Förderprogramm Inklusionstaler gestartet (Baden-Württemberg)

Barrierefreie Veranstaltungen, Kulturangebote für mehr Teilhabe oder eine inklusive Kommunikation: Mit dem Förderprogramm „Inklusionstaler“ unterstützt die Allianz für Beteiligung zivilgesellschaftliche Projekte in Baden-Württemberg, die die Teilhabe und das Empowerment von Menschen mit Behinderungen stärken. Auch Kultureinrichtungen, Musikinitiativen, Vereine und Festivals können von der Förderung profitieren. Gefördert werden Sach- und Honorarkosten mit bis zu 2.000 Euro pro Projekt. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.

Gerade für Clubs, Festivals, Veranstalter*innen und soziokulturelle Einrichtungen bietet das Programm eine gute Möglichkeit, konkrete Schritte hin zu mehr Barrierefreiheit und Teilhabe umzusetzen – beispielsweise durch Gebärdensprachdolmetscher*innen, Informationen in Leichter Sprache, barrierefreie Öffentlichkeitsarbeit oder die Weiterentwicklung bestehender Kulturangebote. Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Akteur*innen aus Baden-Württemberg – darunter Vereine, Verbände, Initiativen und gemeinnützige Organisationen. Die Projekte dürfen erst nach der Förderzusage beginnen und müssen die aktive Einbindung von Menschen mit Behinderungen nachvollziehbar darstellen.

01.09.2026

Rescue Mechanismus für Veranstalter*innen

Das Risiko, auf Kosten sitzen zu bleiben, lähmt die Kultur. Immer mehr Events müssen verschoben oder sogar abgesagt werden. Die Macher*innen der Ticketplattform Good Tix wollen dem etwas entgegensetzen und wollen Veranstaltungen, denen wegen zu geringer Vorverkaufszahlen die Absage droht, mit einem sogenannten Rescue-Mechanismus unterstützen. Damit soll vor allem kleinere und mittlere Locations geholfen und die Vielfalt der Livekultur erhalten werden.

Wie funktionierts?
1. Einen kostenlosen Account anlegen.
2. Ab mindestens fünf online gestellten Events kann für jedes beliebige Event ein Antrag gestellt werden.
3. Die Plattform prüft jeden Antrag und macht bei Zusage ein Rescue-Angebot (max. 1.500 €) (Rechner).
4. Nimmt das Veranstaltungteam das Angebot an, wird ein vereinbartes Ticketkontingent in den Pay-as-you-wish-Modus geschaltet und die Plattform hilft bei der Vermarktung des Events.

Du erhältst den Rescue-Betrag unabhängig von der Menge der verkauften Tickets, sodass du Planungssicherheit bekommst. Klingt nach einer guten Idee! 

27.08.2026

Bewerbung für Förderprogramm Live 500 startet bald (Windhundprinzip!)

Kulturelle Vielfalt fördern, faire Gagen sichern – auch abseits der großen Städte: Mit diesem Ziel geht das Förderprogramm Live 500 der Initiative Musik in seine vierte Runde. Vom 6.10. (12 Uhr) bis 20.10.2026 (12 Uhr) können kleine und mittlere Musikspielstätten sowie regionale Veranstalter*innen ihre Anträge einreichen. Die Vergabe erfolgt nach dem ‚Windhundprinzip‘: Vollständig und fristgerecht eingereichte Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, solange Fördermittel verfügbar sind. Spielstätten oder Veranstalter*innen, die in der zweiten und der dritten Förderrunde hintereinander eine Live 500-Förderung erhalten und in Anspruch genommen haben, sind nicht antragsberechtigt. Weiterhin gilt in der Programmplanung eine Diversitätsquote von 50 % sowie die 50:50-Verteilung des Gesamtbudgets zwischen dem urbanen und dem nicht-urbanen Raum. Für die optimale Vorbereitung wird der Besuch eines Infocalls empfohlen, wo das Antragsverfahren erklärt und Fragen beantwortet werden. 

Mittwoch, 26.8.2026 11 – 12:30 Uhr, Anmeldung
Mittwoch, 9.9.2026 11 – 12:30 Uhr, Anmeldung
Mittwoch, 23.9.2026 13 – 14:30 Uhr, Anmeldung

Außerdem ist die Initiative Musik per Mail oder innerhalb der telefonischen Sprechzeiten erreichbar: Dienstag 15:00 bis 17:00 Uhr, Mittwoch 13:00 bis 15:00 Uhr, Donnerstag 15:00 bis 17:00 Uhr und Freitag 11:00 bis 13:00 Uhr.

