Förderprogramm „Kultur macht stark“ wird fortgesetzt

Das Förderprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ wird verlängert und ab 2023 in einer dritten Förderphase fortgeführt. Außerdem wird das Bildungsangebot in der Corona-Pandemie verstärkt: Kurzfristig sollen bundesweit noch mehr Ferienprojekte für Kinder und Jugendliche auf die Beine gestellt werden, die sonst wenig Zugang zu Angeboten der kulturellen Bildung haben. Antragstellungen sind ab sofort möglich. Eine dritte Förderphase von 2023 bis 2027 ist bereits in Planung. In der Pandemie sind soziales Miteinander und Persönlichkeitsentwicklung bei vielen Kindern und Jugendlichen zu kurz gekommen. Daher sollen die Angebote von ‚Kultur macht stark‘ in den Sommer- und Herbstmonaten verstärkt werden. Wenn voraussichtlich wieder mehr Präsenzangebote möglich sein werden, sollen noch mehr Kinder und Jugendliche erreicht werden.

27.04.2021

DOV startet Stipendienprogramm #MusikerZukunft

Die Deutsche Orchester-Stiftung startete am 20. April 2021 Auszahlungen ihres Stipendienprogramms für freischaffende Musiker*innen. Das Programm #MusikerZukunft ist der zweite Teil der Spendenkampagne #MusikerNothilfe, die am 16. März 2020 – parallel zum ersten Corona Lockdown – begann. In 13 Monaten kamen über 5,1 Millionen Euro Spenden zusammen. Rund 2 Mio. Euro davon wurden bis Februar 2021 als Nothilfen für über 3500 notbedürftige Freischaffende aller musikalischen Stilrichtungen ausgezahlt. Auf das jetzt anlaufende Stipendienprogramm hatten sich erneut über 2500 freischaffende Musikerinnen und Musiker beworben. Mit den derzeit vorhandenen Mitteln können 1400 Stipendien finanziert werden. Die Arbeitsstipendien werden in Höhe von 2000 Euro für neue künstlerische Projekte gewährt und sollen neue Perspektiven ermöglichen. Die Anträge werden in chronologischer Reihenfolge geprüft und berücksichtigt. 1100 Anträge, die derzeit nicht berücksichtigt werden können, befinden sich auf einer Warteliste, die je nach Höhe der noch eingehenden Spendenmittel abgearbeitet werden wird. Um alle Antragsteller unterstützen zu können, würden bis zu 2 Mio. Euro weitere Spenden benötigt.

27.04.2021

Kommunen bewerben sich als Modellregion für Lockerungen

Viele Kommunen wollen Öffnungsmöglichkeiten für Einzelhandel, Gastronomie oder Veranstaltungen in der Corona-Pandemie testen. Dafür bewerben sie sich bei ihren jeweiligen Landesregierungen als Modellregion. Hintergrund ist ein neuer Beschluss der Bund-Länder-Schalte in Berlin, wonach „Modellprojekte und einzelne Regionen oder Landkreise, die unter der Inzidenz von 50 beziehungsweise 100 liegen“ Lockerungen ausprobieren, die jeweils von der Landesregierung genehmigt werden müssen. Die Idee dabei: Vor dem Einkaufen, Museumsbesuch o.ä. steht ein Coronavirus-Schnelltest an einem Testzentrum. Fällt dieser negativ aus, gibt es eine Bescheinigung, mit der dann in den folgenden 24 Stunden Einkaufen u.ä. möglich ist. Die meisten Kommunen möchten die Lockerungen, um nach Ostern Einzelhandel und Gastronomie öffnen zu können; Frankfurt am Main plant zudem Öffnungen in ausgewählten Kulturbetrieben. Die Modellprojekte sind zeitlich befristet und finden unter strengen Hygieneauflagen, mit negativen Schnelltests beim Eintritt und digitaler Kontaktpersonennachverfolgung statt. Wie und wann entschieden wird, wer als  Modellregion ausgewählt wird, ist aber noch unklar.

30.03.2021

Hilfsfonds für Hamburger Künstler*innen

Gemeinsam mit der Hamburgischen Kulturstiftung hat die Dorit & Alexander Otto Stiftung einen Hilfsfonds für freie Künstler*innen aus allen Sparten (Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film, Fotografie, Kinder- und Jugendkultur, kulturelle Bildung sowie interdisziplinäre Vorhaben) initiiert und stellt dafür 1 Million Euro zur Verfügung. Einzelne Künstler*innen können sich um eine Förderung von bis zu 2.000 Euro und Gruppen um bis zu 4.000 Euro bewerben. Die Antragstellung für die erste Förderrunde ist vom 13. bis zum 20. November 2020 nur online möglich. Für die erste Jahreshälfte 2021 ist eine weitere Förderrunde geplant.

