01.01.2026 an – eine neue, solidarische Brancheninitiative zur Förderung der Livemusikkultur in Deutschland. Die Vorstellung erfolgt im Rahmen eines Panels beim zentralen Branchentreffen Reeperbahnfestival, das dieses Jahr unter dem Motto „Imagine Togetherness“ steht. Um das vielfältige Livekultur-Angebot zu bewahren, das Newcomer*innen den Weg nach oben ermöglicht, möchte die Bundesstiftung einen Fonds auflegen, der sich aus drei geplanten Einnahmequellen speist: 1) aus freiwilligen Spenden beim Ticketkauf, 2) Micro-Funding durch Ticketing-Anbieter und Spielstätten und 3) solidarischen Abgaben der Branche, in dem Veranstalter*innen und Spielstätten feste Anteile als freiwilligen Ticket-Override abführen. Die Einnahmen des Fonds werden gezielt in drei zentrale Säulen der kulturellen Infrastruktur reinvestiert: 1) in die Nachwuchs- und Clubförderung: Zuschüsse für kleine Spielstätten, Nachwuchskünstler*innen auf Erst-Tourneen und innovative Formate sowie Festivalförderung, 2) Fehlauslastungsausgleich für mittlere Konzerte: Veranstaltende mittlerer Kapazität (bis 2.000 Personen) können bei defizitären Konzerten pauschale Zuschüsse („Auslastungsversicherung”) beantragen und 3) Strukturelle Fördermaßnahmen für Nachhaltigkeit, Inklusion und Ausbildung: Unterstützung für ökologische und soziale Initiativen, Barrierefreiheit, Fachkräfteentwicklung und Diversität. 

19.09.2025

Live 500 geht in die dritte Runde

Das Förderprogramm Live 500 der Initiative Musik startet mit einem Budget von knapp 1 Mio. Euro in die dritte Runde. Kleine bis mittlere Musikspielstätten sowie regionale Veranstalter*innen können für max. 20 Veranstaltungen mit bis zu 250 Gästen bei Konzerten bzw. 500 Gästen bei überwiegenden DJs im Line-Up Zuschüsse von jeweils 500 Euro beantragen. Das Programm zielt darauf ab, kulturelle Vielfalt auf den Bühnen sowie eine faire Vergütung der auftretenden Künstler*innen zu sichern – insbesondere auch in kulturstrukturell schwächeren Regionen. Daher gilt auch weiterhin eine gleichmäßige Aufteilung der Fördergelder auf urbane und ländliche Regionen, sowie eine Diversitätsquote von 50 % als Förderkriterium. Aufgrund des großen Bedarfes gibt es jedoch eine Änderung: Wer bereits in beiden vorhergehenden Runden gefördert wurde, ist von der 3. Runde ausgeschlossen. Anträge können vom 15.9.2025, 17 Uhr bis 29.9.2025, 17 Uhr gestellt werden. Es gilt das Windhundverfahren: „first come, first served“.

15.09.2025

Technik-Förderprogramm PlugIn: Infocalls 17. & 28.4.2025

Musikclubs aufgepasst! Auch in diesem Jahr gibt euch das Förderprogramm #PlugIn der Initiative Musik die Chance auf einen Zuschuss für eure Technik-Investitionen. Antragsberechtigt sind Musikclubs mit einer Besucher*innenkapazität von maximal 2.000 unbestuhlten Plätzen. Gefördert werden Anschaffungen von neuen oder gebrauchten Technikgeräten sowie Einrichtungen von auftrittsrelevanten Elementen. Reparaturmaßnahmen sind auch erstmals durch das Programm förderfähig. Der Förderanteil beträgt max. 15.000 Euro. Worauf ihr bei der Antragstellung achten müsst und viel mehr, erfahrt ihr bei zwei Infocalls am 17. und 28. April, jeweils um 16:30 Uhr. Die Termine sind kostenlos, aber eine Voranmeldung ist erforderlich. Die Antragsfrist für PlugIn ist vom 05.05. 18 Uhr – 02.06.2025 um 18 Uhr, die Vergabe erfolgt nach dem „first come, first serve“-Prinzip!

09.04.2025

Förderung der Livemusik in Hamburg: Live Concert Accounts (bis 06.04.2025)

Private Musikspielstätten Hamburgs aka Clubs, Konzerträume und Co aufgepasst! Bis zum 06.04. könnt ihr noch euren Antrag zur jährlichen Infrastrukturförderung stellen! Die Förderung richtet sich an Musikclubs und Musikinitiativen mit festem Spielort in Hamburg, die seit mindestens einem Jahr vom/von der* derzeitigen Betreiber*in geführt werden und während dieser Zeit wenigstens fünf Monate lang für Publikumsverkehr geöffnet waren sowie jährlich mindestens 24 Livemusik-Konzerte veranstalten. Die Förderung richtet sich nur an Einrichtungen, die keine institutionelle Förderung bekommen und deren Gesamt-Besucherkapazität nicht über 1.000 Personen liegt.

