Goethe Institut fördert Arbeitsaufenthalte im Ausland

Musiker*innen und Kompinist*innen aus Deutschland, die mit Kooperationspartner*innen im (nicht deutschsprachigen) Ausland neue Konzepte für Projekte entwickeln möchten, können sich vom Goethe Institut fördern lassen. Die individuellen Stipendien ermöglichen Musiker*innen, Komponist*innen und Musikschaffenden zwei- bis vierwöchige Arbeitsaufenthalte in einem selbst gewählten Gastland und laden dazu ein, über Grenzen hinweg Neues zu erforschen, Neues kennenzulernen, Neues zu schaffen und neue künstlerische Beziehungen einzugehen. Zu den Leistungen gehören Reisekosten, sowie ein Stipendium für Unterkunft, Verpflegung und sonstige Aufwendungen. Der Antrag auf Förderung muss im Bewerbungsportal des Goethe-Instituts mindestens vier Monate vor dem geplanten Beginn des Projektes gestellt werden.
03.02.2025

Goethe-Institut fördert Arbeitsaufenthalte für Musiker*innen aus Entwicklungs- und Transformationsländern

Der Fachbereich Musik des Goethe-Instituts fördert ab sofort Arbeitsaufenthalte in Deutschland für Interpretinnen, Musiker und Komponistinnen aus Entwicklungs- und Transformationsländern, um neue internationale Programme und Produktionen mit Partnern in Deutschland zu unterstützen. Die Antragsfristen für Projekte, die spätestens im März 2020 beginnen, sind der 15. September und der 15. November 2019. Musiker*innen, die auf Einladung durch eine Institution oder Einzelperson in Deutschland für einen Arbeitsaufenthalt von 2-6 Wochen anreisen wollen, können sich üm die Förderung bewerben. Der Antrag kann sowohl von Künstlerinnen und Künstlern aus dem Ausland als auch von Partnerinstitutionen in Deutschland gestellt werden.

09.09.2019