Pop-Programmförderung für kleinere Musikclubs & Festivals in München
Wenn du eine nicht-kommerzielle Konzertreihe in kleineren Musik-Locations oder Musikfestivals veranstalten willst, kannst du die Pop-Programmförderung beantragen. Die Landeshauptstadt München vergibt insgesamt 90.000 Euro (vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrats im Dezember 2026 über den Haushalt der Stadt München für das Jahr 2027) an Mitteln für Programmförderung für nicht-kommerzielle Konzertreihen in kleineren Musik-Locations oder Off-Locations vergleichbarer Größe und Musikfestivals der Popmusik, die im Jahr 2027 stattfinden sollen. Es können Förderungen in Höhe von 10.000 Euro oder 15.000 Euro oder 20.000 Euro beantragt werden.
Mit dieser Förderung sollen sowohl Konzertreihen als auch Musikfestivals aller Genres der Popmusik gefördert werden, die sich insbesondere Programmen abseits des sogenannten Mainstreams widmen, und dabei Münchner Künstler*innen maßgeblich in das Programm miteinbeziehen. Das Kulturreferat möchte dazu beitragen, dass Musiker*innen aller Geschlechter die Münchner Popmusikszene mitgestalten. Bisher sind Männer deutlich überrepräsentiert. Daher werden mit dieser Ausschreibung ausdrücklich Menschen aller Geschlechter angesprochen. Zur inhaltlichen Zielrichtung: Hier liegt ein breites Verständnis von Popmusik zugrunde – damit sind alle Genres der Popmusik wie beispielsweise Hip-Hop, Metal, Reggae, Techno, Blues und all ihren Subgenres jeglicher Ausprägung gemeint. Bewerbungsschluss: 6. Mai 2026
Fristverlängerung Bundesschallschutzprogramm bis 16. März (12 Uhr)
2026 startet ein bundesweites Pilotprogramm für besseren Schallschutz bei Spielstätten und Festivals. Ziel ist es, Livemusik-Orte zu unterstützen, die aufgrund von Lärmbeschwerden unter Druck geraten sind. Das Programm ist für euch relevant, wenn eine Schließung oder Absage droht, wenn euer Programm stark eingeschränkt werden müsste (inkl. Einnahmeverlusten) oder wenn ein Umzug notwendig wäre, um weiterzumachen.
Prüft vorab eure Antragsberechtigung in der Programmbeschreibung. Wenn ihr die geforderte Veranstaltungsanzahl bspw. wegen behördlicher Auflagen oder schallschutzbedingter Einschränkungen nicht erreicht, reicht die Interessenbekundung bitte trotzdem bis Montag, 16. März, 12 Uhr über das Online-Formular der LiveKomm ein.
Future Fonds 2.0 des Clubkombinat (Hamburg)
Das Programm fördert die nachhaltige Transformation der Club- und Veranstaltungslandschaft durch monatliche Sprintzuschüsse von 1.000 Euro für Personalkosten über 3 bis maximal 9 Monate, zusätzliche Beratung & Unterstützung, Netzwerkarbeit & Wissenstransfer sowie Workshops & Expert*inneninputs. Förderberechtigt sind Musikclubs mit mindestens 24 kuratierten Veranstaltungen und Veranstaltende mit mindestens drei Veranstaltungen in Hamburg innerhalb der letzten 12 Monate. Bewerbungsschluss: 15.03.2026
Live Concert Account (LCA) 2026 fördert Musikclubs in Hamburg
Neues Förderprogramm für Schallschutz bei Clubs und Festivals
Mit dem Bundesschallschutzprogramm startet im Januar 2026 erstmals ein bundesweites Pilotprogramm für besseren Schallschutz bei Musikclubs und Festivals. Spielstätten, die aufgrund von Lärmbeschwerden von einer Schließung bedroht sind, erhalten Unterstützung bei der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt dafür 3 Mio. Euro bereit. Die fachliche Umsetzung übernimmt die Initiative Musik und wird dabei unterstützt durch die LiveMusikKommission. Details zum Programm und zum Auswahlverfahren werden zum Programmstart im Januar auf der Website der Initiative Musik veröffentlicht. Da das Bundesschallschutzprogramm ein Modellprojekt ist, wird zunächst kein offenes Antragsverfahren angeboten – die Sammlung geeigneter Förderprojekte erfolgt über die vier jeweiligen bundesweiten Branchenverbände im Livemusik-Bereich (LiveMusikKommission, Bundeskonferenz Jazz, Bundesverband Soziokultur, BDKV) und deren regionalen Netzwerke. Bei einem akuten Förderbedarf können Projekte sich also an ihren jeweils zuständigen Verband richten.