26.03.2025

Verlängert: Bewerbungsschluss Live Music Fonds Stuttgart

Ihr habt im vergangenen Jahr Livemusik oder Events mit künstlerischen DJs in Stuttgarter Clubs, Musikspielstätten und auf Open-Air-Flächen veranstaltet? Dann seid ihr wahrscheinlich antragsberechtigt für den Live Music Fonds Stuttgart! Die Bewerbungsfrist wurde bis zum 20. Februar 2025 verlängert.

31.01.2025

APPLAUS Spielstättenprogrammpreise vergeben

Seit 2013 wird der APPLAUS („Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“) als Spielstättenprogrammpreis des Bundes in drei Kategorien sowie in den drei Sonderkategorien „Awareness“, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit“ verliehen. Der Preis wird von der Kulturstaatministerin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) ausgeschrieben, und von der Initiative Musik organisiert und durchgeführt. Am 20. November fand in Rostock die diesjährige Verleihung an 90 Musikclubs und Spielstätten statt, bei der insgesamt 1,6 Millionen Euro als Preisgeld vergeben wurden. „Beste Livemusikprogramme“ hat die Jury u.a. im Ella & Louis in Mannheim, in der Unterfahrt in München, Domicil in Dortmund oder in der Tonne in Dresden beobachtet, während als „Beste Livemusikspielstätten“ zum Beispiel das Jazzstudio in Nürnberg und die Kreativfabrik in Wiesbaden ausgezeichnet wurden. Nach Überzeugung der Jury zählen zu den „Besten kleinen Spielstätten“ z.B. der Jazzclub in Villingen-Schwenningen oder das Jazzforum in Bayreuth, und über Preise in den Sonderkategorien dürfen sich das Mahagoni Kollektiv in Konstanz („Awareness), das ausland und Fitzroy in Berlin („Inklusion“) und der Schlachthof in Wiesbaden („Nachhaltigkeit“) freuen. „Clubs sind nicht nur Kulturorte“, so die Kulturstaatsministerin, „sie sind auch soziale Orte, die für Austausch und Kreativität sorgen und die gerade für die Entfaltung von Subkultur unverzichtbar sind. Clubs schaffen Räume für Vielfalt und Experimentierfreude, in denen unterschiedliche Genres aufeinandertreffen und neue Klänge entstehen können – für unsere Gesellschaft. All das ist nur möglich dank des unermüdlichen Engagements der Clubbetreiberinnen und Clubbetreiber.“

27.11.2024

Neue Antragsrunde beim Programm Live 500 der Initiative Musik

Das Programm Live 500 richtet sich an Musikclubs und regionale Veranstalter*innen von kleineren Konzerten und Konzertformaten mit Newcomer*innen oder experimentellen Genres. Es soll ein Fortbestehen der kulturellen Vielfalt an Livemusikprogrammen sichern. Darüber hinaus zielt es darauf ab, die Musikspielstätten und Veranstalter*innen bei einer diverseren Programmplanung und besseren Vergütungen der Künstler*innen (auch im Newcomer*innen-Bereich) zu unterstützen und somit mehr kulturelle Teilhabe für Künstler*innen ebenso wie für das Publikum zu ermöglichen. Ein weiteres Förderziel ist es, durch das Programm Live 500, die ländlichen und kulturstrukturell schwächeren Regionen zu stärken. Die Anträge für die 2. Förderrunde (2024/2025) können vom 23.09.-23.10.2024 gestellt werden. Dazu gibt es im September drei Infocalls, in denen Details zum Förderprogramm, die Programmbeschreibung sowie das Antrags-Tool erläutert werden. Anschließend ist Zeit für Fragen der Teilnehmenden.
13.09., 11 Uhr – Zur Anmeldung
16.09., 14 Uhr – Zur Anmeldung
18.09., 11 Uhr – Zur Anmeldung
04.09.2024

Neue Antragsphasen bei den Förderprogrammen der Initiative Musik

Mit der Infrastrukturförderung unterstützt die Initiative Musik Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen in der Musiklandschaft schaffen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland. Im Fokus stehen zudem Aufbau und Stärkung von regionalen Fördereinrichtungen für die Popularmusik in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen. Passt dein Projekt dazu und ist für das erste Quartal (01.01. – 30.04.2025) geplant? Von 09.09. – 30.09.2024 gibt es die nächste Möglichkeit zur Antragstellung, für die es auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt. Am 11.09. um 14 Uhr bietet die Initiative aber auch einen Infocall an, in dem Details zum Förderprogramm, die Programmbeschreibung sowie das Antragstool erklärt werden und ihr eure Fragen zum Programm stellen könnt. Hier geht es zur Anmeldung.

