Musikrat kritisiert Referentenentwurf für die Anpassung der Baunutzungsverordnung
Der Deutsche Bundestag forderte im Entschließungsantrag vom Mai 2021 parteiübergreifend durch alle demokratischen Fraktionen, „dass die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung dahingehend anpasst, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden”. Dies wurde auch durch den Koalitionsvertrag der großen Koalition im Mai 2025 bekräftigt: „Es braucht ‚Kulturschutzgebiete‘, in denen Bestandsschutz gilt und Clubs als Kulturorte durch die Baunutzungsverordnung anerkannt und in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) berücksichtigt werden.” Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat nun einen Referentenentwurf für die Anpassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) veröffentlicht und eine Länder- und Verbändeanhörung dazu gestartet. Der aktuelle Entwurf würde den Forderungen nicht ausreichend gerecht, sagt der Deutsche Musikrat in einer Mitteilung. Hierzu Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats: „Wer Kulturorte wie Musikclubs sichern will, muss sie auch wirksam im Baurecht verankern – genau daran fehlt es dem aktuellen Referentenentwurf. Nach wie vor werden sie als Kulturorte zweiter Klasse behandelt und nicht in die bestehenden Regelungen für Kulturorte aufgenommen. Anstelle dessen wird das Baurecht durch Einführung des Nutzungsbegriffs Musikclubs weiter verkompliziert. Hinzu kommt eine Lärmschutzregelung – TA-Lärm genannt – die nicht zeitgemäß ist und aktuelle Möglichkeiten zur Schalldämmung außer Acht lässt. Dabei steht viel auf dem Spiel: Musikclubs sind ein zentraler Bestandteil der musikalischen Infrastruktur, Labore für den Nachwuchs und als Dritte Orte von hoher Bedeutung für kulturelle Teilhabe und Demokratie.“
Kampagne „Clubs are culture“
Seit Jahren ist von einem flächendeckenden Clubsterben die Rede, denn durch Pandemie und Inflation hat sich die Lage vieler Betreiber*innen verschlechtert. Mit einem Aktionstag (25.08.2023) in Frankfurt haben sie jetzt auf ihre Lage aufmerksam gemacht, um die Politik zum Handeln aufzufordern. Immer häufiger müssten bestehende Clubs Wohnneubauten weichen, Neueröffnungen seien „wegen der ganzen Bürokratie, den Vorschriften und Kosten“ fast nicht mehr umsetzbar, sagt Matthias Morgenstern, Betreiber des „Tanzhaus West“ im Frankfurter Gutleutviertel in einem Beitrag der Hessenschau. Der Club-Betreiber setzt sich deshalb als einer der Köpfe hinter der Kampagne „Clubs are culture“ für Förderprogramme und Gesetzesänderungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ein. Der Zusammenschluss mehrerer Verbände möchte unter anderem die Novellierung der Baunutzungsverordnung und der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) unterstützen, die Musikclubs als Kulturstätten anerkennt. Bislang werden Clubs mit Discos, Spielhallen oder Zirkussen gleichgestellt und gelten als Vergnügungsstätten, obwohl sie sich zu Kulturbetrieben mit einem kuratierten Programm entwickelt hätten und mit ihrer Nachwuchsförderung Kulturbasisarbeit betrieben. Welche weiteren Termine geplant sind, seht ihr auf ihr auf der Kampagnenhomepage.
Bundestag erkennt Clubs als Kulturstätten an
Am 7. Mai hat der Bundestag beschlossen, dass Musikclubs in der Baunutzungsverordnung als „Anlagen kultureller Zwecke“ anerkannt werden und damit nicht länger auf einer Stufe mit „Vergnügungsorten“ wie Bordellen und Kasinos stehen. Laut der Beschlussfassung des Bundestages werden solche Clubs als schützenswert für die Kulturlandschaft angesehen, die kulturelle und künstlerische Zwecke verfolgen, bei denen also „die Kunst bzw. die Künstlerinnen und Künstler im Fokus eines wechselnden kuratierten Programms mit überwiegend künstlerischen DJs sowie Musikerinnen und Musiker stehen.“ Dabei kommt es bei der Definition eines Clubs als Kulturort nicht auf die Art der vorgetragenen Musik an, sondern darauf, dass die Musik im Zentrum der Veranstaltung steht. Die LiveKomm, die sich jahrelang für diese Neuregelung eingesetzt hat, begrüßt den Beschluss: Die beschlossene Anpassung der Baunutzungsverordnung bedeute, dass Clubs und Livespielstätten mit einem nachweisbaren kulturellen Bezug nun mit Theatern, Opern, Museen und Konzerthäusern als Anlagen kultureller Zwecke gleichgestellt werden. Daraus ergäben sich Konsequenzen, die dem Clubsterben und der Verdrängung von Clubkultur aus den Innenstädten in Zukunft Einhalt gebieten könnten.