12.08.2026

Hinter ins Land fördert Livekonzerte & Clubshows in Bayern

Mit dem Förderprogramm „Hinter ins Land“ bietet das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst finanzielle Unterstützung für Live-Konzerte und Clubshows in Bayern, um wichtige Kulturorte zu erhalten und Bühnen für bayerische Newcomer*innen zu fördern. Clubs, Spielstätten und dezentral Veranstaltende (z.B. Vereine, Kollektive, Agenturen…) können sich bis 13.07.2026 für eine Förderung ihrer Live Konzerte und Clubshows (auch künstlerische DJ Sets!) bewerben, die vom 01.09.2026. – 31.01.2027 in Bayern stattfinden. Pro Veranstaltung muss mindestens ein bayerischer Act auftreten. Jede Veranstaltung wird mit 500€ netto gefördert, es werden max. vier, bei Clubs und Spielstätten acht Veranstaltungen gefördert. 

30.06.2026

Solidarfonds für Clubs: „Club Euro“ startet in Köln  

Ein spannender Ansatz wird derzeit in Köln ausprobiert: Die Kölner Klubkomm führt den sogenannten „Club Euro“ ein, bei dem ein Euro pro Ticket künftig in einen gemeinsamen Solidarfonds fließt. Damit sollen kleine Clubs und die Nachwuchsarbeit unterstützt werden. Größere Venues zahlen mehr ein und unterstützen so die kleineren. Damit soll die gesamte Live-Musikstruktur stabilisiert werden. Hintergrund sind steigende Kosten und schwierige wirtschaftliche Bedingungen, vor allem für kleinere Spielstätten. Gleichzeitig bleibt die „Nachwuchs-Pipeline“ entscheidend: Viele Acts starten in kleinen Clubs – ohne diese Orte fehlt langfristig die Basis für die gesamte Szene. Laut Klubkomm beteiligen sich bereits 28 Spielstätten. „Den kleinen Venues hilft es natürlich nicht, wenn Taylor Swift auf Tour geht. Die Branche wächst, aber nur an den Großevents. Dabei ist es wichtig, dass alle kleinen Venues Teil der Wertschöpfungskette bleiben, da viele Künstler-Biographien hier beginnen,“ beschreibt es Jens Ponke, Vorstandsmitglied der Klubkomm.

28.04.2026

Förderprogramm PlugIn geht in die nächste Runde

PlugIn, das Förderprogramm für die Verbesserung der technischen Ausstattung von Musikclubs, geht in die 3. Runde. Von 18.5.2026 (13 Uhr) bis 5.6.2026 (13 Uhr) können Musikclubs mit einer Besucher*innenkapazität von maximal 2.000 unbestuhlten Plätzen erneut Anträge stellen. Gefördert werden Anschaffungen von neuen oder gebrauchten Technikgeräten, Einrichtungen von auftrittsrelevanten Elementen und Reparaturmaßnahmen mit einem Förderanteil von max. 15.000 Euro. Insgesamt stehen dafür 700.000 Euro zur Verfügung. Achtung: Förderungen werden im Windhundverfahren („first come, first served“) vergeben und es können nur Spielstätten gefördert werden, die bisher noch keine Förderung über PlugIn erhielten.

Infocalls 

28.4.2026, 11 – 12:30 Uhr – Anmeldung
30.4.2026, 15 – 16:30 Uhr – Anmeldung
7.5.2026, 11 – 12:30 Uhr – Anmeldung

23.04.2026

Pop-Programmförderung für kleinere Musikclubs & Festivals in München

Wenn du eine nicht-kommerzielle Konzertreihe in kleineren Musik-Locations oder Musikfestivals veranstalten willst, kannst du die Pop-Programmförderung beantragen. Die Landeshauptstadt München vergibt insgesamt 90.000 Euro (vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrats im Dezember 2026 über den Haushalt der Stadt München für das Jahr 2027) an Mitteln für Programmförderung für nicht-kommerzielle Konzertreihen in kleineren Musik-Locations oder Off-Locations vergleichbarer Größe und Musikfestivals der Popmusik, die im Jahr 2027 stattfinden sollen. Es können Förderungen in Höhe von 10.000 Euro oder 15.000 Euro oder 20.000 Euro beantragt werden.

Mit dieser Förderung sollen sowohl Konzertreihen als auch Musikfestivals aller Genres der Popmusik gefördert werden, die sich insbesondere Programmen abseits des sogenannten Mainstreams widmen, und dabei Münchner Künstler*innen maßgeblich in das Programm miteinbeziehen. Das Kulturreferat möchte dazu beitragen, dass Musiker*innen aller Geschlechter die Münchner Popmusikszene mitgestalten. Bisher sind Männer deutlich überrepräsentiert. Daher werden mit dieser Ausschreibung ausdrücklich Menschen aller Geschlechter angesprochen. Zur inhaltlichen Zielrichtung: Hier liegt ein breites Verständnis von Popmusik zugrunde – damit sind alle Genres der Popmusik wie beispielsweise Hip-Hop, Metal, Reggae, Techno, Blues und all ihren Subgenres jeglicher Ausprägung gemeint. Bewerbungsschluss: 6. Mai 2026

31.03.2026

Fristverlängerung Bundesschallschutzprogramm bis 16. März (12 Uhr)

2026 startet ein bundesweites Pilotprogramm für besseren Schallschutz bei Spielstätten und Festivals. Ziel ist es, Livemusik-Orte zu unterstützen, die aufgrund von Lärmbeschwerden unter Druck geraten sind. Das Programm ist für euch relevant, wenn eine Schließung oder Absage droht, wenn euer Programm stark eingeschränkt werden müsste (inkl. Einnahmeverlusten) oder wenn ein Umzug notwendig wäre, um weiterzumachen.

