Förderprogramm PlugIn geht in die nächste Runde
PlugIn, das Förderprogramm für die Verbesserung der technischen Ausstattung von Musikclubs, geht in die 3. Runde. Von 18.5.2026 (13 Uhr) bis 5.6.2026 (13 Uhr) können Musikclubs mit einer Besucher*innenkapazität von maximal 2.000 unbestuhlten Plätzen erneut Anträge stellen. Gefördert werden Anschaffungen von neuen oder gebrauchten Technikgeräten, Einrichtungen von auftrittsrelevanten Elementen und Reparaturmaßnahmen mit einem Förderanteil von max. 15.000 Euro. Insgesamt stehen dafür 700.000 Euro zur Verfügung. Achtung: Förderungen werden im Windhundverfahren („first come, first served“) vergeben und es können nur Spielstätten gefördert werden, die bisher noch keine Förderung über PlugIn erhielten.
Infocalls
28.4.2026, 11 – 12:30 Uhr – Anmeldung
30.4.2026, 15 – 16:30 Uhr – Anmeldung
7.5.2026, 11 – 12:30 Uhr – Anmeldung
Investitionsfonds Soziokultur fördert Einrichtungen & Projekte in Brandenburg
Mit den Mitteln sollen Akteur*innen und Träger*innen der soziokulturellen Szene im Land Brandenburg gefördert werden, in dem Sachkosten übernommen bzw. bezuschusst werden, wie sie z.B. bei der Anschaffung von Technik und Ausstattung für soziokulturelle Veranstaltungen, Maßnahmen zur Modernisierung/Sanierung der Einrichtung, die unmittelbar zur Aufrechterhaltung des soziokulturellen Angebots beitragen, Anschaffungen für mobile soziokulturelle Veranstaltungsformate oder Maßnahmen zum Ausbau einer eigenen IT-Infrastruktur anfallen. Von der Antragsstellung ausgeschlossen sind Förderungen von Baumaßnahmen, der Immobilienerwerb sowie Einrichtungsgegenstände zur Küchenausstattung, Matratzen u.ä. Förderfähig sind grundsätzlich Sachkosten. Antragsberechtigt sind juristische Personen – freie Träger*innen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können, sowie öffentliche Träger*innen – , die im Land Brandenburg ansässig sind und nachweislich aktiv mit ihren Projekten die soziokulturelle Landschaft Brandenburgs prägen. Abweichend davon sind, als Ausnahme, auch Antragsteller*innen förderberechtigt, bei denen der Projektschwerpunkt in Brandenburg liegt. Die Förderhöhe liegt bei grundsätzlich maximal 10.000 €. Antragsfrist: 31.05.2024

