Parlamentarisches Forum Clubkultur übergibt Forderungen

Am 1. Juli hat das Parlamentarische Forum Nachtleben und Clubkultur des Deutschen Bundestages einen fraktionsübergreifenden offenen Brief von Vertretern der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen an Bundesminister Horst Seehofer übergeben. Darin fordern die Parlamentarier, Musikclubs und Livespielstätten baurechtlich als Anlagen für kulturelle Zwecke anzuerkennen, sowie den Einsatz für flexible und innovative Lösungen im Lärmschutz. Die gelebte Clubkultur rund um die live gespielte Musik in Musikclubs und Livemusikspielstätten sei ein großer kultureller und wirtschaftlicher Wert dieses Landes. Elf Bundestagsabgeordnete des Forums haben Bundesminister Seehofer in dem offenen Brief aufgefordert, im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zur Baugesetzbuchnovelle, die Clubszene als „Kultur“ anzuerkennen. Konkret sollen Musikclubs und Livemusikspielstätten als „Anlagen für kulturelle Zwecke“ in der Baunutzungsverordnung eingestuft werden, damit Clubs sich leichter in Innenstädten, aber auch in ländlichen Regionen ansiedeln können, und die kulturelle Vielfalt erhalten bleibe. Das Parlamentarische Forum wurde im Februar 2020 von den Bundestagsabgeordneten Caren Lay (Die Linke), Hagen Reinhold (FDP), Erhard Grundl (Grüne), Klaus Mindrup (SPD) und Kai Wegner (CDU) ins Leben gerufen. Ziel sei es, den Fortbestand der Clubkultur zu sichern und sie politisch zu unterstützen. Am 12. Februar 2020 stand die schon vor Corona bedrohte Clubszene bereits auf der Agenda des Bundestags. Bei einem Fachgespräch im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen ging es dabei um die mögliche Anerkennung von Musikclubs als Kultureinrichtungen statt wie bisher als Vegnügungsstätten.

08.07.2020

Fokale Dystonie bei Musikern als Berufskrankheit anerkannt

Nach jahrelangem Einsatz von Betroffenen, ihren VertreterInnen und MedizinerInnen ist jetzt die sog. „fokale Dystonie“ als Berufskrankheit anerkannt worden. Dabei handelt es sich um eine motorische Störung beim Spielen eines Instruments, zum Beispiel Oboe oder Posaune. Weil Muskeln und Gefäße nicht mehr ihren normalen Spannungszustand haben, leiden Betroffene unter neurologischen Bewegungsstörungen. Im Extremfall können MusikerInnen ihr Instrument überhaupt nicht mehr spielen. Die Deutschen Orchestervereinigung (DOV) setzte sich lange für die Anerkennung der fokalen Dystonie als Berufskrankheit ein. „Für die Betroffenen ist das eine gute Botschaft. Jetzt sind sie finanziell besser abgesichert“, sagt DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens. „Auch psychologisch hilft es vielen bei der Heilung, wenn eine Krankheit aus dem Schatten der ausschließlich privaten Betroffenheit tritt.“

Fokale Dystonie ist eine von fünf Krankheiten, die mit der 4. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung anerkannt wurde. Damit folgte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den fachlichen Empfehlungen seines wissenschaftlichen Beirats. Die fokale Dystonie bei InstrumentalmusikerInnen betrifft ausschließlich professionell Musizierende, zum Beispiel OrchestermusikerInnen oder MusiklehrerInnen. Die Zahl erkrankter Musikerinnen und Musiker wächst, auch jüngere sind bereits betroffen. Zur Erkrankung führen zu wenig Ruhepausen, Erschöpfung, Konkurrenz und Leistungsdruck, aber auch dauerhafte Überlastung im privaten Bereich. „Bei der Genesung spielt es eine große Rolle, wie flexibel Arbeitgeber und Kollegen reagieren und wie sie Betroffene unterstützen“, sagt Mertens. Der Heilungsprozess ist meistens langwierig. „Auch in der Musikerausbildung sollten die Lehrkonzepte weiter angepasst werden. Neben Leistungsorientierung wird gesundheitliche Prophylaxe immer wichtiger, um das Entstehen von Krankheiten zu verhindern.“

27.08.2017