Dritte Runde beim Festivalförderfonds
Mit dem Festivalförderfonds gibt es seit 2023 erstmals eine strukturelle Förderung auf Bundesebene für Festivals im Bereich der populären Musik und des Jazz. Ziel des Förderprogramms ist es, die kulturpolitisch bedeutsame Arbeit von Festivals zu unterstützen und ihre künstlerische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Festivals können in einem offenen Verfahren einen Antrag auf Förderung stellen. Im Fokus einer jeden Förderung stehen die Umsetzung und der Ausbau soziokulturell bedeutsamer Aspekte, wie u. a. Diversität, ökologische Nachhaltigkeit oder Nachwuchsförderung. Auch in der dritten Runde richtet sich das Programm insbesondere an Festivals jenseits der Metropolen: mindestens 70% der bewilligten Projekte sollen von Festivals aus dem nicht-urbanen Raum (bis zu 100.000 Einwohner*innen) durchgeführt werden. Die Musikfestivals können eine Förderung bis zu 50.000 EUR erhalten. Die nächste Antragsrunde geht bis 3.11.2025, 13 Uhr. Auch Festivals, die bereits eine Absage oder eine Förderung in der 1. und 2. Runde erhalten haben, können erneut einen Antrag stellen. In der 3. Runde gibt es aber auch Neuerungen: u.a. liegt der maximal mögliche Förderanteil nun bei 75 %, und der bisherige Einbehalt von 10 % der vertraglich vereinbarten Fördersumme entfällt. Das bedeutet: Bei einer Förderzusage kann die volle Fördersumme ab Vertragsschluss abgerufen werden.
Infos
Bundesstiftung LiveKultur stellt neuen Solidaritätsfonds vor: Live Music Fund Germany
Die Bundesstiftung LiveKultur kündigt beim diesjährigen Reeperbahn Festival den Start des Live Music Fund Germany zum 01.01.2026 an – eine neue, solidarische Brancheninitiative zur Förderung der Livemusikkultur in Deutschland. Die Vorstellung erfolgt im Rahmen eines Panels beim zentralen Branchentreffen Reeperbahnfestival, das dieses Jahr unter dem Motto „Imagine Togetherness“ steht. Um das vielfältige Livekultur-Angebot zu bewahren, das Newcomer*innen den Weg nach oben ermöglicht, möchte die Bundesstiftung einen Fonds auflegen, der sich aus drei geplanten Einnahmequellen speist: 1) aus freiwilligen Spenden beim Ticketkauf, 2) Micro-Funding durch Ticketing-Anbieter und Spielstätten und 3) solidarischen Abgaben der Branche, in dem Veranstalter*innen und Spielstätten feste Anteile als freiwilligen Ticket-Override abführen. Die Einnahmen des Fonds werden gezielt in drei zentrale Säulen der kulturellen Infrastruktur reinvestiert: 1) in die Nachwuchs- und Clubförderung: Zuschüsse für kleine Spielstätten, Nachwuchskünstler*innen auf Erst-Tourneen und innovative Formate sowie Festivalförderung, 2) Fehlauslastungsausgleich für mittlere Konzerte: Veranstaltende mittlerer Kapazität (bis 2.000 Personen) können bei defizitären Konzerten pauschale Zuschüsse („Auslastungsversicherung”) beantragen und 3) Strukturelle Fördermaßnahmen für Nachhaltigkeit, Inklusion und Ausbildung: Unterstützung für ökologische und soziale Initiativen, Barrierefreiheit, Fachkräfteentwicklung und Diversität.
Live 500 geht in die dritte Runde
Das Förderprogramm Live 500 der Initiative Musik startet mit einem Budget von knapp 1 Mio. Euro in die dritte Runde. Kleine bis mittlere Musikspielstätten sowie regionale Veranstalter*innen können für max. 20 Veranstaltungen mit bis zu 250 Gästen bei Konzerten bzw. 500 Gästen bei überwiegenden DJs im Line-Up Zuschüsse von jeweils 500 Euro beantragen. Das Programm zielt darauf ab, kulturelle Vielfalt auf den Bühnen sowie eine faire Vergütung der auftretenden Künstler*innen zu sichern – insbesondere auch in kulturstrukturell schwächeren Regionen. Daher gilt auch weiterhin eine gleichmäßige Aufteilung der Fördergelder auf urbane und ländliche Regionen, sowie eine Diversitätsquote von 50 % als Förderkriterium. Aufgrund des großen Bedarfes gibt es jedoch eine Änderung: Wer bereits in beiden vorhergehenden Runden gefördert wurde, ist von der 3. Runde ausgeschlossen. Anträge können vom 15.9.2025, 17 Uhr bis 29.9.2025, 17 Uhr gestellt werden. Es gilt das Windhundverfahren: „first come, first served“.
