„Soziale Dorfentwicklung 2.0“ fördert innvotive Gemeinschaftsprojekte in ländlichen Gebieten
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der Bekanntmachung „Soziale Dorfentwicklung – Starke Gemeinschaften für zukunftsfähige ländliche Räume“ im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) innovative Projekte, die zur Stärkung von Gemeinschaften in ländlichen Städten und Gemeinden beitragen. Die maximale Fördersumme beträgt jeweils bis zu 200.000 Euro über einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten. Es sind nur Anträge für solche Vorhaben zugelassen, die in Kommunen (Gemeinden, Samt- oder Verbandsgemeinden, Kleinstädten, etc.) mit bis zu 35.000 Einwohner*innen umgesetzt werden sollen bzw. dort schwerpunktmäßig wirken. Interessierte können bis zum 20.11.2023 Projektskizzen beim Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der BLE einreichen.
LandKULTUR fördert innovative Teilhabeprojekte auf dem Land
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der aktuellen Bekanntmachung „LandKULTUR“ modellhafte und innovative Vorhaben, die kulturelle Aktivitäten und kulturelle Teilhabe in ländlichen Regionen erhalten und weiterentwickeln. Förderfähig sind ausschließlich Projekte, die im bundesweiten Maßstab Modellcharakter haben. Die Vorhaben sollten sich thematisch an der Definition von „Kultur im engeren Sinne“ der Bundeszentrale für politische Bildung orientieren. Mit Kultur im engeren Sinne werden die Künste und ihre Hervorbringungen bezeichnet: Bildende Kunst, Literatur, die darstellenden Künste (von Theater über Tanz bis Film), Musik, die angewandten Künste wie Design und Architektur sowie die vielfältigen Kombinationsformen zwischen ihnen. Die maximale Zuwendungshöhe beträgt 100.000 Euro. Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren. Zunächst kann eine Projektskizze bis zum 31. Juli 2017 eingereicht werden.
(Quelle: Newsletter Kulturbüro Rheinland-Pfalz)