Auch für Artists gibt es bald eine neue Chance auf finanzielle Unterstützung: Vom 18.09. – 09.10.2024 können wieder Anträge für konkrete Musikprojekte im Rahmen der Künstler*innenförderung eingereicht werden. Die Förderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen, Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion, Marketing und Touren.

19.08.2024

Musikstadtfonds zur Förderung der Freien Musikszene Hamburgs

Um die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft jährlich Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In der Jury sind die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz vertreten. Bewerbungsschluss: 15.06.2024

24.05.2024

Neues Förderprogramm „PlugIn“ zur Modernisierung der Konzertaufführungstechnik

Die Initiative Musik ruft ein neues Förderprogramm zur Modernisierung der Konzertaufführungstechnik von Musikspielstätten aus. Aufgrund von Inflation, geringer Umsatzrendite und langsamer Publikumsrückkehr nach der Pandemie können nur wenige Musikclubs ihren Investitionsbedarf aus eigener finanzieller Kraft decken. Mit fachlicher Unterstützung der LiveMusikKommission und der Bundeskonferenz Jazz wurde das Förderprogramm „PlugIn“ entwickelt, um kleinere bis mittelgroße Livemusikspielstätten bei der Optimierung ihrer Konzerttechnik zu unterstützen. Dafür steht insgesamt 1 Million Euro zur Verfügung. Die Fördermittel werden regional verteilt, um sicherzustellen, dass auch strukturell schwächere Regionen profitieren. Zusätzlich wird ökologische Nachhaltigkeit betont: Erstmals wird auf Bundesebene sowohl die Anschaffung von gebrauchtem Equipment als auch die Reparatur bereits vorhandener Technikgeräte und Musikinstrumente finanziell unterstützt. Antragsberechtigt sind Livemusikspielstätten mit einer maximalen Stehplatzkapazität von 2.000 Personen und regelmäßig stattfindenden Livemusikveranstaltungen. Die Höhe der Förderbeträge beträgt 900 bis 15.000 Euro, wobei zwischen 10 Prozent und 50 Prozent der Gesamtausgaben zusätzlich als Eigenanteil getragen werden müssen. Die Bewerbungsphase läuft von 17.06. (13 Uhr) bis 12.07. (18 Uhr).
22.05.2024

Neues Bundesschallschutzprogramm

Die LiveKomm, der Bundesverband der Livemusikspielstätten, begrüßt in einer Presse-Mitteilung sehr, dass mit dem neuen Festivalförderfonds (4 Millionen Euro) und dem neuen Schallschutzprogramm (1,5 Millionen Euro für 2024 und 1,5 Millionen Euro für 2025) den großen Förderbedarfen des Livemusik-Bereichs mit einem Start auf Bundesebene Rechnung getragen wird. Diese Förderinstrumente für den Bereich der Musikspielstätten sind bislang lediglich nur auf Ebene einiger Kommunen und Ländern vorhanden. Die deutsche Festivallandschaft ist reichhaltig und sichert kulturelle Teilhabe auch in ländlichen Gebieten. Umso wichtiger ist es, dass mit dem Festivalförderfonds ein Förderprojekt weitergeführt wird, das bereits mit Einführung im Winter 2023 sehr großen Zuspruch erfahren hatte. Das Bundesschallschutzprogramm wird Musikspielstätten und Clubkultur bundesweit erstmals Gelegenheit bieten, dringlich benötigte Schallschutzmaßnahmen zu finanzieren, um Nachbarschaftsproblemen vorzubeugen und Schall-Konflikte in der Stadtentwicklung zu mindern. Offen ist noch, in welcher Weise und zu welchen Bedingungen die Fördergelder eingesetzt werden können. Die LiveKomm sieht mit dem Schallschutzprogramm eine zentrale politische Forderung der letzten Jahre dennoch in ersten Ansätzen auf dem Weg. Ein wesentliches Defizit beider Posten bleibt aus Sicht der LiveKomm die finanzielle Ausstattung. Die bereitgestellten Fördermittel erlauben zwar die Finanzierung von ersten Pilotvorhaben und Leuchtturmprojekten, werden aber die vielen Antragssteller*innen und deren Bedarfe bei weitem nicht bedienen können.

01.02.2024