Fristverlängerung Bundesschallschutzprogramm bis 16. März (12 Uhr)
2026 startet ein bundesweites Pilotprogramm für besseren Schallschutz bei Spielstätten und Festivals. Ziel ist es, Livemusik-Orte zu unterstützen, die aufgrund von Lärmbeschwerden unter Druck geraten sind. Das Programm ist für euch relevant, wenn eine Schließung oder Absage droht, wenn euer Programm stark eingeschränkt werden müsste (inkl. Einnahmeverlusten) oder wenn ein Umzug notwendig wäre, um weiterzumachen.
Prüft vorab eure Antragsberechtigung in der Programmbeschreibung. Wenn ihr die geforderte Veranstaltungsanzahl bspw. wegen behördlicher Auflagen oder schallschutzbedingter Einschränkungen nicht erreicht, reicht die Interessenbekundung bitte trotzdem bis Montag, 16. März, 12 Uhr über das Online-Formular der LiveKomm ein.
Neues Förderprogramm für Schallschutz bei Clubs und Festivals
Mit dem Bundesschallschutzprogramm startet im Januar 2026 erstmals ein bundesweites Pilotprogramm für besseren Schallschutz bei Musikclubs und Festivals. Spielstätten, die aufgrund von Lärmbeschwerden von einer Schließung bedroht sind, erhalten Unterstützung bei der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt dafür 3 Mio. Euro bereit. Die fachliche Umsetzung übernimmt die Initiative Musik und wird dabei unterstützt durch die LiveMusikKommission. Details zum Programm und zum Auswahlverfahren werden zum Programmstart im Januar auf der Website der Initiative Musik veröffentlicht. Da das Bundesschallschutzprogramm ein Modellprojekt ist, wird zunächst kein offenes Antragsverfahren angeboten – die Sammlung geeigneter Förderprojekte erfolgt über die vier jeweiligen bundesweiten Branchenverbände im Livemusik-Bereich (LiveMusikKommission, Bundeskonferenz Jazz, Bundesverband Soziokultur, BDKV) und deren regionalen Netzwerke. Bei einem akuten Förderbedarf können Projekte sich also an ihren jeweils zuständigen Verband richten.
Neues Bundesschallschutzprogramm
Die LiveKomm, der Bundesverband der Livemusikspielstätten, begrüßt in einer Presse-Mitteilung sehr, dass mit dem neuen Festivalförderfonds (4 Millionen Euro) und dem neuen Schallschutzprogramm (1,5 Millionen Euro für 2024 und 1,5 Millionen Euro für 2025) den großen Förderbedarfen des Livemusik-Bereichs mit einem Start auf Bundesebene Rechnung getragen wird. Diese Förderinstrumente für den Bereich der Musikspielstätten sind bislang lediglich nur auf Ebene einiger Kommunen und Ländern vorhanden. Die deutsche Festivallandschaft ist reichhaltig und sichert kulturelle Teilhabe auch in ländlichen Gebieten. Umso wichtiger ist es, dass mit dem Festivalförderfonds ein Förderprojekt weitergeführt wird, das bereits mit Einführung im Winter 2023 sehr großen Zuspruch erfahren hatte. Das Bundesschallschutzprogramm wird Musikspielstätten und Clubkultur bundesweit erstmals Gelegenheit bieten, dringlich benötigte Schallschutzmaßnahmen zu finanzieren, um Nachbarschaftsproblemen vorzubeugen und Schall-Konflikte in der Stadtentwicklung zu mindern. Offen ist noch, in welcher Weise und zu welchen Bedingungen die Fördergelder eingesetzt werden können. Die LiveKomm sieht mit dem Schallschutzprogramm eine zentrale politische Forderung der letzten Jahre dennoch in ersten Ansätzen auf dem Weg. Ein wesentliches Defizit beider Posten bleibt aus Sicht der LiveKomm die finanzielle Ausstattung. Die bereitgestellten Fördermittel erlauben zwar die Finanzierung von ersten Pilotvorhaben und Leuchtturmprojekten, werden aber die vielen Antragssteller*innen und deren Bedarfe bei weitem nicht bedienen können.

