Anhebung Künstlersozialabgabe auf 5,0 % ab 2023

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Erhöhung der Künstlersozialabgabe von 4,2 auf 5,0 Prozent ab 2023 angekündigt. Selbstständige Künstler*innen und Publizisten*innen tragen die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge, die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe trägt zur Finanzierung der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung von rund 190.000 selbstständigen Künstler*innen sowie Publizist*innen in Deutschland bei. Seit 2018 sei der Künstlersozialabgabesatz unverändert geblieben, so das BMAS. Dies sei während der für die Kulturszene schwierigen Corona-Jahre 2021 und 2022 durch zusätzlich 117 Mio. Euro vom Bund gewährleistet worden. Der Abgabesatz für 2023 hätte eigentlich auf 5,9 Prozent angehoben werden müssen, weitere Bundesmittel von rund 59 Mio. Euro würden die Erhöhung begrenzen.

15.11.2022