Auftrittsförderung für Bands aus Rheinland-Pfalz
Talentierte Nachwuchsbands und Einzelkünstler*innen der rheinland-pfälzischen Rock- und Popszene können sich ab sofort für eine Auftrittsförderung bewerben. Dabei können Einzelauftritte (bis zu 200€ Zuschuss) und Tourneen (mindestens 3 Auftritte in 10 Tagen, national / international mit bis zu 1.200 € Zuschuss) gefördert werden. Die Auftrittsförderung dient der bedarfsgerechten und nachhaltigen Entwicklung der rheinland-pfälzischen Rock- und Popmusikszene, insbesondere innerhalb des Landes, förderfähig sind aber auch Auftritte im nationalen und internationalen Bereich. Das Eingangsdatum des Antrags muss vor dem Auftrittsdatum liegen – Ausnahmen sind im Einzelfall möglich.
Baden-Württemberg schreibt Exportförderung aus
Im Haushaltsjahr 2021 stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg erneut Fördermittel für eine Auftrittsförderung von Jazzmusiker*innen außerhalb von Baden-Württemberg (national und international) zur Verfügung. Es können Reise- und Aufenthaltskosten von Tourneen und Einzelkonzerten im Zeitraum zwischen dem 01.09.2021 – 31.03.2022 gefördert werden. Bewerben können sich Ensembles, einzelne Bandmitglieder sowie Solist*innen über das Onlineformular. Bewerbungsschluss: 15. Juli 2021.
Pop rlp Auftrittsförderung
Die pop rlp – das Kompetenzzentrum Popularmusik Rheinland-Pfalz – fördert insbesondere den Nachwuchs der rheinland-pfälzischen Rock- und Popszene durch Zuschüsse für Auftritte und Touren. Die Auftrittsförderung dient der bedarfsgerechten und nachhaltigen Entwicklung der rheinland-pfälzischen Rock- und Popmusikszene, insbesondere innerhalb des Landes. Förderfähig sind auch Auftritte rheinland-pfälzischer Bands und Einzelmusiker*innen im nationalen und internationalen Bereich.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Antragsteller*innen können Bands oder Einzelkünstler*innen sein, die ihren Wohnsitz in der Mehrzahl in Rheinland-Pfalz haben oder einen konkreten Bezug zum Land nachweisen.
- Die Band bzw. der/die Einzelkünstler*in muss über ein kreatives und musikalisches Potential verfügen und eigenes Songmaterial live präsentieren.
- Der zu fördernde Auftritt darf nicht kürzer als 30 Minuten sein und muss in der Öffentlichkeit stattfinden.
- Ein schriftlicher Nachweis des Veranstalters (Vertrag oder Vereinbarung mit Club oder Festival) ist erforderlich. Darin müssen Ort, Datum und die Auftrittsdetails (Gage/ Deal/ weitere Bands etc.) benannt sein.
Förderfähig sind Einzelauftritte in Rheinland-Pfalz mit bis zu 200.-€ Zuschuss und eine Tourneeförderung (mindestens 3 Auftritte in 10 Tagen, national / international) mit bis zu 1.200.-€ Zuschuss.
Ausschreibung Musikkulturen 2020/21
Das Netzwerk „Musikkulturen” der beiden NRW Kultursekretariate unterstützt Musiker*innen durch eine Auftrittsförderung für den Zeitraum Juli 2020 bis Juni 2021. Die Ausschreibung richtet sich an Bands und Künstler*innen mit einem klaren Schwerpunkt und Konzept für europäische und außereuropäische Musiktraditionen oder einer Fusion ethnischer Musiken mit westlichen Stilen und Richtungen. Dabei spielt die Herkunft der Bands und der Künstler*innen grundsätzlich keine Rolle.
Aus den vorliegenden Einsendungen werden Ende Juni 2019 durch einen Expertenbeirat etwa zehn Ensembles bzw. Künstler*innen ausgewählt, die dann für den Zeitraum Juli 2020 bis Juni 2021 durch eine Auftrittsförderung unterstützt werden. Neben den Musiker*innen sind auch Agenturen, Veranstalter und Multiplikatoren aufgerufen, Ensembles und Künstler*innen vorzuschlagen.
Bewerben unter: ed.ru1782379556tluk-1782379556wrn@f1782379556fohei1782379556v1782379556
Einreichfrist: 30.04.2019
Tourförderung & Slot für Jazzmusiker*innen in Baden-Württemberg: jetzt bewerben!
