Bund führt Honoraruntergrenzen für die Kulturförderung ein

Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat am 13.02.2024 im Bundeskanzleramt den Verbänden und Gewerkschaften ihre Pläne zur Aufnahme von Honoraruntergrenzen in den Bestimmungen der Kulturförderung der BKM vorgestellt. Demnach soll es für professionelle, freie Kreative in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung eine garantierte Mindestvergütung geben, wenn sie für Empfänger*innen von Fördermitteln bestimmte Tätigkeiten auf Honorarbasis ausführen. Die Verpflichtung betrifft alle Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt. Sie wird ab sofort Bestandteil der zu erlassenden Bescheide und grundsätzlich zum 1. Juli 2024 verbindlich. Maßstab für die einzuhaltenden Honoraruntergrenzen sind die entsprechenden bundesweiten Empfehlungen der jeweils einschlägigen Berufs- und Fachverbände der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen. Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Als Kulturstaatsministerin ist es mir ein Herzensanliegen, dass künstlerische und kreative Arbeit angesichts ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwerts auch angemessen vergütet wird. Die öffentliche Kulturförderung steht hierbei in besonderer Verantwortung mit gutem Beispiel voranzugehen und verbindliche Mindestvergütungsstandards einzufordern.“ Mit der Einführung förderbezogener Honorarmindestanforderungen setzt die Staatsministerin ein zentrales Vorhaben im Kulturkapitel des Koalitionsvertrages um.

20.02.2024

Bund unterstützt Inklusionsprojekte

Der Bund unterstützt mit dem Programm „Kulturelle Vermittlung und Integration“ auch im kommenden Jahr Modellprojekte kultureller Einrichtungen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Kunst und Kultur weiter zu stärken. Anträge für eine Zuwendung ab 2022 können noch bis zum 31. 08. 2021 eingereicht werden. Gefördert werden mehrjährige, strukturbildende Vorhaben mit jeweils bis zu 300.000 Euro. Das bereits seit zwölf Jahren bestehende Programm „Kulturelle Vermittlung und Integration“ fördert beispielgebende Projekte im Bereich der kulturellen Vermittlung, Integration und Diversitätsentwicklung. Beispiele für bereits geförderte Projekte sind unter anderem das „Zugängliche Theater“ der Münchner Kammerspiele, der „Verbund Inklusion“ der Bundeskunsthalle in Bonn oder das „Konzert für alle“ der Rundfunk Orchester und Chöre gGmbH, Berlin.

11.08.2021

NEUSTART KULTUR fördert Musikfestivals und Veranstalter*innen

Das Bundesprogramm NEUSTART KULTUR fördert in zwei Teilprogrammen Musikclubs, Musikfestivals und Livemusik-Veranstalter*innen. Spielstätten und Musikclubs können – gestaffelt nach der Publikumskapazität – Fördermittel bis zu einer Höhe von 150.000 Euro erhalten. Der Förderanteil beträgt dabei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Im Fokus stehen vor allem die Programmplanung sowie die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs, z.B. durch pandemiegerechte Formate zur Nachwuchsförderung und Gender Equality. Antragsberechtigt sind Betreiber*innen von Musikclubs mit einer Gesamtkapazität bis maximal 2.000 unbestuhlte Plätze und einer Veranstaltungsfläche von bis zu 1.000 qm. Sie müssen nachweisen, dass sie bis zur pandemiebedingten Schließung im März 2020, seit mindestens einem Jahr einen regelmäßigen und kuratierten Konzertbetrieb realisiert haben. Der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland LiveMusikKommission (LiveKomm) unterstützt die Initiative Musik dabei als Partner mit seiner fachlichen Expertise aus der Clubbranche. Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31. Oktober 2020. Die Anträge für die Förderung für Musikfestivals und Livemusik-Veranstalter*innen – ebenfalls gestaffelt bis zu einer Höhe von 150.000€ pro Antragssteller*in – starten am 06.09.2020. Telefonische Antragsberatung gibt die Initiative Musik ab dem 01.09.2020. Oder ihr schaut euch dieses kompakte Erklärvideo an:

 

25.08.2020

Reload-Stipendienprogramm unterstützt Freie Gruppen der darstellenden Künste und der Musik

Mit ihrem Stipendienprogramm „Reload. Stipendien für Freie Gruppen“ will sich die Kulturstiftung des Bundes speziell für die besonders stark von den Folgen der Coronakrise betroffene Freie Szene einsetzen. Sie schreibt 130 Stipendien für frei produzierende Künstler*innengruppen aus. Bewerben können sich Freie Gruppen der darstellenden Künste und der Musik mit mindestens drei Mitgliedern, die aufgrund der Coronapandemie nicht auftreten können. Die Stipendien werden für den Zeitraum Juli bis Dezember 2020 gewährt. Das Stipendium in Höhe von einmalig 25.000 Euro pro Gruppe soll die Zusammenarbeit von Gruppen sichern, die schon seit mindestens drei Jahren zusammenarbeiten, und ihnen ermöglichen, sich konstruktiv mit den Auswirkungen der Coronakrise auf die eigene Kunstpraxis zu beschäftigen. Die Mittel stehen für gemeinsame Arbeits- und Recherchevorhaben zur Verfügung, mit denen Freie Gruppen ihre künstlerische Arbeit fortführen, vertiefen und auf eine gemeinsame Zukunft nach dem Ausnahmezustand ausrichten können. Bewerbungen können vom 11.bis zum 25. Mai 2020 online eingereicht werden. Die Ausschreibung sowie Informationen zur Antragsberechtigung sind unter kulturstiftung-des-bundes.de/stipendien abrufbar.

