Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft
Seit dem 28. Juni 2025 gilt: Alle online angebotenen Dienstleistungen müssen barrierefrei zugänglich sein, sobald dabei ein Vertrag mit Verbraucher*innen zustande kommt. Das betrifft auch den Kulturbereich – etwa wenn Eintrittskarten online verkauft oder reserviert werden können. Auch ohne Bezahlung vorab: Alle Webangebote, über die Buchungen oder Reservierungen möglich sind, fallen unter das Gesetz. Für alle Kultureinrichtungen mit Online-Ticketshops oder Reservierungsfunktionen heißt das konkret: Diese Angebote müssen künftig barrierefrei gestaltet sein – um Teilhabe für alle zu ermöglichen und gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Einen guten Einstieg in die Thematik bietet die Aktion Mensch.
Online-Veranstaltung „Barrierefreiheit im Netz“ für Kulturakteur*innen 17.06.2025
Ende Juni tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Erstmals werden Akteur*innen der Privatwirtschaft in bestimmten Bereichen zur Barrierefreiheit verpflichtet. Was bedeuten die neuen Regeln für Anbieter*innen von Kultur und Kultureller Bildung? Und wie können sie – unabhängig davon, ob sie direkt vom BFSG betroffen sind – ihre digitalen Angebote inklusiver gestalten? In der Online-Veranstaltung am 17.06. von 10-12 Uhr vermittelt der Accessibility Consultant Jan Hellbusch ein grundlegendes Verständnis für digitale Barrierefreiheit. Ziel ist, es ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass barrierefreie Online-Angebote für Menschen mit Behinderung essenziell sind, damit sie im digitalen Raum gleichberechtigt teilhaben können. Kulturakteur*innen, die ihre Website barrierefrei umgestalten möchten, erfahren wie ein solcher Prozess aussehen kann und worauf es in der Zusammenarbeit mit Entwickler*innen und Prüfer*innen ankommt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldeschluss: 10.06.2025