Bund stockt Stipendien für Künstler*innen und Kulturschaffende kräftig auf

Als Reaktion auf die prekäre Situation vieler Künstler*innen und Kulturschaffender in der Corona-Krise stockt der Bund die Stipendien vor allem für freiberufliche Künstler*innen in diesem und im kommenden Jahr massiv auf. Das geht aus einem Papier der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters (CDU), hervor, das der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vorliegt. Anstelle von den zunächst geplanten 8,5 Millionen Euro sind für die Stipendien jetzt 52 Millionen Euro im Etat der Kulturstaatsministerin für die Jahre 2020/2021 vorgesehen. „Die Erhöhung der Stipendien für die Jahre 2020 und 2021 um 43,5 Millionen Euro ist unsere Antwort auf die schwierige Situation der Soloselbstständigen in der Corona-Krise“, sagte Grütters der NOZ. „Die Stipendien gibt es für Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten. Sie sind in der Regel großzügiger als 1000 Euro im Monat. Vor allem motivieren sie die Kreativen zur produktiven künstlerischen Tätigkeit“, so Grütters weiter.

Coronabedingt aufgestockt werden unter anderem der Fonds Darstellende Künste e.V. für freischaffende Einzelkünstler, das Stipendienprogramm Musikfonds e.V für Komponist*innen, Musiker*innen und Klangkünstler*innen, der Dachverband Tanz e.V für soloselbstständige Choreograf*innen, Tänzer*innen und Produzent*innen und die Stiftung Kunstfonds für bildende Künstler*innen und kunstvermittelnde Einrichtungen.

23.07.2020

„Hessen kulturell neu eröffnen“ – Spielstätten- und Künstler*innenförderung

Die nächste Phase des hessischen Unterstützungspakets „Hessen kulturell neu eröffnen“ ist angelaufen. Seit heute können Spielstätten beim Ministerium für Wissenschaft und Kunst Anträge auf Hilfe aus dem Fonds „innovativ neu eröffnen“ (Phase 3a) stellen. Dieser soll Kultureinrichtungen mit regelmäßigem Veranstaltungsbetrieb die Wiederaufnahme erleichtern. Unter anderem Konzertsäle und Musik-Locations, Soziokulturelle Zentren und Freie Bühnenkönnen bis zu 18.000 Euro Unterstützung für Programm-, Marketing- und Baumaßnahmen erhalten. 500 solcher Fonds-Pakete werden vergeben, davon sind 100 für Spielstätten im ländlichen Raum reserviert. Eine Kombination mit anderen Hilfen ist möglich. Anträge werden bis zum 30.09.2020 möglich sein.

Auch Anträge in den beiden ersten Phasen des Programms „Hessen kulturell neu eröffnen“ können weiterhin gestellt werden. So können Veranstalter*innen bis 30.11.2020 die Festivalförderung „Sofort helfen“ (Phase 1) beantragen. Freie Künstler*innen können bis 15.09.2020 Arbeitsstipendien von je 2.000 Euro beantragen, um ihre Projekte in der Pandemie-Zeit weiter zu betreiben (Phase 2). Im August wird die Antragstellung für den letzten Baustein des Programms starten: Projektstipendien für freie Gruppen und Einzelkünstler*innen sollen den Übergang in die vollständige Neueröffnung und die Entwicklung neuer Formate unterstützen. Es stehen Mittel für 250 Gruppen in Höhe von je 18.000 Euro sowie für 1.000 Künstler*innen in Höhe von je 5.000 Euro bereit. Eine Fachjury beurteilt die Einreichungen.

08.07.2020

Rheinland-Pfalz: 6-Punkte-Programm für die Kultur

„Kultur ist nicht alles. Aber alles ist nichts ohne Kultur. Deswegen wollen wir die Kultur stärken und für die Krisenzeit Möglichkeiten schaffen, Kultur stattfinden zu lassen“, erklärten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Kulturminister Konrad Wolf kürzlich in einer Pressekonferenz in Mainz. Mit einem 15,5 Mio.€ umfassenden 6-Punkte-Programm wird die Landesregierung die Kulturlandschaft in Rheinland-Pfalz unterstützen. Das Programm soll neue Impulse für Kulturaktivitäten setzen, die auch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen ihr Publikum finden. So vergibt das Land Projektstipendien: Künstler*innen sowie Ensembles können einmalig 2.000.-€ erhalten: Die Projektstipendien dienen dazu, in einer Zeit ohne Ausstellungen, Auftritte oder auch Workshops und eines massiven Wegfalls wichtiger Einnahmequellen das künstlerische Schaffen fortzusetzen, kreativ und innovativ arbeiten zu können und Projekte weiter oder neu zu verfolgen. Gefördert werden können Projekte in ihrer gesamten künstlerischen Vielfalt. Hierzu gehören bspw. künstlerische Textarbeiten und Publikationen, gestalterische Arbeiten, die Entwicklung neuer Kunstwerke (Skulpturen, Gemälde, Zeichnungen etc.), die Herstellung von Filmen, Performances, aber auch Auftritte, oder die Transformation von analogen in digitale Formate. Die Stipendien werden als Projektstipendien für die Dauer von drei Monaten vergeben, in denen an dem Projekt gearbeitet werden kann. Ausschnitte oder Präsentationen der entwickelten Arbeiten können mit Abschluss des Projektes auf einer Kulturplattform des Kultursommers Rheinland-Pfalz der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur präsentiert werden. Anträge können seit dem 15.05. bis 15.09.2020 gestellt werden.