14.05.2020

Bund bringt Hilfsprogramm für Orchester und Ensembles auf den Weg

Der Bund stellt ab sofort bis zu 5,4 Millionen Euro Soforthilfe für freie Orchester und Ensembles zur Verfügung. Das Programm ziele darauf ab, künstlerisches Arbeiten trotz der Corona-Pandemie zu ermöglichen, sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters am Mittwoch. Antragsteller können bis zu 200 000 Euro erhalten. Ein Schwerpunkt liege auf der Förderung von Präsentations- und Vermittlungsformaten, die in Reaktion auf die Pandemie entwickelt werden. Das Hilfsprogramm läuft bis Ende 2020 und richtet sich an professionelle, nicht überwiegend öffentlich finanzierte Orchester und Ensembles mit Sitz in Deutschland. Die Mittel dafür stammen aus dem Förderprogramm „Exzellente Orchesterlandschaft Deutschland“. Sie würden nun für das Corona-Hilfsprogramm umgewidmet. Grütters kündigte außerdem an, dass die vom Bund geförderten Kulturinstitutionen Künstlerinnen und Künstlern in der Corona-Krise Ausfallhonorare zahlen. Für abgesagte Veranstaltungen sollen sie bis zu 60 Prozent der Gage erhalten, sofern der Vertrag bis zum 15. März geschlossen wurde. Darüber hinaus arbeitet die Kulturstaatsministerin den Angaben zufolge mit dem Bundesfinanzminister an einem Strukturfonds für die Kultur. Über die Höhe werde verhandelt. Der Kulturrat hatte einen Notfallfonds von 500 Millionen Euro gefordert.

30.04.2020

„Kultur macht stark“ fördert außerschulische Musikprojekte

Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2013 außerschulische Angebote der kulturellen Bildung. Es ist das größte Förderprogramm des Bundes im Bereich der kulturellen Bildung. 230 Millionen Euro standen für die ersten fünf Jahre zur Verfügung, seit 2018 ist das erfolgreiche Förderprogramm nun unter vereinfachten Bedingungen in der zweiten fünfjährige Phase. Die Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände e.V. (BDO) ist von einer Expertenjury auch in der zweiten Förderphase zur Weiterleitung von Geldern empfohlen, diesmal in Kooperation mit der Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände e.V. (BDC) unter dem Titel „Musik für alle!“. (Hier geht es zur Antragstellung) Auch der Bund der Musikschulen vergibt Gelder aus diesem Programm in verschiedenen Kategorien (Infos und Anträge hier).

Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche von 3-18 Jahren aus bildungsbenachteiligenden Lebensumständen. D.h. sie kommen aus schwierigen sozialen Verhältnissen, ihre Eltern sind arbeitslos oder verdienen zu wenig, um den Kindern das Erlernen eines Instruments zu ermöglichen, vielleicht fehlt aber auch bereits den Eltern der Zugang zu Kunst und Kultur. Das Förderprogramm basiert auf der Idee, dass vor Ort ein Bündnis aus mindestens drei Partnern gebildet wird. Das kann z.B. ein Musikverein plus andere Vereine, Kindergärten, Schulen, Kirchen, Jugendhäuser etc. sein. Einzelpersonen können hingegen keine Bündnispartner sein. Häufig bringen die nicht-musikalischen Bündnispartner Räumlichkeiten, Werbung oder den Zugang zur Zielgruppe ein.

Diese drei Bündnispartner initiieren ein neues, außerschulisches Projekt. Bei „Musik für alle!“ können sie auf vorgegebene Module zurückgreifen, die von BDO und BDC formuliert wurden. So ist z.B. geplant, Musical-Freizeiten oder Ensemblemusizieren zu fördern. Ebenso auch Exkursionen zu professionellen Konzerten. Im Rahmen des Programms ist eine Vollfinanzierung geplant, d.h. die Antragstellenden erhalten alle projektbezogenen Ausgaben wie z.B. Honorare und Leihgebühren für Instrumente erstattet und bekommen nach erfolgreicher Durchführung eine Verwaltungsprämie in Höhe von 5 Prozent der geförderten Summe, mindestens jedoch 300.-€.

01.04.2019

moers festival wird weiter vom Bund gefördert

Eine gute Nachricht erreichte den Festivalleiter Tim Isfort aus Berlin: Der Bund wird das moers festival ab 2019 mit jährlich 250.000 € und zum 50. Jubiläum im Jahr 2021 sogar mit 400.000 € unterstützen. Ursprünglich sollte die auf drei Jahre begrenzte Förderung i.H.v. 150.000 € 2019 auslaufen. „Diese großartige Unterstützung aus Berlin ist ein ganz wichtiges Signal – auf mehreren Ebenen: die Bedeutung von „moers“ als impulsgebendes und gesellschaftlich nicht mehr in Frage zu stellendes Kulturfestival ist (nach fast fünf Jahrzehnten!) erkannt und auf Jahre gesichert“ freut sich Isfort. Das Festivalteam hat nun über mehrere Jahre eine Planungssicherheit und kann damit auch besondere künstlerische Projekte längerfristig planen. Das Festival findet im nächsten Jahr an Pfingsten, vom 07.-10.06.2019 statt.

15.11.2018