17.11.2020

Initiative Musik über NEUSTART KULTUR

Das Interesse der Betreiber*innen von kleinen und mittleren Livemusikclubs am NEUSTART-KULTUR-Förderprogramm für Musikclubs ist sehr groß. Bis zum Antragsschluss am 31. Oktober 2020 gingen 536 Anträge von Musikclubs aus allen Bundesländern ein. Bis Ende November sollen möglichst viele Musikclubs eine Zusage erhalten, bis die zur Verfügung stehenden Mittel komplett ausgeschöpft sind. Die insgesamt beantragte Fördersumme liegt 35 Prozent über dem Förderbudget. Die Musikclubs erhalten finanzielle Unterstützung, um unter den aufgrund der Pandemie veränderten Bedingungen, sichere sowie kulturell wertvolle Musikveranstaltungen planen und verwirklichen zu können.

Das Antragsverfahren des Förderprogramms für Festivals und Livemusik-Veranstalter*innen wird verlängert. Der neue Antragsschluss ist nun der 30. November 2020. Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen von Festivals und örtlich gebundenen Livemusikveranstaltungen sowie Tourneeveranstalter*innen, sofern sie die Hauptverantwortung und das wirtschaftliche Risiko für ihren Leistungsanteil tragen. Die Fördermittel können als Zuschüsse sowohl für die Durchführung von Musikveranstaltungen und Musikfestivals als auch für deren Planung bis einschließlich 2022 genutzt werden. Die Höhe der maximalen Förderung ist u.a. von der Antragskategorie abhängig. Die Einordnung erfolgt dabei anhand der Anzahl der Konzerte, der verkauften Tickets und der Umsätze der Jahre 2017 bis 2019. Am 12. November, von 15-16h, bietet die Initiative Musik einen weiteren Info-Call zu diesem Programm an, der ohne Voranmeldung zugänglich ist.

05.11.2020

Berliner Jazzförderung 2021 – jetzt bewerben

Für das Jahr 2021 bietet die Berliner Kulturverwaltung wieder diverse Förderungen für Berliner Musikgruppen und Musiker*innen aller Stilrichtungen im Bereich Jazz an. Neben Stipendien und der zweijährigen Basisförderung liegt ein Fokus auf der Förderung von Künstlerinnen (Sonderprojekt „Frauen im Jazz“). Projektförderungen können direkt oder indirekt erfolgen, das heißt Anträge können sowohl von den Musiker*innen selbst als auch von Dritten (z. B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen, Agenturen u. a.) gestellt werden. Stipendien werden für zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben, die der persönlichen künstlerischen Weiterentwicklung bzw. Vervollkommnung dienen, gewährt. In Betracht kommen hier beispielsweise Kompositionsvorhaben größeren Umfangs, selbst organisierte Auslandsaufenthalte zum Zwecke des Einzelunterrichtes bei international anerkannten Musiker*innen, der Besuch von renommierten Lehrgängen, die Durchführung von Studienreisen und ähnliches. Darüber hinaus werden Stipendien auch für Audioproduktionen in einem Tonstudio eigener Wahl sowie für die Produktion von Video-Clips vergeben. Eine Kombination von beidem, z.B. die Erarbeitung einer Komposition mit anschließender Audioproduktion, ist möglich. Stipendien können für die genannten Vorhaben in Höhe von jeweils pauschal 2.000,00 €, 4.000,00 €, 6.000,00 € oder 8.000,00 € beantragt werden. Im Rahmen der Tourneeförderung werden für die Durchführung von Inlandstourneen Reisekostenzuschüsse in Höhe von 80,00 € pro Musiker/in und Konzert als Stipendien vergeben.

Da Frauen im Jazz noch immer deutlich unterrepräsentiert sind, werden 20.000,00 € für ein Sonderprojekt ausgelobt, das geeignet ist, bereits professionell arbeitende Jazzmusikerinnen und –komponistinnen in ihrer künstlerischen Entwicklung voranzubringen, zum Beispiel durch Workshops / Arbeitsphasen, Werkschauen, Konzerte bzw. Konzertreihen, Verpflichtung einer Gastkuratorin oder anderes. Auch hierbei kann die Förderung direkt oder indirekt erfolgen, d.h. Anträge können sowohl von Musikerinnen/Komponistinnen selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, als auch von Dritten (z.B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen), deren Vorhaben den o.g. Personenkreis im besonderen Maß berücksichtigt.