Auch Kultureinrichtungen, Programmkinos und Vereine erhalten finanzielle Unterstützung, um ihre Existenz zu sichern und die Arbeit fortzuführen. Ein Investitionsprogramm von 1 Mio. € soll die digitale Infrastruktur und die Arbeit mit Neuen Medien in der Kulturszene ausbauen. Die Bewerbungsphase für die 6 Maßnahmen ist gestartet. Der Bewerbungsschluss ist je nach Maßnahme unterschiedlich, bei Maßnahme 3 „Kulturvereine“ spätestens bis 01.12.2020.

19.05.2020

Künstler*innenhaus Villa Waldberta vergibt Stipendien

Die Villa Waldberta ist das internationale Künstler*innenhaus der Stadt München in Feldafing am Starnberger See. Etwa 30 bis 40 Gäste aus allen Kunstsparten erhalten hier jedes Jahr eine Heimat auf Zeit. Sie können während ihres Stipendiums an Projekten arbeiten, die sie mit Münchner Kunstschaffenden und Kulturinstitutionen realisieren. Im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen wird regelmäßig über die Ergebnisse dieser Zusammenarbeit informiert.

Fünf Appartments stehen für die Stipendiat*innen zur Verfügung, in denen sie wohnen und arbeiten können. Der Aufenthalt kann bis zu drei Monate dauern, das Stipendium beträgt 1200 Euro monatlich. Die Gäste der Villa Waldberta sind immer eingebunden in ein Projekt der Stadt München, daher sind Eigenbewerbungen nicht möglich. Die Einbindung kann entweder über eine Kooperation mit einer Münchner Kulturinstitution geschehen oder durch Mitwirkung an einem städtisch geförderten Kulturprojekt. Nach Vorlage der Projektvorschläge bei dem Kuratorium der Villa Waldberta und dem Münchner Stadtrat erfolgt die Auswahl der Künstler*innen über die Projektverantwortlichen. Künstler*innen aus allen Ländern und Kunstsparten sowie den kulturnahen Wissenschaften kommen in Betracht, sofern sie nicht in Bayern wohnen. Mit den Stipendien fördert die Stadt München die internationale und interkulturelle Vernetzung.

Kontakt: Kulturreferat der Landeshauptstadt München, Abteilung 3 / Villa Waldberta, Karin Sommer, Burgstraße 4, 80331 München, Telefon 0049 (+89) 233-28718, ed.ne1748747350hcneu1748747350m@atr1748747350ebdla1748747350walli1748747350v1748747350

21.08.2018

Offener Brief wehrt sich gegen ungerechte Stipendien-Vergabe des Berliner Senats

Ein offener Brief von Prof. Dr Zorka Wollny kritisiert das Ergebnis der aktuellen Auswahl der Arbeitsstipendien im Bereich Neue Musik/Klangkunst des Berliner Senats, die nur 3 von 20 Stipendien an Künstlerinnen vergeben hat, obwohl der Anteil der Bewerberinnen 39% betrug. Zwar gingen im Vorjahr 8 von 19 Stipendien an Frauen, jedoch sieht die Gesamtbilanz eher mau aus: Von 2007-2018 erhielten 180 Musiker, aber nur 60 Musikerinnen die Förderungen „Kompositionsstipendium“ und „Kulturaustauschstipendium“ des Berliner Senats (d.h. 75% Musiker, 25% Musikerinnen). Die Petition fordert deshalb, weitere Mittel für sieben Stipendien an weibliche Künstlerinnen und Kuratorinnen freizustellen und für zukünftige Ausschreibungen eine verbindliche Quote von 50 % festzulegen, um der großen Zahl der in Berlin lebenden und international anerkannten Künstlerinnen gerecht zu werden und eine Chancengleichheit herzustellen. Der offene Brief richtet sich an den Senator für Kultur und Europa Dr. Klaus Lederer und kann noch bis Mitte Juni hier unterzeichnet werden.