Das Land Baden-Württemberg gibt Jazzmusiker*innen und -Ensembles die Möglichkeit, einen Landeszuschuss zu den entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten in Verbindung mit Gastspielen in anderen Bundesländern oder im Ausland zu beantragen. Diese Auftrittsförderung soll baden-württembergischen Jazzmusiker*innen die Chance bieten, sich vor nationalem und internationalem Publikum außerhalb des Landes zu präsentieren und als Musikbotschafter für die Jazzszene Baden-Württembergs zu werben. Förderfähig sind Konzerttourneen (ab drei Auftritten) und in Ausnahmefällen Einzelkonzerte von besonderer Bedeutung. Die Förderung pro Musiker*in ist gestaffelt und beginnt bei 200.-€ für Auftritte in Deutschland außerhalb von Baden-Württemberg bis hin zu 800.-€ für Konzerte im Ausland. Bezuschusst werden können Konzerte oder Auftritte, die im Zeitraum vom 1. September 2018 bis 28. Februar 2019 stattfinden.
Außerdem veranstaltet das Land Baden-Württemberg am Samstag, den 27. April 2019 eine Neuauflage der Baden-Württemberg Clubnight im Rahmen der jazzahead! 2019 in Bremen. Dabei erhalten drei Jazzensembles aus Baden-Württemberg die Gelegenheit, sich live vor internationalem Fachpublikum zu präsentieren. Bewerben können sich Ensembles jeder Größe, deren Musiker*innen mindestens zur Hälfte aus Musiker*innen bestehen, die ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben. Die von der Jury ausgewählten Ensembles verpflichten sich dazu, das Konzert am 27. April 2019 wahrzunehmen und zum Auftritt nach Bremen zu reisen.
Entsprechende Anträge zu den beiden Ausschreibungen müssen bis spätestens 15. Juli 2018 beim Jazzverband Baden-Württemberg eingereicht werden. Nähere Infos zu den Ausschreibungen findet Ihr hier.
Jazzförderung Baden-Württemberg bietet Auftrittsförderung für JazzmusikerInnen
Die baden-württembergische Jazzförderung geht in eine neue Runde: Das Land fördert professionelle baden-württembergische JazzmusikerInnen bei ihren Konzertauftritten in Deutschland und im Ausland. Dabei kommt die Förderung SolistInnen und Ensembles gleichermaßen zugute. Auch Jazzfestivals können einen Zuschuss erhalten. Dafür stellt das Land insgesamt 345.000 Euro bereit. „Jazz ist ein eigenständiger, lebendiger und zentraler Teil der Musikkultur unseres Landes. Die Szene in Baden-Württemberg ist vielfältig – das zeigen die vielen Jazz-Clubs, die zahlreichen Festivals oder die talentierten Musikerinnen und Musiker selbst. Um die Szene zu stärken, setzen wir in unseren Programmen einen Schwerpunkt auf die Unterstützung von professionellen Jazzmusikerinnen und -musikern sowie auf die Förderung von Jazzfestivals in Baden-Württemberg“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am Freitag (24. November) in Stuttgart.
Bei der Auftrittsförderung in Jazzclubs in Baden-Württemberg handelt es sich um eine Künstlerförderung zur Aufstockung der Künstlergagen. Anträge müssen bis 31. Januar 2018 beim Jazzverband Baden-Württemberg eingereicht werden.
Bei der Auftrittsförderung außerhalb von Baden-Württemberg haben die MusikerInnen die Möglichkeit, einen Landeszuschuss zu den entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten in Verbindung mit Gastspielen in anderen Bundesländern oder im Ausland zu beantragen. Bezuschusst werden können Konzerte oder Auftritte, die im Zeitraum vom 1. März bis 31. August 2018 stattfinden. Die Förderung pro MusikerIn ist gestaffelt und beginnt bei 200.-€ für Auftritte in Deutschland außerhalb von Baden-Württemberg, für Konzerte im europäischen Ausland sind 400.-€, bei internationalen Konzerte 800.-€ vorgesehen. Anträge sind bis zum 15. Januar 2018 an den Jazzverband zu stellen.
Auch Jazzfestivals können sich für eine Festival-Förderung in Höhe von bis zu 8.000.-€ je Festival bewerben, sofern JazzmusikerInnen im Programm vertreten sind, die in Baden-Württemberg geboren oder aufgewachsen sind oder ihren Lebensmittelpunkt im Land haben. Anträge können bis zum 15. Januar 2018 an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gerichtet werden.
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