Landeswettbewerb „Jugend jazzt“ für Bigbands

Bigbands aufgepasst: bis zum 15. April 2019 könnt ihr euch für den 36. Landeswettbewerb Jugend jazzt für Bigbands bewerben, der am 26. Mai 2019 in der Landesmusikakademie Hessen Schloss Hallenburg, Schlitz stattfindet. Der Landesmusikrat Hessen möchte junge Bigbands, die sich der spontanen und kreativen Musiksprache des Jazz widmen ermutigen, sich in dem Wettbewerb zu präsentieren, sich gegenseitig zuzuhören, voneinander zu lernen und sich von einer hochkarätigen Jury beraten und bewerten zu lassen.

18.02.2019

Compositions & Band Conceptions 2018 – Landeswettbewerb

Ein weiterer Landeswettbewerb in Hessen widmet sich dem Thema „Jugend jazzt – Musik der Gegenwart – Compositions & Band Conceptions für Combos und Big Bands“. Die Ausschreibung richtet sich an Jazzkomponisten und Komponistinnen aus Hessen bis 26 Jahre. Bis zum 01. Juni 2018 können Kompositionen für Combos eingereicht werden. Nach Auswahl durch ein Fachgremium werden die Teilnehmer*innen zum Workshop vom 22. – 24. Juni 2018 in der Landesmusikakademie Schlitz eingeladen zum Workshop & Recording & Preisträgerkonzert.
Kompositionen und Arrangements für Big Bands können bis zum 15. September 2018 eingesendet werden. Auch hier werden die ausgewählten Teilnehmer*innen zu Probe und Aufnahme der Arrangements in der Herbstarbeitsphase des Landesjugend Jazzorchesters Hessen vom 08. – 14. Oktober 2018 in die Landesmusikakademie in Schlitz eingeladen.

Alle Infos und Anmeldung unter www.landesmusikrat-hessen.de

18.04.2018

Berliner Jazzförderung 2018 ausgeschrieben, auch für Bigbands

Für das Jahr 2018 bietet die Berliner Kulturverwaltung wieder diverse Förderungen für Berliner Musikgruppen bzw. Musiker/innen aller Stilrichtungen im Bereich Jazz an. Erstmalig wird eine gezielte Förderung von Großformationen (Jazzorchestern, Big Bands etc.) ausgeschrieben, deren Stammbesetzung 10 MusikerInnen oder mehr umfasst. Eine nicht projektbezogene „Basisförderung“ soll diesen Großformationen eine kontinuierliche künstlerische Weiterentwicklung, eine Stärkung ihres Profils sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit etc. ermöglichen. Die „Basisförderung“ kann im Einzelfall bis zu 50.000,00 € für ein Jahr, d.h. den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 betragen und dient der Finanzierung von Kosten (inklusive von Probenhonoraren), die bei der laufenden künstlerischen Arbeit in Vorbereitung von Konzerten, Tourneen und Audioproduktionen ganzjährig entstehen.
Stipendien werden für zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben, die der persönlichen künstlerischen Weiterentwicklung bzw. Vervollkommnung dienen, gewährt. In Betracht kommen hier beispielsweise Kompositionsvorhaben größeren Umfangs, selbst organisierte Auslandsaufenthalte zum Zwecke des Einzelunterrichtes bei international anerkannten Musikerinnen und Musikern, der Besuch von renommierten Lehrgängen, die Durchführung von Studienreisen und ähnliches. Darüber hinaus werden Stipendien auch für Audioproduktionen in einem Tonstudio eigener Wahl sowie für die Produktion von Video-Clips vergeben. Eine Kombination von beidem, z.B. die Erarbeitung einer Komposition mit anschließender Audioproduktion, ist möglich. Stipendien können für die genannten Vorhaben in Höhe von jeweils pauschal 2.000,00 €, 4.000,00 €, 6.000,00 € oder 8.000,00 € beantragt werden. Im Rahmen der Tourneeförderung werden für die Durchführung von Inlandstourneen Reisekostenzuschüsse in Höhe von 80,00 € pro Musiker/in und Konzert als Stipendium vergeben.

Alle fristgerecht eingehenden Anträge werden einem unabhängigen Fachbeirat zur Beurteilung vorgelegt. Der aktuelle Jazzbeirat wurde für die Jahre 2016 bis 2018 berufen. Ihm gehören an: Bettina Bohle (Journalistin), Julia Hülsmann (Pianistin, Komponistin), Ulf Drechsel (RBB Kulturradio), Bert Noglik (Journalist, Veranstalter) sowie Tobias Richtsteig (freier Journalist). (Änderungen vorbehalten!) Die Antrags- bzw. Bewerbungsfrist für alle oben genannten Förderungsangebote endet am 17. Oktober 2017 um 18.00 Uhr.

27.09.2017