Kampagne „Clubs are culture“

Seit Jahren ist von einem flächendeckenden Clubsterben die Rede, denn durch Pandemie und Inflation hat sich die Lage vieler Betreiber*innen verschlechtert. Mit einem Aktionstag (25.08.2023) in Frankfurt haben sie jetzt auf ihre Lage aufmerksam gemacht, um die Politik zum Handeln aufzufordern. Immer häufiger müssten bestehende Clubs Wohnneubauten weichen, Neueröffnungen seien „wegen der ganzen Bürokratie, den Vorschriften und Kosten“ fast nicht mehr umsetzbar, sagt Matthias Morgenstern, Betreiber des „Tanzhaus West“ im Frankfurter Gutleutviertel in einem Beitrag der Hessenschau. Der Club-Betreiber setzt sich deshalb als einer der Köpfe hinter der Kampagne „Clubs are culture“ für Förderprogramme und Gesetzesänderungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ein. Der Zusammenschluss mehrerer Verbände möchte unter anderem die Novellierung der Baunutzungsverordnung und der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) unterstützen, die Musikclubs als Kulturstätten anerkennt. Bislang werden Clubs mit Discos, Spielhallen oder Zirkussen gleichgestellt und gelten als Vergnügungsstätten, obwohl sie sich zu Kulturbetrieben mit einem kuratierten Programm entwickelt hätten und mit ihrer Nachwuchsförderung Kulturbasisarbeit betrieben. Welche weiteren Termine geplant sind, seht ihr auf ihr auf der Kampagnenhomepage.

28.08.2023

Bundestag erkennt Clubs als Kulturstätten an

Am 7. Mai hat der Bundestag beschlossen, dass Musikclubs in der Baunutzungsverordnung als „Anlagen kultureller Zwecke“ anerkannt werden und damit nicht länger auf einer Stufe mit „Vergnügungsorten“ wie Bordellen und Kasinos stehen. Laut der Beschlussfassung des Bundestages werden solche Clubs als schützenswert für die Kulturlandschaft angesehen, die kulturelle und künstlerische Zwecke verfolgen, bei denen also „die Kunst bzw. die Künstlerinnen und Künstler im Fokus eines wechselnden kuratierten Programms mit überwiegend künstlerischen DJs sowie Musikerinnen und Musiker stehen.“ Dabei kommt es bei der Definition eines Clubs als Kulturort nicht auf die Art der vorgetragenen Musik an, sondern darauf, dass die Musik im Zentrum der Veranstaltung steht. Die LiveKomm, die sich jahrelang für diese Neuregelung eingesetzt hat, begrüßt den Beschluss: Die beschlossene Anpassung der Baunutzungsverordnung bedeute, dass Clubs und Livespielstätten mit einem nachweisbaren kulturellen Bezug nun mit Theatern, Opern, Museen und Konzerthäusern als Anlagen kultureller Zwecke gleichgestellt werden. Daraus ergäben sich Konsequenzen, die dem Clubsterben und der Verdrängung von Clubkultur aus den Innenstädten in Zukunft Einhalt gebieten könnten.

12.05.2021