09.05.2018

Arbeitsstipendien für Neue Musik und Klangkunst in Berlin ausgeschrieben

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt auch im Jahr 2018 Arbeitsstipendien für Neue Musik und Klangkunst. Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von herausragenden, professionell arbeitenden KünstlerInnen bestimmt, die im Bereich der Neuen Musik oder Klangkunst tätig sind (Komposition, Klangkunst, Interpretation, Kuratieren). Die Arbeitsstipendien sollen die Vielfalt und Qualität in Berlin produzierter Arbeiten im Bereich Neue Musik oder Klangkunst fördern, indem neue Ideen und Ansätze unterstützt werden. Gefördert werden z.B. Recherchen oder Vorarbeiten an einem bestimmten Thema, die Entwicklung von Projekten oder Entwürfen, Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten oder der Vermittlung, Dokumentation und Publikation etc. Es stehen ca. 210.000.-€ zur Verfügung. Im Normalfall beträgt die Stipendienhöhe 12.000.-€.

Bewerbungsvoraussetzungen: der/die AntragstellerIn muss ihren/seinen 1. Wohnsitz in Berlin haben (auch für die Dauer des Stipendiums) und eine mehrjährige künstlerische Tätigkeit auf dem Gebiet der Neuen Musik oder Klangkunst in Berlin nachweisen können. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität. Die AntragstellerInnen dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung an keiner Hochschule immatrikuliert sein und im Vorjahr (2017) kein Stipendium des Landes Berlin erhalten haben.  Die Bewerbungsfrist endet am 5. Februar 2018 um 18.00 Uhr.

22.01.2018

Land Mecklenburg schreibt Künstlerstipendien für 2018 aus

Das Land Mecklenburg vergibt im kommenden Jahr wieder Aufenthalts-, Arbeits- und Reisestipendien in den Bereichen Bildende Kunst/Fotografie, Darstellende Kunst/Tanzperformance, Musik/Komposition, Literatur und spartenübergreifende Vorhaben. Bewerbungen müssen bis zum 15. Januar 2018 (Poststempel) im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Schwerin eingehen. Im kommenden Jahr stehen insgesamt 60.000 Euro für die Künstlerstipendien bereit. Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass die KünstlerInnen ihren Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben.

31.12.2017

26. Frankfurter Jazzstipendium: jetzt bewerben!

In diesem Jahr vergibt das Dezernat Kultur und Wissenschaft das 26. Frankfurter Jazzstipendium, bislang auch als Arbeitsstipendium Jazz der Stadt Frankfurt am Main bekannt. Musikerinnen und Musiker aus Frankfurt und näherer Umgebung können sich ab sofort für das mit 10.000 Euro dotierte Stipendium bewerben. Es gibt keine Altersbegrenzung. Bewerberinnen und Bewerber sollten sich erkennbar den verschiedenen stilistischen Formen des Jazz, einschließlich experimenteller Richtungen, zuordnen lassen. Sie sollten in der Lage sein, ein Programm von mindestens dreißig Minuten live vor Publikum präsentieren zu können. Das Jazzstipendium kann für jegliche Art der künstlerischen Weiterentwicklung im Bereich Jazz wie z. B. die Teilnahme an einem Workshop oder Meisterkurs beantragt werden.

Bewerbungen sind sowohl von Einzelpersonen wie ebenso von Gruppen möglich. Musikerinnen und Musiker können das Stipendium bis zu dreimal erhalten, davon nur einmal als Solistin oder Solist. Voraussetzung für eine Bewerbung sind eine musikalische Ausbildung oder Qualifikationen mit Schwerpunkt Jazz sowie der Nachweis einer entsprechenden Praxis. Dazu muss ein ausgefüllter Bewerbungsbogen und eine CD, mit maximal drei Musikstücken vorgelegt werden. Eine unabhängige Jury entscheidet aus den eingesandten Beiträgen über die Vergabe des Frankfurter Jazzstipendiums. Nicht bewerben können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kulturdezernats der Stadt Frankfurt, Jury-Mitglieder und nahe Verwandte beider Gruppen.

Bewerbungsunterlagen können beim Kulturamt Frankfurt am Main, Brückenstraße 3-7; 60594 Frankfurt am Main angefordert werden. Mehr Informationen gibt es bei Irmgard Tennagels unter der Telefonnummer 069 – 212-3 84 24 oder per e-mail unter: ed.tr1748747350ufkna1748747350rf-td1748747350ats@z1748747350zaj.m1748747350uidne1748747350pitss1748747350tiebr1748747350a1748747350. Die Bewerbungen müssen bis zum 4. März eingegangen sein. Die Vergabe erfolgt voraussichtlich am 11. Mai 2016.

Das Arbeitsstipendium Jazz wird bereits seit 1991 von der Stadt vergeben. Zu den Stipendiaten gehören unter anderem die Musiker Martin Lejeune (2003), Yelena Jurayeva (2007) und im letzten Jahr die Gruppe The J-Sound Project.

27.01.2016