Neue Antragsrunde bei den Live Fonds von RockCity

Es geht wieder los! Die erste Förderrunde der LIVE FONDS 2025 ist gestartet: Bis einschließlich 15.04. können Musiker*innen mit Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt Hamburg Förderungen für entstandene Reisekosten im Zeitraum 01.12.2024 bis 31.03.2025 beantragen. Gefördert werden Live-Auftritte und -Vorhaben von Musiker*innen, Bands, DJs und sonstigen Ensembles aus dem Bereich der populären Musik, die gemäß GEMA Statuten Selbstaufführer*innen mit mindestens 80% eigenem Repertoire sind sowie künstlerische DJs. Populäre Musik meint hier alle Genres, ausgenommen Klassik, Neue Musik und Jazz. Crossover-Projekte mit den hier ausgenommenen Genres werden im Einzelfall von RockCity geprüft. Jeder Auftritt kann nur von einem LIVE FONDS gefördert werden, also entweder vom Green Touring Fonds (wenn du nachhaltig, also mit Bahn, Car-Sharing oder E-Auto reist), vom International Touring Fonds (übernimmt bis zu 50% der Kosten für Transfer, Visum und Unterkunft) oder vom Road Trip Fonds (hier wird jedes über RockCity angemietete Fahrzeug mit bis zu 50€ pro Anmiettag (max. 5 Tage) pro Antrag bezuschusst. In diesem Jahr wird es drei weitere Förderrunden geben: Antragsfrist 15.07.2025 (Förderzeitraum 01.04.–30.06.), Antragsfrist 15.10.2025 (Förderzeitraum 01.07.–30.09.) und Antragsfrist 04.12.2025 für den Förderzeitraum 01.10.–30.11.).

05.03.2025

Mobilitätsförderung i-portunus fördert auch digitale Formate

Das Pilotprogramm i-portunus geht 2020 in die zweite Runde. Im Auftrag der EU-Kommission testet das Konsortium unter Leitung des Goethe-Instituts erneut die Förderung individueller Künstler*innenmobilität. Von Dezember 2020 bis Februar 2021 wird es drei Einreichfristen geben. Gefördert werden (soweit möglich) die physische Mobilität, aber auch digitale oder hybride Formate. Die Ausschreibungen richten sich an Künstler*innen und Kulturschaffende aus den Bereichen Musik, Literaturübersetzungen, Architektur und Kulturerbe. Der Aufruf in der Sparte Musik richtet sich an Komponist*innen, Musiker*innen und Sänger*innen, insbesondere aus den Bereichen klassische Musik, Jazz und traditionelle Musikgenres, unabhängig von ihrer formalen Qualifikation oder ihrem Erfahrungslevel. Im Rahmen des Programms werden Mittel für internationale Reisen zur Verfügung gestellt. Angesprochen sind jeweils Einzelpersonen oder Gruppen von bis zu fünf Personen. Wenn die Bedingungen es erlauben, wird i-Portunus Künstler*innen zwischen Juni/Juli und November 2021 für einen Zeitraum zwischen 7-60 Tagen mit einem Höchstbetrag von 3.000 Euro für Auslandsreisen (Transport- und Unterkunftskosten) unterstützen. Die Reisedauer muss dabei mindestens 7 und kann längstens 60 Tage betragen. Eine Aufteilung des Gesamtreisezeitraums auf mehrere kürzere Reisen ist möglich. Gefördert werden Reisen und Auslandsaufenthalte, die den Aufbau einer internationalen Zusammenarbeit oder die Mitwirkung an einem produktionsorientierten Residenzstipendium bzw. an einem Projekt der beruflichen Weiterentwicklung im Aufnahmeland zum Ziel haben. Antragsschluss: 28.02.2021 (18.00 Uhr)

15.12.2020