Technik-Förderprogramm PlugIn: Infocalls 17. & 28.4.2025
Musikclubs aufgepasst! Auch in diesem Jahr gibt euch das Förderprogramm #PlugIn der Initiative Musik die Chance auf einen Zuschuss für eure Technik-Investitionen. Antragsberechtigt sind Musikclubs mit einer Besucher*innenkapazität von maximal 2.000 unbestuhlten Plätzen. Gefördert werden Anschaffungen von neuen oder gebrauchten Technikgeräten sowie Einrichtungen von auftrittsrelevanten Elementen. Reparaturmaßnahmen sind auch erstmals durch das Programm förderfähig. Der Förderanteil beträgt max. 15.000 Euro. Worauf ihr bei der Antragstellung achten müsst und viel mehr, erfahrt ihr bei zwei Infocalls am 17. und 28. April, jeweils um 16:30 Uhr. Die Termine sind kostenlos, aber eine Voranmeldung ist erforderlich. Die Antragsfrist für PlugIn ist vom 05.05. 18 Uhr – 02.06.2025 um 18 Uhr, die Vergabe erfolgt nach dem „first come, first serve“-Prinzip!
Förderung der Livemusik in Hamburg: Live Concert Accounts (bis 06.04.2025)
Private Musikspielstätten Hamburgs aka Clubs, Konzerträume und Co aufgepasst! Bis zum 06.04. könnt ihr noch euren Antrag zur jährlichen Infrastrukturförderung stellen! Die Förderung richtet sich an Musikclubs und Musikinitiativen mit festem Spielort in Hamburg, die seit mindestens einem Jahr vom/von der* derzeitigen Betreiber*in geführt werden und während dieser Zeit wenigstens fünf Monate lang für Publikumsverkehr geöffnet waren sowie jährlich mindestens 24 Livemusik-Konzerte veranstalten. Die Förderung richtet sich nur an Einrichtungen, die keine institutionelle Förderung bekommen und deren Gesamt-Besucherkapazität nicht über 1.000 Personen liegt.
Verlängert: Bewerbungsschluss Live Music Fonds Stuttgart
Ihr habt im vergangenen Jahr Livemusik oder Events mit künstlerischen DJs in Stuttgarter Clubs, Musikspielstätten und auf Open-Air-Flächen veranstaltet? Dann seid ihr wahrscheinlich antragsberechtigt für den Live Music Fonds Stuttgart! Die Bewerbungsfrist wurde bis zum 20. Februar 2025 verlängert.
APPLAUS Spielstättenprogrammpreise vergeben
Seit 2013 wird der APPLAUS („Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“) als Spielstättenprogrammpreis des Bundes in drei Kategorien sowie in den drei Sonderkategorien „Awareness“, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit“ verliehen. Der Preis wird von der Kulturstaatministerin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) ausgeschrieben, und von der Initiative Musik organisiert und durchgeführt. Am 20. November fand in Rostock die diesjährige Verleihung an 90 Musikclubs und Spielstätten statt, bei der insgesamt 1,6 Millionen Euro als Preisgeld vergeben wurden. „Beste Livemusikprogramme“ hat die Jury u.a. im Ella & Louis in Mannheim, in der Unterfahrt in München, Domicil in Dortmund oder in der Tonne in Dresden beobachtet, während als „Beste Livemusikspielstätten“ zum Beispiel das Jazzstudio in Nürnberg und die Kreativfabrik in Wiesbaden ausgezeichnet wurden. Nach Überzeugung der Jury zählen zu den „Besten kleinen Spielstätten“ z.B. der Jazzclub in Villingen-Schwenningen oder das Jazzforum in Bayreuth, und über Preise in den Sonderkategorien dürfen sich das Mahagoni Kollektiv in Konstanz („Awareness), das ausland und Fitzroy in Berlin („Inklusion“) und der Schlachthof in Wiesbaden („Nachhaltigkeit“) freuen. „Clubs sind nicht nur Kulturorte“, so die Kulturstaatsministerin, „sie sind auch soziale Orte, die für Austausch und Kreativität sorgen und die gerade für die Entfaltung von Subkultur unverzichtbar sind. Clubs schaffen Räume für Vielfalt und Experimentierfreude, in denen unterschiedliche Genres aufeinandertreffen und neue Klänge entstehen können – für unsere Gesellschaft. All das ist nur möglich dank des unermüdlichen Engagements der Clubbetreiberinnen und Clubbetreiber.“