Prüft vorab eure Antragsberechtigung in der Programmbeschreibung. Wenn ihr die geforderte Veranstaltungsanzahl bspw. wegen behördlicher Auflagen oder schallschutzbedingter Einschränkungen nicht erreicht, reicht die Interessenbekundung bitte trotzdem bis Montag, 16. März, 12 Uhr über das Online-Formular der LiveKomm ein.

10.03.2026

Future Fonds 2.0 des Clubkombinat (Hamburg)

Das Programm fördert die nachhaltige Transformation der Club- und Veranstaltungslandschaft durch monatliche Sprintzuschüsse von 1.000 Euro für Personalkosten über 3 bis maximal 9 Monate, zusätzliche Beratung & Unterstützung, Netzwerkarbeit & Wissenstransfer sowie Workshops & Expert*inneninputs. Förderberechtigt sind Musikclubs mit mindestens 24 kuratierten Veranstaltungen und Veranstaltende mit mindestens drei Veranstaltungen in Hamburg innerhalb der letzten 12 Monate. Bewerbungsschluss: 15.03.2026

26.02.2026

Live Concert Account (LCA) 2026 fördert Musikclubs in Hamburg

Das Förderprogramm Live Concert Account (LCA) 2026 der Clubstiftung Hamburg richtet sich an Musikclubs und Initiativen mit festem Spielort in Hamburg, die seit mindestens einem Jahr betrieben werden, mindestens 5 Monate für Publikum geöffnet waren und jährlich mindestens 24 Livemusik-Konzerte veranstalten. Gefördert werden Einrichtungen ohne institutionelle Förderung und mit maximal 1.000 Besuchskapazität. Bewerbungsschluss: 28.02.2026
26.01.2026

Neues Förderprogramm für Schallschutz bei Clubs und Festivals

Mit dem Bundesschallschutzprogramm startet im Januar 2026 erstmals ein bundesweites Pilotprogramm für besseren Schallschutz bei Musikclubs und Festivals. Spielstätten, die aufgrund von Lärmbeschwerden von einer Schließung bedroht sind, erhalten Unterstützung bei der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt dafür 3 Mio. Euro bereit. Die fachliche Umsetzung übernimmt die Initiative Musik und wird dabei unterstützt durch die LiveMusikKommission. Details zum Programm und zum Auswahlverfahren werden zum Programmstart im Januar auf der Website der Initiative Musik veröffentlicht. Da das Bundesschallschutzprogramm ein Modellprojekt ist, wird zunächst kein offenes Antragsverfahren angeboten – die Sammlung geeigneter Förderprojekte erfolgt über die vier jeweiligen bundesweiten Branchenverbände im Livemusik-Bereich (LiveMusikKommission, Bundeskonferenz Jazz, Bundesverband Soziokultur, BDKV) und deren regionalen Netzwerke. Bei einem akuten Förderbedarf können Projekte sich also an ihren jeweils zuständigen Verband richten.

14.01.2026

Dritte Runde beim Festivalförderfonds

Mit dem Festivalförderfonds gibt es seit 2023 erstmals eine strukturelle Förderung auf Bundesebene für Festivals im Bereich der populären Musik und des Jazz. Ziel des Förderprogramms ist es, die kulturpolitisch bedeutsame Arbeit von Festivals zu unterstützen und ihre künstlerische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Festivals können in einem offenen Verfahren einen Antrag auf Förderung stellen. Im Fokus einer jeden Förderung stehen die Umsetzung und der Ausbau soziokulturell bedeutsamer Aspekte, wie u. a. Diversität, ökologische Nachhaltigkeit oder Nachwuchsförderung. Auch in der dritten Runde richtet sich das Programm insbesondere an Festivals jenseits der Metropolen: mindestens 70% der bewilligten Projekte sollen von Festivals aus dem nicht-urbanen Raum (bis zu 100.000 Einwohner*innen) durchgeführt werden. Die Musikfestivals können eine Förderung bis zu 50.000 EUR erhalten. Die nächste Antragsrunde geht bis 3.11.2025, 13 UhrAuch Festivals, die bereits eine Absage oder eine Förderung in der 1. und 2. Runde erhalten haben, können erneut einen Antrag stellen. In der 3. Runde gibt es aber auch Neuerungen: u.a. liegt der maximal mögliche Förderanteil nun bei 75 %, und der bisherige Einbehalt von 10 % der vertraglich vereinbarten Fördersumme entfällt. Das bedeutet: Bei einer Förderzusage kann die volle Fördersumme ab Vertragsschluss abgerufen werden.

Infos

13.10.2025