Die nicht projektbezogene Basisförderung soll Großformationen im Bereich Jazz eine kontinuierliche künstlerische Weiterentwicklung, eine Stärkung ihres Profils sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit etc. ermöglichen. Sie wird für zwei Jahre, im Rahmen der aktuellen Ausschreibung konkret für die Förderungsjahre 2022 / 2023 vergeben und kann im Einzelfall bis zu 50.000,00 € pro Förderungsjahr (Zeitraum jeweils von Januar bis Dezember) betragen. Die Basisförderung dient der Finanzierung von Kosten (inklusive von Probenhonoraren), die bei der laufenden künstlerischen Arbeit in Vorbereitung von Konzerten, Tourneen und Audioproduktionen ganzjährig entstehen. Alle fristgerecht eingehenden Anträge werden einem unabhängigen Fachbeirat zur Beurteilung vorgelegt. Dem Jazzbeirat 2021 gehören an: Angela Ballhorn (Journalistin, Musikerin), Maike Hilbig (Musikerin, Komponistin), Melanie Rossmann (Agentur Aufklang, Sprecherin der Bundeskonferenz Jazz), Nabil Atassi (Journalist), Ulf Drechsel (rbb Kultur) sowie Wolf Kampmann (Journalist, Buchautor, Dozent).

Die Antrags- bzw. Bewerbungsfrist für alle oben genannten Förderungsangebote endet am 22. Oktober 2020 um 18.00 Uhr. Für Tourneevorhaben im 2. Halbjahr 2021 ist eine zweite Antragsfrist intendiert, die voraussichtlich im April 2021 enden wird. Anträge sowie alle Anlagen können elektronisch an die Berliner Kulturverwaltung abgesendet werden. Eine zusätzliche Abgabe von Unterlagen in Papierforum ist nicht notwendig.

14.10.2020

Schleswig-Holstein startet Soforthilfe-Kultur II

Gemeinnützige Einrichtungen der Kultur und der Minderheit erhalten weitere finanzielle Hilfen vom Land Schleswig-Holstein. Das neue Programm folgt auf die Soforthilfe-Kultur I, über die Einrichtungen der Kultur bis Ende Mai dieses Jahres Mittel beim Land beantragen konnten. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen aus den Bereichen Kultur und Weiterbildung sowie Minderheiten und Volksgruppen, die als wesentlich für die kulturelle Infrastruktur bewertet werden und nicht öffentlich getragen werden; regional wirkende kulturelle Vereine; Einrichtungen, die eine regelmäßige institutionelle Förderung aus der Kulturabteilung des Landes Schleswig-Holstein beziehen; sowie in Ausnahmen auch privatwirtschaftliche Einrichtungen (wenn sie in den Jahren 2016 bis 2020 eine Projektförderung aus dem Ministerium erhalten haben). Bewerbungsschluss für die Soforthilfe-Kultur II ist der 30.11.2020.

07.10.2020

Brandenburg setzt Mikrostipendien-Programm für Kulturschaffende fort

Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle hat am 2. Oktober den Startschuss für die Fortsetzung des Mikrostipendien-Programms gegeben: Hauptberuflich freischaffende Künstler*innen können bis zum 31.10. 2020 Anträge einreichen. Es werden noch einmal 1000 Mikrostipendien in Höhe von je 2.500 Euro vergeben. Das Mikrostipendium wird nicht auf die Grundsicherung anerechnet. Voraussetzungen sind der Nachweis des Erstwohnsitzes im Land Brandenburg, ein künstlerischer Lebenslauf, die Skizze des künstlerischen Projekts und der Nachweis einer abgeschlossenen künstlerischen Ausbildung oder der Nachweis öffentlich wirksamer künstlerischer Tätigkeit oder Praxis in den vergangenen fünf Jahren. Auch wer bereits in der ersten Runde ein Mikrostipendium erhalten hat, kann sich mit einem neuen Projekt erneut bewerben. Das Kulturministerium vergibt zudem 20 Künstler*innen-Stipendien in Form von Arbeitspaketen. Die Bewerbungen müssen in Papierform per Post bis zum 31. Oktober 2020 an das Kulturministerium geschickt werden. Vom 05.-30.10.2020 steht für Rückfragen zudem eine Hotline unter der Nummer 0331 – 866 4932 bereit. Sie ist montags und dienstags von 09.00 bis 12.00 sowie von 13.00 bis 16.00 Uhr erreichbar.

07.10.2020

„Kulturkoffer“ in Hessen geht in die nächste Runde

Die nächste Ausschreibungsrunde des hessischen Förderprogramms „Kulturkoffer“ ist gestartet. Bis zum 11.10.2020 können sich wieder alle, die Projekte im Bereich der Kulturellen Bildung anbieten, um die Landesfördermittel aus dem „Kulturkoffer“ bewerben. Dabei werden bereits etablierte Vorhaben genauso angesprochen wie neue Angebote, die vor allem Kindern und Jugendlichen zwischen 10 bis 16 Jahren Lust auf Kultur machen, aber auch generationenübergreifend begeistern. Der „Kulturkoffer“ steht allen künstlerischen Sparten offen – vom Graffiti-Workshop über Theaterkurse bis hin zu Rap-Projekten. Voraussetzung ist, dass das Projekt mit mindestens einem Kooperationspartner gemeinsam geplant und im Zeitraum von April bis Dezember 2021 durchgeführt wird. Eine unabhängige Jury wählt aus den eingereichten Projektideen aus. Die Koordinierungsstelle Kulturkoffer in der Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e.V. koordiniert das Förderprogramm und das Ausschreibungsverfahren.

25.08.2020

Ensembleförderung NRW unterstützt freie Szene

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert in der zweiten Runde 19 weitere freie Musikensembles aus dem ganzen Land mit bis zu 300.000 Euro. Die Förderung für professionelle freie Musikensembles aller musikalischer Gattungen schließt eine Lücke in der Förderlandschaft der Freien Musikszene: Während kurzfristige, projektgebundene Förderungen die Regel sind, wird die Ensembleförderung als systematische Unterstützung für die Dauer von drei Jahren und unabhängig von konkreten Einzelprojekten gewährt. Sie umfasst neben künstlerischen auch administrative Kosten, um die Gruppen strukturell zu stärken. Eine Fachjury hat in der zweiten Förderrunde 19 Ensembles aus insgesamt 45 Bewerbungen ausgewählt, die ab 1. September 2020 gefördert werden, darunter auch „Of Cabbages And Kings„, die im letzten Jahr bei uns zu Gast waren. Jedes Jahr werden neue Ensembles aus Nordrhein-Westfalen in die Förderung aufgenommen, um eine dauerhafte Dynamik in der Förderlandschaft zu etablieren. Am 28. Februar 2021 endet die Antragsfrist für die kommende Förderrunde bei den fünf Bezirksregierungen.

21.07.2020

Künstlerinnenförderung der Initiative Musik – 50. und 51. Runde

Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands, die in Deutschland leben. Gefördert wird eine breites Genrespektrum: neben Rock, Pop, Jazz und Hip-Hop auch Metal, experimentelle und elektronische Musik. Die Initiative Musik unterstützt mit diesem Förderprogramm insbesondere Newcomer*innen dabei, auf dem deutschen sowie dem internationalen Markt Fuß zu fassen. Gemeinsam mit ihren wirtschaftlichen Partnerunternehmen können Musiker*innen finanzielle Unterstützung für Albumproduktionen und -veröffentlichungen sowie für Konzerttourneen beantragen. Entscheidend für eine Förderung sind Originalität, musikalische Sprache und musikwirtschaftliches Potenzial. Grundsätzlich gibt es vier Förderrunden jährlich. In der 50. Förderrunde wurden 95 Künstler*innen gefördert. Die Initiative Musik stellt diese in einer Playlist vor. Und schon geht es weiter: Anträge für die 51. Förderrunde (Projektzeitraum 28. September 2020 bis 27. September 2021) können bis 11. August 2020, 18 Uhr, eingereicht werden. Die Jury ist paritätisch besetzt.

14.07.2020

Neue Antragsrunde der hamburgischen Kulturstiftung

Der Hilfsfonds »Kunst kennt keinen Shutdown der hamburgischen Kulturstiftung geht in die zweite Runde. vom 25. bis  30. Juni 2020 können Kunstschaffende aus Hamburg erneut Anträge stellen. Das Ziel ist es, Künstler*innen der freien Szene dabei zu unterstützen, weiterzuarbeiten, ihre Arbeit sichtbar zu machen und neue Formate auszuprobieren. Ganz gleich ob via Website, Podcast, Streaming, Hörspiel, Online-Kurs, Aufnahme, gedruckte Form, Recherche-Report, Werkarchiv etc. – die Präsentationsform liegt bei den Antragsteller*innen und kann provisorischen, experimentellen Charakter haben. In Hamburg arbeitende freie Künstler*innen(-gruppen) aller Sparten (Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film, Fotografie, Kinder- und Jugendkultur, kulturelle Bildung sowie interdisziplinäre Vorhaben) können einen Antrag stellen, wenn ihre Einkommenssituation durch die Absage von Kulturveranstaltungen existenzbedrohend beeinträchtigt ist.

16.06.2020